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Als angemessen gelten mindestens die tariflichen Vergütungsregelungen für Auszubildende in den jeweiligen Tarifbereichen; diese sind durchgehend – also auch während der Theoriephasen – zu zahlen.

Im Bereich Sozialwesen sind mindestens Vergütungen des Ausbildungstarifvertrags bei Bund und Ländern zugrunde zu legen. Näheres entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Höhe der Ausbildungsvergütung im Studienbereich Sozialwesen.

Studien- und Prüfungsordnungen des Studienfachbereichs Gesundheit finden Sie separat aufgelistet.

Angewandte Hebammenwissenschaft - berufsintegrierend
Angewandte Hebammenwissenschaft - Hebammenkunde

Angewandte Gesundheits- und Pflegewissenschaften

Angewandte Pflegewissenschaft

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