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Nachgraduierung von BA Abschlüssen

Die Duale Hochschule Baden-Württemberg kann die staatliche Bezeichnung „Diplom“, die aufgrund eines erfolgreich abgeschlossenen Studiums an den Berufsakademien des Landes Baden-Württemberg verliehen wurde, nach § 7 des Gesetzes zur Errichtung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in einen Diplomgrad der Dualen Hochschule mit dem Zusatz „Duale Hochschule (DH)“ und mit Angabe der Fachrichtung umwandeln.

Auf Antrag stellt die Duale Hochschule Baden-Württemberg eine entsprechende Urkunde aus.

Wichtig:

Die Diplom-Urkunde ist als amtlich beglaubigte Kopie* (* Hinweis: Amtliche Beglaubigungen nehmen die Gemeinden, die Landkreise und die unteren Verwaltungsbehörden vor (§ 33 LVwVfG in Verbindung mit der Verordnung über die Befugnis zur amtlichen Beglaubigung vom 11.08.2005, GBI. S. 613)) dem Antrag beizufügen.

Diese kann im unten verlinkten Antragsformular hochgeladen werden. Daher bitte folgendes beachten:

Der Stempel für die Beglaubigung muss bei einseitigen Dokumenten auf der Vorderseite angebracht werden (siehe Beispiel). Beglaubigungsstempel auf einer leeren Rückseite werden als Scan nicht akzeptiert. Bei zwei- und mehrseitigen Dokumenten muss der Beglaubigungsstempel auf jeder Seite angebracht werden. Ist das nicht der Fall, muss das beglaubigte Dokument per Post an die DHBW Stuttgart, z. Hd. Frau Feldmann, Rotebühlstr. 133, 70197 Stuttgart gesendet werden. (Postadresse Campus-Horb: DHBW Stuttgart - Campus Horb, Campussekretariat, Florianstraße 15, 72160  Horb am Neckar)

Für die Ausstellung der Urkunde wird eine Gebühr gemäß unserer Gebührenordnung/Gebührensatzung erhoben. Mit der Nachgraduierung erwirbt der Absolvent der vormaligen Berufsakademie einen vollwertigen akademischen Grad. Dieser ersetzt die alte Bezeichnung „Diplom (BA)“, die deshalb nicht mehr geführt werden darf. Mit dem Erwerb des Hochschulabschlusses „Diplom (DH)“ ist jedoch nicht eine Umwandlung in einen Bachelorabschluss verbunden.

Die Beantragung kann schriftlich über das Merkblatt- und Antragsformular (PDF) erfolgen oder online über das Nachgradulierungs-Antrags-Formular.