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Voraussetzungen für die Zulassung

Wer an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg ein Bachelor-Studium absolvieren möchte, muss – je nach Schulabschluss – bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Allgemeine Voraussetzungen für ein Studium an der DHBW Stuttgart:

  • die allgemeine oder die der gewählten Studienrichtung entsprechende fachgebundene Hochschulreife und
  • ein Studienvertrag mit einem Partnerunternehmen

Auch Bewerber*innen mit Fachhochschulreife (Eignungstest erforderlich) und qualifizierte Berufstätige (Eignungsprüfung teilweise erforderlich) können zum Studium zugelassen werden.

Für Bewerber*innen mit ausländischen Bildungsabschlüssen gelten ebenfalls besondere Voraussetzungen.

Allgemeine Informationen zum Hochschulzugang stellt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst unter Studieninfo Baden-Württemberg zur Verfügung.

Die Zugangsvoraussetzungen im Detail:

Mit der allgemeinen Hochschulreife können Sie sich ohne weitere Bedingungen bei einem Dualen Partner für einen Studienplatz bewerben. Wenn Sie einen Studienvertrag vorweisen, bestehen keine weiteren Voraussetzungen (kein Eignungstest, Numerus Clausus o. ä.) für ein Studium an der DHBW Stuttgart.

Folgende Unterlagen werden von der DHBW zur Immatrikulation benötigt:

  • Original des DHBW Studienvertrags
  • amtlich beglaubigte Kopie des Reifezeugnisses
  • Antrag auf Immatrikulation

Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt gemäß § 58 Absatz 2 Nummer 2 LHG zu einem Studium der entsprechenden Fachrichtung an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife, die einen fachlich entsprechenden Studiengang belegen möchten, können sich somit direkt ohne weitere Bedingungen beim Dualen Partner für einen Studienplatz bewerben.

Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife müssen die Deltaprüfung dann erfolgreich absolvieren, wenn sie die Immatrikulation für einen Studiengang anstreben, zu dem die erworbene Hochschulreife nicht berechtigt. Der Umfang der Studienberechtigung ist im Einzelnen aus dem Zeugnis über die fachgebundene Hochschulreife ersichtlich.

Die Deltaprüfung wird vom Zentrum für Hochschuldidaktik und lebenslanges Lernen (ZHL) am Center for Advanced Studies (CAS) der DHBW in Heilbronn durchgeführt. Die sogenannte Deltaprüfung besteht aus dem Allgemeinen Studierfähigkeitstest und dem studiengangs- und berufsfeldspezifischen Auswahlverfahren, das bei einem Dualen Partnerunternehmen (Ausbildungsstätte) der DHBW stattfindet. Die Anmeldung erfolgt direkt über das ZHL. Alle Informationen zur Anmeldung, Terminen und zum Ablauf des Tests sind über das Testzentrum des ZHL verfügbar.

Bitte beachten Sie:

Sie können zum allgemeinen Studierfähigkeitstest im Rahmen der Deltaprüfung zugelassen werden, wenn Sie die Fachgebundene Hochschulreife schon besitzen oder nachweislich noch erwerben werden. Falls Sie noch nicht das Abschlusszeugnis vorliegen haben, müssen Sie in diesem Fall andere Nachweise über die angestrebte Fachgebundene Hochschulreife einreichen, je nachdem, was zum Zeitpunkt der Antragsstellung auf Sie zutrifft.

Studieninteressierte mit Fachhochschulreife müssen (unabhängig von der Studienrichtung) vor dem Studium die sogenannte Deltaprüfung ablegen, um ein Studium an der DHBW aufnehmen zu können. Die Deltaprüfung wird vom Zentrum für Hochschuldidaktik und lebenslanges Lernen (ZHL) am Center for Advanced Studies (CAS) der DHBW in Heilbronn durchgeführt.

Die sogenannte Deltaprüfung besteht aus dem Allgemeinen Studierfähigkeitstest und dem studiengangs- und berufsfeldspezifischen Auswahlverfahren, das bei einem Dualen Partnerunternehmen (Ausbildungsstätte) der DHBW stattfindet.

Die Anmeldung zur Deltaprüfung erfolgt direkt über das ZHL. Alle Informationen zur Anmeldung, zu Terminen und zum Ablauf des Tests sind über das Testzentrum des ZHL verfügbar.

Bitte beachten Sie:

Sie können zum allgemeinen Studierfähigkeitstest im Rahmen der Deltaprüfung zugelassen werden, wenn Sie die Fachhochschulreife schon besitzen oder nachweislich noch erwerben werden. Falls Sie noch nicht das Abschlusszeugnis vorliegen haben, müssen Sie in diesem Fall andere Nachweise über die angestrebte Fachhochschulreife einreichen, je nachdem, was zum Zeitpunkt der Antragsstellung auf Sie zutrifft.

Beruflich Qualifizierte mit Aufstiegsfortbildung können eine Hochschulzugangsberechtigung für ein Hochschulstudium erlangen, das zu einem ersten Hochschulabschluss (Bachelor) führt.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein

  1. Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Aufstiegsfortbildung
  2. Schriftlicher Nachweis über ein Beratungsgespräch nach § 2 Absatz 2 LHG.
    Das Beratungsgespräch wird mit der Studiengangsleitung des Studiengangs durchgeführt, für den Sie sich entscheiden. Sie erhalten eine Einladung zum Beratungsgespräch, nachdem Sie den Antrag auf Überprüfung der Hochschulzugangsberechtigung eingereicht haben.

