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Anleitungstagung der Fakultät Sozialwesen

Ankündigung: Die Herbstveranstaltung unserer Anleitungstagung

Die Herbstveranstaltung unserer Anleitungstagung zum Thema: 

Studierende verantwortungsvoll ausbilden, binden und die Adressat:innenbetreuung sichern – ein Spannungsfeld?

findet am 13.11.2024 statt.

Rückblick - 07.03.2024: Anleitungstagung zum Thema Demokratie und Soziale Arbeit

Die Fakultät Sozialwesen der DHBW Stuttgart richtete eine Frühjahrstagung für die Anleitungen bei den Dualen Partnern der Fakultät Sozialwesen aus mit dem Titel „Demokratische Strukturen in sozialen Einrichtungen? Über Selbst- und Mitbestimmung“.

Wegen des Bahnstreiks wurde die in Präsenz geplante Veranstaltung am 07.03.2024 kurzfristig online durchgeführt und war mit ca. 160 Teilnehmer:innen gut besucht. Dekan Prof. Dr. Stefan Krause bedankte sich in seiner Begrüßungsrede für die gemeinsame Bemühung, die Zahl der Studierenden auch zum Studienbeginn im Oktober 2024 weiter zu erhöhen.

In ihrem Impulsvortrag beschrieb Prof. Dr. Charlotte Kroll, dass Demokratie und Soziale Arbeit in vielerlei Hinsicht eng miteinander verflochten sind: Erstens bildet Demokratie den Rahmen der Sozialen Arbeit, zweitens verfügen soziale Einrichtungen oftmals über demokratische Strukturen, etwa wenn es um die Entscheidungsfindung im Team geht, um die Interessenvertretung der Beschäftigten und der Klientel oder um eine beteiligungsorientierte Organisationsstruktur und Arbeitskultur. Drittens schließlich fördert die Soziale Arbeit oftmals Demokratie, indem sie Lern- und Erfahrungsräume für Emanzipation und Empowerment gestaltet, Angebote zur politischen Bildung unterbreitet, Zugang zu Informationen bietet und Diskussion, Reflexion sowie Konfliktlösung unterstützt.

Zwar seien, so Kroll, dem eigenen fachlichen Anspruch zufolge, Demokratie und Soziale Arbeit eng miteinander verflochten und es gelinge den (sozialen) Einrichtungen und der Hochschule (Studienakademie), diesen Anspruch in Praxis und Theorie zu vermitteln. Fraglich sei aber, wie die Studierenden für die demokratische Praxis qualifiziert werden könnten. Als Kompetenzen wurde etwa Argumentations- und Kritikfähigkeit genannt, aber auch Ausdauer und Frustrationstoleranz. Die Qualifizierung der Studierenden für die demokratische Praxis sei eine gemeinsame Aufgabe der Hochschule (Studienakademie) und der (sozialen) Einrichtungen, beide bilden im Theorie- und Praxisstudium zentrale Lern- und Erfahrungsräume. Wichtig sei es dabei, Formate der Scheinpartizipation zu vermeiden. Es sollte bewusst differenziert werden, wo wirklich Entscheidungsmacht abgegeben wird und wo es lediglich um die Veranschaulichung von Verfahren gehe.

Laura Wurzel, M.A., sprach über Selbstbestimmung und Mitbestimmung als Schlüssel zu Demokratie und Beteiligung. Für die Selbstbestimmung der Adressat*innen sozialer Arbeit seien Individualisierungsprozesse wesentlich, etwa hinsichtlich der je individuellen Entwicklung, Interessen, Motivation, Stärken und Historie. Für die Mitbestimmung wiederum sei der Prozess einer ko-konstruktiven Beteiligung aller im Sinne einer gleichberechtigten Beteiligung wesentlich. Dabei würden gemeinsame Wege des Dialogs und des Austauschs gefunden.

Die Vortragende kam zu dem Schluss, dass Selbstbestimmung und Mitbestimmung die Grundpfeiler der Demokratiebildung seien und dass es vielerlei Möglichkeiten gebe, beides zu erleben. Demokratie sei ein Prozess. Allerdings reichten einzelne Erfahrungen zur Demokratiebildung nicht aus: In den Tätigkeitsfeldern der sozialen Arbeit müssen deshalb Barrieren zur Selbst- und Mitbestimmung stetig analysiert und auch überwunden werden.

Für Praxisanleitungen könnte der ‚Blick von außen‘, über den die Studierenden verfügen, eine wertvolle Ressource sein. Der ‚Blick von außen‘ könne helfen, Strukturen zu erkennen und zu überwinden, die Selbst- und Mitbestimmung verhindern. Diese Ressource könne dann genutzt werden, wenn Studierende von der (sozialen) Einrichtung und der Hochschule (Studienakademie) zu dieser Analyse ermutigt und befähigt werden.

