Anrechnung von außerhalb des Hochschulbereichs erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten
Studierende der DHBW Stuttgart können Kenntnisse und Fähigkeiten, die sie außerhalb einer Hochschule z. B. im Rahmen einer staatlich anerkannten Berufsausbildung, Schulungen, längeren Auslandsaufenthalten, Sprachkursen, Praktika oder ehrenamtlichen Tätigkeiten erworben haben, auf ein Bachelorstudium an der DHBW anrechnen lassen. Grundlage hierfür sind die Ausführungen in der Satzung zur Regelung der Anrechnung von außerhalb des Hochschulbereichs erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) (PDF).
Maßgeblich für eine Anrechnung ist, ob und inwieweit Kompetenzen erworben wurden, die nach Inhalt und Niveau den zu ersetzenden Studien- und Prüfungsleistungen an der DHBW gleichwertig sind. Ob Gleichwertigkeit vorliegt, wird durch einen Vergleich der DHBW-Modulbeschreibung mit den erworbenen Skills festgestellt.
Gleichwertigkeit liegt dann vor, wenn die Qualifikations- und Kompetenzziele des anzuerkennenden Moduls in fachlicher, sozialer, methodischer sowie übergreifender Hinsicht übereinstimmen. Zu beachten ist, dass sehr wahrscheinlich keine Gleichwertigkeit besteht, wenn die Qualifikations- und Kompetenzziele des anzuerkennenden Moduls in der DHBW-Modulbeschreibung sehr wissenschaftlich ausgerichtet sind, z. B. im Modul "Grundlagen der VWL und Mikroökonomik".
Eine Anrechnung ist ausgeschlossen, wenn die Studierenden bereits zur Prüfung im jeweiligen Modul angetreten sind oder erfolglos an einer Äquivalenzprüfung für das gleiche Modul teilgenommen haben.
Anrechnungsschritte
1. Antragstellung
Bitte füllen Sie den Antrag auf Anrechnung Antragsformular (PDF) sorgfältig aus. Alle anzurechnenden Module sind mit ihrer Bezeichnung und der Modulziffer aufzuführen. Ergänzend sind die anzurechnenden Kompetenzen und Inhalte der zu ersetzenden Module (siehe DHBW-Modulbeschreibung) in Tabellenform einander gegenüberzustellen. Die Modulbeschreibungen als Grundlage hierfür finden Sie im DHBW-Modulhandbuch beim entsprechenden wirtschaftswissenschaftlichen bzw. gesundheitswissenschaftlichen Studiengang oder unter:
- https://www.dhbw.de/fileadmin/user/public/SP/Studienbereich_Wirtschaft.htm bzw.
- https://www.dhbw.de/fileadmin/user/public/SP/Studienbereich_Gesundheit.htm
2. Einreichung des Antrags
Der Antrag sollte frühzeitig, möglichst innerhalb von vier Wochen nach Studienbeginn bei der Studiengangsleitung per E-Mail als PDF mit allen Nachweisen gestellt werden. Geht der Antrag später ein, kann nicht sichergestellt werden, dass über den Antrag rechtzeitig vor Beginn der Prüfungsphase entschieden werden kann. Die Studiengangsleitung prüft den Antrag auf Vollständigkeit (Gegenüberstellung aller Inhalte des Moduls mit den erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten sowie dem Vorhandensein aller relevanter Unterlagen) und leitet ihn dann an die zuständige Anrechnungskommission (Fakultät Wirtschaft: anrechnung-fk-wirtschaft@dhbw.de weiter.
Sämtliche Angaben im Antrag sind lückenlos zu belegen, z. B. durch Zeugnisse der Ausbildungsstätte, Arbeitszeugnisse, Arbeitsproben (sofern die Urheberschaft eindeutig erkennbar ist),...
In jedem Fall sind beizufügen:
- ein tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über die bisherige schulische Ausbildung, den beruflichen Werdegang und die ausgeübte Berufstätigkeit und
- Zeugnisse oder Bescheinigungen über Art, Dauer, Ort und Umfang einer beruflichen Ausbildung und Tätigkeit,
- gegebenenfalls Nachweise über weitere einschlägige schulische Ausbildungen und über berufliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.
Es sind beglaubigte Kopien vorzulegen.
3. Anrechnung
Die Anrechnung erfolgt als standardisierte Anrechnung. Kann der Erwerb gleichwertiger Kenntnisse und Fähigkeiten aber nicht vollständig und schlüssig durch Vorlage von Dokumenten nachgewiesen werden, so kann die Anrechnungskommission im Rahmen einer individuellen Anrechnung zusätzlich zur Beurteilung der Gleichwertigkeit eine Äquivalenzprüfung (Klausur und/oder mündliche Prüfung) ansetzen.
Über den Anrechnungsantrag entscheidet die Anrechnungskommission durch rechtsmittelfähigen Bescheid.
Die angerechneten Kenntnisse und Fähigkeiten werden mit den entsprechenden ECTS-Leistungspunkten und je nach Voraussetzung mit einer Note, unbenotet oder als "bestanden" im Zeugnis und in der Notenbescheinigung (Transcript of Records) ausgewiesen.