Aufstiegsfortbildungen im oben genannten Sinne sind:

a) eine bestandene Meisterprüfung oder
b) eine der Meisterprüfung gleichwertige berufliche Fortbildung** im erlernten Beruf nach dem Berufsbildungsgesetz, nach der Handwerksordnung oder einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Regelung. Die Gleichwertigkeit ist erfüllt, wenn die Fortbildung

  • auf einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung aufbaut,
  • eine berufliche Aufstiegsprüfung ist,
  • mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst und
  • hinsichtlich des Umfangs und der Ausbildungstiefe mit einer Meisterprüfung übereinstimmt

** Abschlüsse, die der Meisterprüfung in der Regel gleichwertig sind:

  • Fachwirt (IHK), etwa Handelsfachwirt, Bankfachwirt, Versicherungsfachwirt
  • Betriebswirt des Handwerks
  • Geprüfter Bilanzbuchhalter
  • Fachkaufleute
  • Operative und Strategische IT-Professionals
  • Betriebswirte (IHK)
  • Staatlich geprüfter Techniker

c) eine sonstige berufliche Fortbildung (Der Meisterprüfung gleichgestellt sind Abschlüsse an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (VWA) wenn vor der Ausbildung an der VWA eine zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen wurde.)

d) der erfolgreiche Besuch einer Fachschule nach § 14 des Schulgesetzes.

    e) oder ein Abschluss entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen der
    Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002 in der jeweils gültigen Fassung. ***
    Nach den Angaben zu der Gleichwertigkeit
    *** staatlich anerkannte Erzieher*innen, staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger*innen

    Weitere Dokumente und Informationen:

    Informationen für beruflich Qualifizierte ohne Aufstiegsfortbildung sind beim Zentrum für Hochschuldidaktik und lebenslanges Lernen (ZHL) am Center for Advanced Studies (CAS) der DHBW in Heilbronn erhältlich:

    Deutsche Staatsbürger*innen, die ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben, müssen sich zur Bewertung des Bildungsnachweises vorab an die Zeugnisanerkennungsstelle des Regierungspräsidiums Stuttgart wenden.

    Für Bewerber*innen aus dem Ausland und/oder mit ausländischem Bildungsabschluss gelten grundsätzlich drei Voraussetzungen:

    • Der ausländische Schulabschluss wurde auf Gleichwertigkeit mit der deutschen Hochschulreife geprüft.
    • Sie können Ihre Deutschkenntnisse mittels eines Sprachzertifikats nachweisen.
    • Sie haben einen Studienvertrag mit einem Partnerunternehmen über ein duales Studium abgeschlossen.

    Die Überprüfung Ihres Schulabschlusses und Ihres Sprachnachweises erfolgt durch die zentrale Zeugnisanerkennungsstelle der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (IAS). Weitere Informationen, Antragsformulare und Kontaktdaten finden Sie auf der Seite des DHBW Präsidiums. Bitte beachten Sie, dass für Studierende aus Nicht-EU/EWR-Staaten Studiengebühren in Höhe von 1.500,– € pro Semester erhoben werden.

    Folgende Sprachzertifikate werden als Nachweis anerkannt:

    • DSH2 – Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang
    • TestDaF – Gesamtpunktzahl von mindestens 16 Punkten, keine Teilprüfung unter TestDaF-Niveaustufe 3
    • Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (ehemals: Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP), Kleines   Deutsches Sprachdiplom, Großes Deutsches Sprachdiplom)
    • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz, 2. Stufe
    • telc Deutsch C1 Hochschule
    • ÖSD Zertifikat C2
    • Bestandene Feststellungsprüfung eines staatlich anerkannten Studienkollegs

    Für die Bewertung ausländischer Bildungsnachweise deutscher Studienbewerber*innen sowie für Doppelstaater*innen mit ausländischen Bildungsnachweisen ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig.

    Für ausländische Studienbewerber*innen gelten weitere Zulassungsvoraussetzungen. Informationen dazu sind bei der zentralen Auslandskoordinationsstelle der DHBW erhältlich.

    Studienbewerber*innen, die von einer anderen Hochschule an die DHBW wechseln, können sich Prüfungsleistungen anerkennen lassen. Die Anerkennung von bereits erbrachten Prüfungsleistungen erfolgt über die Studiengangsleitung des besuchten Kurses nach Semesterbeginn.

    Erlöschen des Prüfungsanspruchs aus einem Vorstudium an einer anderen Hochschule

    Da sich die Wissensvermittlung und Studienstruktur der DHBW von anderen Hochschulen deutlich unterscheidet, kann trotz des Erlöschens eines Prüfungsanspruches der gleiche Studiengang wieder an der DHBW aufgenommen werden.

    Der § 60 (2) des Landeshochschulgesetzes greift in diesem Fall nicht.

    Allgemeine Informationen (z. B. zur Hochschule, Studienverträge, Prüfungsordnungen oder Antrag auf Immatrikulation) finden Sie in den Downloads der DHBW Stuttgart.

    Sie erfüllen die Voraussetzungen für ein duales Studium?

    Beachten Sie, dass die Bewerbung für ein duales Studium direkt bei einem Unternehmen oder einer sozialen Einrichtung und nicht an der Hochschule erfolgt.

    Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter „Bewerbung“.