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Baden-Württemberg-STIPENDIUM

LogoBW_Stipendium©Baden-Württemberg Stiftung gGmbH

Ziel des Baden-Württemberg-STIPENDIUMs für Studierende ist es, den internationalen Austausch von hochqualifizierten deutschen und ausländischen Studierenden zu fördern. Die Bindungen zwischen den Hochschulen des Landes Baden-Württemberg und ihren ausländischen Partnern sollen nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit entwickelt und gefestigt werden. Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM trägt damit zur globalen Vernetzung der mit Baden-Württemberg verbundenen Menschen bei. Der kontinuierliche Ausbau dieses Netzwerkes wird unterstützt durch die Regional Chapters und den Verein der Stipendiat*innen und Freunde und Freundinnen des Baden-Württemberg-STIPENDIUMs.

Ausschreibung

An der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart und den kooperierenden Hochschulen im Ausland wurde für das Jahr 2024/2025 das Baden-Württemberg-STIPENDIUM der Baden-Württemberg Stiftung ausgeschrieben. Die Stiftung unterstützt inländische Studierende an einer Hochschule im Ausland, mit der ein Austauschabkommen besteht (nicht ERASMUS+) und Studienaufenthalte (Theoriephasen) für ausländische Studierende an der baden-württembergischen Dualen Hochschule. Das Stipendium ist eine Auszeichnung für besonders qualifizierte Studierende; auf soziale und interkulturelle Kompetenz wird besonderer Wert gelegt.

  • Stipendiendauer: drei bis vier Monate
  • Stipendienhöhe Outgoings: 700,00 Euro pro Monat
  • Stipendienhöhe Incomings: 700,00 Euro pro Monat

Mit folgenden Hochschulen besteht derzeit ein Austauschabkommen:

  • Kanada: Edwards School of Business, Saskatoon
  • Mexiko: Tecnológico de Monterrey
  • Mexiko: Universidad Autónoma de Coahuila
  • Südkorea: Chung-Ang University
  • Südkorea: Dongguk University
  • Südkorea: Inha University
  • Taiwan: Providence University
  • Taiwan: Soochow University
  • UK: Aston University
  • USA: Hartwick College
  • USA: Millikin University
  • Vietnam: University of Economics Ho Chi Minh City

Informationen zur Bewerbung erhalten Sie beim Auslandsamt der DHBW Stuttgart. 

Die Bewerbung für ein Baden-Württemberg-STIPENDIUM erfolgt mit den hier genannten Unterlagen elektronisch als PDF-Datei an das Auslandsamt international@dhbw-stuttgart.de. Die vorausgewählten Kandidat*innen werden im weiteren Schritt vom Auslandsamt gebeten, die Unterlagen im Online-Portal des Baden-Württemberg-STIPENDIUMs BWS-World hochzuladen. Der Link hierfür wird nach der Vorauswahl durch das Auslandsamt zugeschickt.

  • Antrag: https://www.dhbw-stuttgart.de/fileadmin/dateien/Stipendien/Antrag_auf_Erteilung_eines_BW-Stipendiums.pdf (PDF)
  • Bewerbungs-/Motivationsschreiben
  • Angaben zum bisherigem Studium und Lebenslauf
  • Nachweise über Studienverlauf und Studienerfolg (aktuelle, offizielle Notenbescheinigungen der bisher abgeschlossenen Semester)
  • Nachweis der erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse (Abiurzeugnis oder Sprachzertifikat wie z. B. DAAD, TOEFL etc.)
  • Gutachten eines*einer betreuenden Professors*in
  • aktueller Gehaltsnachweis (Kopie Gehaltszettel)
  • Soziales Engagement: Es wird unterschieden, ob es sich um ein aktuelles (seit Studienbeginn) oder früheres (bis Studienbeginn) soziales Engagement handelt. Bitte für jedes Engagement ein von der Einrichtung/Organisation unterschriebenes Dokument beifügen.

Bewerbungsschluss

  • 31. März für Herbst/Winter (Juli bis Dezember)
  • 15. September für Frühjahr/Sommer (Januar bis Juni)

Bewerbungen werden vor Ablauf der Bewerbungsfrist nicht auf Vollständigkeit geprüft und fehlende Unterlagen werden nicht angemahnt. Die Vollständigkeit sicherzustellen liegt in der Verantwortung der Bewerber*innen.

Die Vergabeentscheidung trifft die Baden-Württemberg Stiftung nach einer Vorauswahl durch die Duale Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart und Begutachtung durch eine Zentrale Stipendienkommission. Voraussetzung für die Auszahlung des Stipendiums ist die Unterzeichnung eines Stipendienvertrages. Darin verpflichten sich die Stipendiat*innen unter anderem folgende Pflichten zu erfüllen:

  • Durchführung eines ordnungsgemäßen Studiums (Studienplan) oder Forschungsaufenthalts
  • Die Gast- oder die Heimathochschule sofort schriftlich zu informieren, wenn sie ihr Studium/ihren Forschungsaufenthalt unterbrechen oder abbrechen müssen
  • Im Laufe der Förderung kein anderes Stipendium zu beziehen und an Veranstaltungen der Baden-Württemberg Stiftung im Rahmen des Baden-Württemberg-STIPENDIUMs teilzunehmen
  • Ein Erfahrungsbericht über das Studium und den Aufenthalt im Gastland ist anzufertigen. Er ist in zweifacher Ausfertigung über die Heimathochschule spätestens einen Monat nach Ablauf des Stipendiums vorzulegen. Der Erfahrungsbericht soll fünf DIN-A4-Seiten nicht überschreiten.

Weitere Informationen unter:

Baden-Württemberg-Stiftung

Kurzprofil:

Die Baden-Württemberg Stiftung setzt sich für ein lebendiges und lebenswertes Baden-Württemberg ein. Sie ebnet den Weg für Spitzenforschung, vielfältige Bildungsmaßnahmen und den verantwortungsbewussten Umgang mit unseren Mitmenschen. Die Baden-Württemberg Stiftung ist eine der großen operativen Stiftungen in Deutschland. Sie ist die einzige, die ausschließlich und überparteilich in die Zukunft Baden-Württembergs investiert – und damit in die Zukunft seiner Bürger*innen.