Prof. Dr. Elisabeth Conradi moderierte die zweiteilige Diskussion, in der es um die beiden Vorträge und die entsprechenden Konsequenzen für den zukünftigen Berufs- und Studienalltag ging, aber auch von Beispielen bereits gelingender Praxis berichtet wurde. Der Nachmittag der Anleitungstagung wurde durch die Studiengangsleitungen entlang der Studienschwerpunkte gestaltet.

Präsentationen der Anleitungstagung zum Download:

Rückblick weitere Anleitungstagungen

Die Fakultät Sozialwesen der DHBW Stuttgart richtete eine Herbsttagung für die Anleiter*innen der Dualen Partner mit dem Titel „Soziale Arbeit dual studieren. Gemeinsam ausbilden in Zeiten des Fachkräftemangels.“ aus. Über 200 Teilnehmer*innen kamen zum Austausch an die Hochschule.

In dem Verständnis, gemeinsam verantwortlich für die Ausbildung von Studierenden zu sein, standen folgende Fragen im Mittelpunkt der Tagung: Wie funktioniert ein duales Studium? Wie werden Theorie und Praxis miteinander verzahnt? Wo finde ich Ansprechpartner*innen für meine Fragen? Darüber hinaus fand eine gemeinsame Diskussion zum Fachkräftemangel in der Sozialen Arbeit statt.

Dekan Prof. Dr. Stefan Krause begrüßte die Anleiter*innen und bedankte sich für die gemeinsame Bemühung, die Zahl der Studienanfänger*innen mit Studienbeginn Oktober 2023 zu erhöhen. Über 400 Studierende begannen in diesem Studienjahr ihr Studium an der Fakultät Sozialwesen.

Thematisch knüpfte der erste interaktive Vortrag von Prof. Dr. Melanie Werner an das Grußwort des Dekans an, denn dieser widmete sich der Frage danach, wen Duale Partner für das Studium (nicht) auswählen. Grundlage dieses Beitrags waren Forschungsergebnisse der Referentin Ulrike Hettler, die sich im Rahmen ihrer Masterarbeit mit der Studienplatzvergabe im dualen Studium der Sozialen Arbeit auseinandergesetzt hat.

Da die Herbsttagung insbesondere dazu genutzt wird, Erstanleitungen über das duale Studium an der Fakultät Sozialwesen zu informieren, stellte Prof. Dr. Lisa-Marie Kreß das Curriculum des Bachelorstudiengangs hinsichtlich der generalistischen Module in ihrer Grundstruktur vor. Daran anschließend gab Prof. Dr. Natalie Hartmann einen Überblick über die angebotenen Studienschwerpunkte.

Der Nachmittag der Anleitungstagung wurde in bewährter Form in den einzelnen Studienschwerpunkten gestaltet.

Die Frühjahrstagung für die Anleitungen bei den Dualen Partnern der Fakultät Sozialwesen war mit ca. 180 TeilnehmerInnen gut besucht, wobei ca. 18 Personen wegen sehr langen Anfahrtswegen oder Krankheit online an der Veranstaltung teilnahmen. Thematischer Schwerpunkt war die Frage, ob und wie Krisen die Soziale Arbeit verändern, also inwiefern die Corona-Pandemie die Soziale Arbeit verändert hat. Am Nachmittag trafen sich die Anleitungen in den jeweiligen Studienrichtungen.

Nach der Begrüßung durch den Dekan Prof. Dr. Stefan Krause wurden in einem ersten Vortrag die gesellschaftlichen Auswirkungen von Krisen thematisiert. Dabei hob Prof. Dr. Rainer Patjens hervor, dass Krisen nur dann eine Chance für die Gesellschaft sind, wenn die Verwerfungen innerhalb der Gesellschaft auf kultureller Ebene nicht so groß sind, dass sie auf der sozialen Ebene zu einer "Krise der Solidarität" führen. In Hinblick auf die derzeitige Situation könne zwar von einer erschöpften Gesellschaft gesprochen werden, jedoch noch nicht von einer zerrissenen Gesellschaft.

