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Exmatrikulation Fakultät Wirtschaft & Gesundheit und Fakultät Technik

Für die Exmatrikulation und Beendigung des Studiums an der DHBW Stuttgart stehen den Studierenden an der DHBW zwei terminliche Alternativen zur Verfügung.

Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des Semesters, also zum 31.3. oder 30.9. eines Jahres wirksam. Bei Vorliegen besonderer Gründe kann die Exmatrikulation aber auch mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden.

Es wird empfohlen, bei einer Exmatrikulation auf Antrag vorab die persönliche Beratung beim Service- und Informationszentrum (SIZ) für Wirtschaft & Gesundheit oder beim Zentralen Prüfungsamt der DHBW Stuttgart (studien-pruefungsrecht@dhbw-stuttgart.de) wahrzunehmen.

Eine Exmatrikulation auf Antrag ist möglich, wenn:

  • noch kein Prüfungsverfahren in einem Modul begonnen wurde (dies gilt ab der ersten Teilnahme an einer Modulprüfung bzw. ab der schriftlichen Anmeldung zu Projekt- oder Bachelorarbeiten oder bei einer Krankmeldung mit Attest),
  • nach Beginn eines Prüfungsverfahrens schriftlich auf die Bewertung ausstehender Prüfungsergebnisse sowie auf alle Wiederholungsmöglichkeiten verzichtet wird. In diesem Fall gilt das Prüfungsverfahren als endgültig nicht bestanden (Ergebnis „ungenügend“) und der Prüfungsanspruch für den Studiengang geht verloren,
  • nach einem begonnenen Prüfungsverfahren die weiteren Prüfungsleistungen einschließlich Wiederholungen noch absolviert werden,
  • bei mehrsemestrigen Modulen begonnene Prüfungsverfahren nicht beendet werden. Bereits erbrachte Teilprüfungsleistungen gelten dann als nicht erbracht und entfallen ersatzlos.

Beginn des Prüfungsverfahrens

Das Prüfungsverfahren bzw. Prüfungsrechtsverhältnis in einem Modul beginnt grundsätzlich mit Beginn des Theoriesemesters bzw. der Praxisphase, in der die Prüfungsleistung oder Teilprüfungsleistung durchgeführt wird. Bei Prüfungsleistungen, deren Bearbeitung sich über mehrere Phasen erstreckt, beginnt das Prüfungsverfahren mit der Stellung der Prüfungsaufgabe. Weitere Regelungen zum Beginn des Prüfungsverfahrens sowie zur Zulassung zu Modulprüfungen sind in den jeweils geltenden Studien- und Prüfungsordnungen der DHBW geregelt.

Ablauf der Exmatrikulation

  • Antrag auf Exmatrikulation und ggf. weitere erforderliche Erklärungen vollständig ausfüllen.
  • Erforderliche Entlastungsvermerke einholen:
    • Ausbildungsstätte und Studiengang
    • Bibliothek (1. Stock, Kronenstraße 53 B, 70174 Stuttgart) und Verwaltung (Gebührenmanagement, Herrn André Bossert, Rotebühlstr. 133, 70197 Stuttgart)
  • Unterlagen im zuständigen Sekretariat einreichen.
  • Nach vollständiger Bearbeitung erhalten Sie den Exmatrikulationsbescheid sowie weitere Bescheinigungen (z. B. für Rentenversicherung, Ausbildungsstätte und Semesternoten).

Bitte informieren Sie Ihre Ausbildungsstätte nach Erhalt der Exmatrikulationsunterlagen und klären Sie die Beendigung bzw. Anpassung des Studien- und Ausbildungsverhältnisses.

Einzureichende Dokumente

Fakultät Wirtschaft & Gesundheit

Fakultät Technik

Bitte reichen Sie die beiden Formulare im Sekretariat Ihres Studiengangs ein. Es werden nur vollständig ausgefüllte Unterlagen angenommen und bearbeitet!