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Downloads für Duale Partner im Sozialwesen

Als angemessen gelten mindestens die tariflichen Vergütungsregelungen für Auszubildende in den jeweiligen Tarifbereichen; diese sind durchgehend – also auch während der Theoriephasen – zu zahlen.

Im Bereich Sozialwesen sind mindestens Vergütungen des Ausbildungstarifvertrags bei Bund und Ländern zugrunde zu legen. Näheres entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Höhe der Ausbildungsvergütung im Studienbereich Sozialwesen.

Wissenschaftsbezogen und zugleich praxisorientiert bietet das vielfältige Angebot der wissenschaftlichen Weiterbildung im Sozialwesen Fachkräften in unterschiedlichen sozialen und pflegerischen Arbeitsfeldern die Möglichkeit, neueste Erkenntnisse (Wissen) und Handlungskompetenzen (Methoden, Techniken) speziell im Bereich der Sozialen Arbeit zu erwerben.

Angeboten werden dabei Zertifikatslehrgänge sowie Seminare.