In einem zweiten Vortrag präsentierte Ingo Hettler ausgewählte Befunde einer Fachkräftebefragung von Schulsozialarbeiter*innen in Baden-Württemberg zu deren Situation in der postpandemischen Zeit. Die Befunde konzentrierten sich auf kooperations- und tätigkeitsbezogene Aspekte, bei denen die Fachkräfte ihre gegenwärtige Situation rückblickend mit ihrer Situation unmittelbar vor Beginn der Pandemie verglichen. Die kooperationsbezogenen Befunde verweisen dabei auf geringfügige, jedoch insgesamt kooperationsförderlichere Veränderungen hin. Hinsichtlich der Tätigkeiten zeigt sich, dass mit nur wenigen Ausnahmen alle Angebote der Schulsozialarbeit zum Teil einen deutlichen Bedeutungszuwachs erfahren haben, besonders stark die Einzel(fall)hilfe. Bei den offenen Antworten der Fachkräfte werden insbesondere die deutliche Zunahme psychischer Erkrankungen und Belastungen von der Mehrheit der Fachkräfte besonders herausgestellt. Für die Soziale Arbeit insgesamt sieht Ingo Hettler vornehmlich die Herausforderung zunehmender Allokationskonflikte zwischen Angeboten, aber auch zwischen konkreten Bedarfen der Adressat*innen.

Der dritte Vortrag von Prof. Dr. Melanie Werner beleuchtete die Krise aus einer theoretische-historischen Perspektive. Melanie Werner zeichnete nach, wie sich mit der Moderne der Krisenbegriff von seiner medizinisch geprägten Bedeutung löste und zum „gesellschaftlichen Wendepunkt“ wurde. Anhand von vier sozialen Bewegungen, die die Entstehungsgeschichte der Sozialen Arbeit maßgeblich beeinflussten, zeichnete Melanie Werner die „kommunikative Herstellung“ der Krise nach. Diese kommunikative Herstellung der Krise stand in enger Verbindung mit der Etablierung Massenmedien. Aufgrund dessen wurde der Krisenbegriff in der Weimarer Republik inflationär verwendet. An die medial verbreitete „Krise der Demokratie“ konnte der Nationalsozialismus dann anknüpfen und sich selbst als einzige Lösung präsentieren. Abschließend wurden die historischen Erkenntnisse für die Gegenwart reflektiert und herausgearbeitet, dass es Aufgabe der Sozialen Arbeit sei, ihren Adressat*innen im Krisendiskurs eine Stimme zu geben.

Der Nachmittag wurde anschließend wieder in den einzelnen Studienrichtungen gestaltet.

Präsentationen der Anleitungstagung zum Download:

Zum Herbst-Anleitungstag am 23.11.2022 der Fakultät Soziale Arbeit fanden nach den Corona-Online-Zeiten wieder rund 240 Anleiter*innen der Sozialen Arbeit den Weg in die Hochschule. Traditionell lädt die Fakultät zweimal jährlich die Praxisanleiter*innen ihrer Studierenden zum Austausch ein.

Bei der diesjährigen Herbst-Tagung standen Grundinformationen zum Dualen Studium, zu den Verbindungen zwischen Praxis und Hochschule, zu den Erwartungen der Studierenden an die Praxisanleitung sowie der Austausch mit den Studiengangsleitungen im Vordergrund. Entsprechend groß war auch der Anteil der Erstanleiter*innen unter den Teilnehmenden. Das Programm war zweigeteilt: am Vormittag Vorträge im Plenum, am Nachmittag Austausch mit den jeweiligen Studiengangsleitungen in kleineren Gruppen und der Möglichkeit des gegenseitigen Kennenlernens.

Der Dekan Prof. Dr. Stefan Krause übernahm an diesem Tag nicht nur die Begrüßung, sondern brachte den Teilnehmenden auch das Studienmodell im Bachelor Soziale Arbeit näher. 

Den zweiten großen Part am Vormittag gestaltete das Team mit Prof. Dr. Thomas Meyer, Ingo Hettler und Sebastian Rahn)  mit der Vorstellung ihrer Forschungsergebnisse aus einer Panel-Studie unter der Überschrift: Der „Lernort“ Praxis auf dem Prüfstand. Die nachfolgende Frage- und Diskussionsrunde zeigte, auf welch großes Interesse der der Vortrag bei den Teilnehmenden gestoßen war.

In der Mittagspause hatten Studierende für das leibliche Wohl gesorgt. 

Durch den nachfolgenden Austausch mit den jeweils zuständigen Studiengangsleitungen konnten alle Teilnehmenden ihre direkten Anliegen in kleineren Gruppen besprechen und die Studiengangsleitungen ihrerseits die Zielsetzungen der Verknüpfung von Praxis und Theorie im Dualen Studium präzisieren und deutlich machen.

Präsentationen der Anleitungstagung zum Download:

Heutzutage gehört es in der Sozialen Arbeit zum guten Ton, Sozialraumorientierung „irgendwie gut zu finden“, so Wolfgang Hinte über das von ihm entwickelte Fachkonzept. Tatsächlich prägt das Konzept seit Mitte der 1990er Jahre maßgeblich den Fachdiskurs und ist nach den Anfängen in der Kinder- und Jugendhilfe mittlerweile in fast allen Feldern der Sozialen Arbeit handlungsleitend. Bei der diesjährigen Anleitungstagung wurde grundlegend in das Fachkonzept eingeführt und aufgezeigt, wie Sozialraumorientierung in der Lehre an der Fakultät Sozialwesen Stuttgart verankert ist und von den Studierenden ganz praktisch erprobt wird.

