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EU-Programme

ERASMUS+ Generation 2021-2027

Die DHBW Stuttgart nimmt am ERASMUS+ - Programm teil:

ERASMUS+ Code: D STUTTGA10

Details zu den ERASMUS+ Mobilitätsmaßnahmen

Sie möchten einen Studienaufenthalt an einer ausländischen Hochschule verbringen? Sie wollen eine andere Kultur kennen lernen und gleichzeitig eine Fremdsprache lernen? Die Europäische Union bietet eine Reihe von Förderprogrammen zur Intensivierung der Mobilität von Studierenden, Graduierten und Wissenschaftler*innen.

Im Rahmen von ERASMUS+ wird unter anderem der Studierendenaustausch gefördert. Voraussetzung ist, dass die beteiligten Hochschulen ein entsprechendes Abkommen unterzeichnet haben. Das Programm bietet die Möglichkeit zu einem 2- bis 12-monatigen Auslandsstudienaufenthalt an einer europäischen Hochschule. ERASMUS+-Stipendiat*innen müssen keine Studiengebühren im Ausland bezahlen und erhalten einen Mobilitätszuschuss, der den mit einem Auslandsstudium verbundenen Mehrbedarf (teilweise) abdecken soll. Die im Ausland erbrachten Studienleistungen werden zu Hause voll anerkannt. Die Unterlagen für den Mobilitätszuschuss erhalten Sie im Auslandsamt der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart, nachdem die ERASMUS+-Studienplätze zugeordnet wurden.

Im Rahmen von ERASMUS+ werden auch Praxisaufenthalte gefördert. Zuschüsse hierzu können für einen Zeitraum von mindestens 2 Fördermonaten (60 Tage) vergeben werden.

Das Auslandsamt der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart kann jedes Jahr eine gewisse Anzahl an Stipendien gewähren.

Förderanträge müssen elektronisch als pdf-Datei spätestens 60 Tage vor geplanter Abreise mit den hier genannten Unterlagen an das Auslandsamt international@dhbw-stuttgart.de gestellt werden. Stipendien können nur gewährt werden solange ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. 

ERASMUS+ soll die Chancengleichheit und die Inklusion fördern, aus diesem Grund wird Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen und mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert.

Sonderförderung von Studierenden mit Kind als Pauschale
Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder mit zum ERASMUS+ Studien-/Praxisaufenthalt in ein Programmland nehmen und dort während der ERASMUS+ Mobilität alleinerziehend sind, können Sondermittel als Pauschale erhalten. Die maximale monatliche Förderhöhe wird vorgegeben durch die drei Ländergruppen. 

Sonderförderung – Auslandsmobilität mit Behinderung 
Menschen mit Behinderung können einen Zuschuss für Mehrkosten im Rahmen eines ERASMUS+-Aufenthaltes erhalten. Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education

Sonderförderung von Studierenden mit chronischer Erkrankung 
Studierende mit einer chronischen Erkrankung können einen Zuschuss im Rahmen eines ERASMUS+-Aufenthaltes erhalten.

Sonderförderung von Studierenden aus einem nicht-akademischen Elternhaus
​​​​​​​Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus können einen Zuschuss im Rahmen eines Erasmus+-Aufenthaltes erhalten.

 

ERASMUS+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen (STA1), die im Besitz einer ERASMUS+-Universitätscharta sind. Die Gastdozent*innen sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden.

Die Lehraufenthalte müssen mindestens 8 Unterrichtsstunden in einer Woche oder einem kürzeren Zeitraum umfassen. Förderdauer: 2 Tage – 7 Tage.

Personen, die über STA gefördert werden können:

  • Dozent*innen, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen
  • Dozent*innen ohne Dotierung
  • Lehrbeauftragte mit Werkverträgen
  • emeritierte Professor*innen und pensionierte Lehrende
  • wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
  • Unternehmenspersonal

Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (Lehre und Verwaltung) an europäischen Hochschulen und an ausländischen Unternehmen / Einrichtungen möglich.

Die Auslandsaufenthalte sollen mindestens zwei Tage und höchstens 7 Tage dauern. 

Mit STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden.

Mehrsprachigkeit und Förderung des Spracherwerbs sind wichtige Pfeiler im Streben der Europäischen Union nach Einheit in der Vielfalt. Sprachkenntnisse werden als wesentliche Kompetenzen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit (employability) betrachtet.

Die Europäische Kommission stellt hierzu einen Online-Sprachtest in den folgenden Sprachen zur Verfügung: Bulgarisch, Deutsch, Dänisch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch Gällisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowenisch, Spanisch, Slowakisch, Tschechisch und Ungarisch.

Der Sprachtest ist für alle Studierenden nach der Auswahl/vor Beginn der Mobilität verpflichtend in der Arbeitssprache zu absolvieren. Er ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm ERASMUS+. Die Durchführung des Sprachtests soll als Einstufungstest zur Dokumentation des aktuellen Sprachstandes dienen. Er sollte sowohl vor dem Auslandsaufenthalt als auch - optional - am Ende des jeweiligen Auslandsaufenthaltes stattfinden, um miteinander vergleichbare Ergebnisse zu erhalten und ggf. erzielte Fortschritte der geförderten Teilnehmer beim Spracherwerb erfassen zu können.

Die Sprachtests bzw. Sprachkurse sind in der jeweiligen (Haupt-)Unterrichtssprache an der Gasthochschule zu absolvieren. Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, die Landessprache bzw. die Sprache der Region über OLS zu lernen. Studierende, deren Muttersprache identisch ist mit der (Haupt-)Unterrichtssprache, sind von der Verpflichtung einen Sprachtest/Sprachkurs zu machen, ausgenommen.

Weiter Informationen zu ERASMUS+

ERASMUS+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa. Es verfügt über einen Haushalt von ungefähr 26,2 Milliarden Euro. Das ist fast doppelt so viel wie für das Vorläuferprogramm (2014–2020). Schwerpunkte des Programms 2021–2027 sind soziale Inklusion, der grüne und digitale Wandel und die Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben.

Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms ERASMUS+ werden im Hochschulbereich folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:

  • Auslandsstudium für Studierende (SMS)
  • Auslandspraktikum für Studierende (SMP)
  • Mobilität von Lehrenden (STA)
  • Mobilität von Personal (STT)

Berichtspflicht 

Alle Geförderte, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Beneficiary Tool zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. Aufenthaltsdauer) einzureichen.

Haftungsklausel

„Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.“

Weitergehende Information und Beratung zu den ERASMUS+ Mobilitätsmaßnahmen

Deutscher Akademischer Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49(0)228/882-8877
Fax: +49(0)228/882-555
E-Mail: erasmus@daad.de
Homepage: www.eu.daad.de