Die Anleitungstagung wurde von Prof. Dr. Margarete Finkel und Prof. Dr. Anne-Katrin Schührer gestaltet.

Präsentationen der Anleitungstagung zum Download:

Zum Thema „Praxisanleitung aus der Perspektive von Studierenden“ wurde an der DHBW Stuttgart am 10. November 2021 die zweite Anleitungstagung der Fakultät Sozialwesen durchgeführt.

Wie nehmen Studierende die Anleitung während der Praxisphase wahr? Was macht aus ihrer Perspektive gute Anleitung aus? Welche Problemlagen und Belastungsfaktoren bestehen? Gelingt der Transfer zwischen Theorie und Praxis, der gerade für ein duales Studium konstitutiv ist? Zu diesem Thema tauschten sich ca. 270 Anleitungskräfte aus den Praxiseinrichtungen und diesmal auch interessierte Studierende bei der Anleitungstagung aus, die nun zum dritten Mal erfolgreich im digitalen Format durchgeführt wurde.

Gute Anleitung in der Praxisphase trägt maßgeblich dazu bei, dass Studierende eigene Veränderungen des professionellen Handelns und Lernerfolge erfahren können. Um einen ersten Eindruck dazu zu gewinnen, wurde zu Beginn der Tagung ein kurzer Film mit Statements von Studierenden, Lehrenden und Anleitungen aus der Praxis vorgeführt.

Einen Einblick wie die Praxisanleitung aus der Perspektive der Studierenden aktuell wahrgenommen wird, gab der erste Vortrag der Studierenden Annika Schwenk, Jakob Rieger und Sofia Bastian. Die Studierenden hatten im Rahmen der Lehre im Modul Sozialarbeitsforschung im Sommer dieses Jahres eine Erhebung zur Ist-Situation durchgeführt. Hier wurde deutlich, dass gute Anleitung maßgeblich von der Fachlichkeit und dem Engagement der Anleitungskraft abhängt. Des Weiteren zeigte sich ein hohes Maß an Zufriedenheit mit der gegebenen Anleitungssituation bei den befragten Studierenden.

Elena Joos und Clara Gerhard stellten ebenfalls Ergebnisse aus einem studentischen Forschungsprojekt vor, in welchem der Zusammenhang zwischen Qualität der Praxis und Motivation der Studierenden in den Blick genommen wurde. Während in der Theoriephase kein Zusammenhang zwischen Praxisanleitung und Studienmotivation erkennbar ist, wirkt sich die Zufriedenheit mit der Anleitung besonders stark auf die Motivation und Handlungssicherheit während der Praxisphase aus.

Prof. Dr. Meyer präsentierte ausgewählte Befunde zur Studierenden-Befragung an der DHBW vor. Die Anleitungsperson, so der Befund, nimmt eine zentrale Rolle im Studium ein, allerdings wird die Unterstützung beim Theorie-Praxis-Transfer eher mittelmäßig eingeschätzt.

Jessica Laule beendete die Vortragsreihe mit ihren Befunden aus ihrer Bachelorarbeit zur psychosozialen Gesundheit von Studierenden während der Praxisphase. Sie identifiziert in diesem Zusammenhang vier Belastungsfaktoren. Der Kontakt zum Klientel und fehlende Anleitung, Teamkonflikte, fehlende Wertschätzung der Studierenden sowie Rollenunklarheit begünstigen die Wahrnehmung von Stress. Deshalb, so der Schluss, sind ausreichende zeitliche Ressourcen und regelmäßige Gespräche mit der Anleitungsperson neben dem Erlernen von Strategien zur Stressregulation bedeutsam für den Erhalt der psychosozialen Gesundheit.

Mit diesen verschiedenen Perspektiven konnte ein breites Bild zur Wahrnehmung von Anleitung aus der Perspektive von Studierenden gezeichnet werden.

Am Nachmittag erfolgte der vertiefende Austausch in den Studienrichtungen. Hier konnten zentrale Fragen aus den Vorträgen am Vormittag weiter diskutiert werden.

Die Anleitungstagung wurde von Prof. Dr. jur. Rainer Patjens und Prof. Dr. phil. Annette Plankensteiner gestaltet.

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Zum Thema „Gesundheitsbewusstes Arbeiten in der Sozialen Arbeit“ wurde an der DHBW Stuttgart am 15. April 2021 die erste Anleitungstagung der Fakultät Sozialwesen dieses Jahres durchgeführt.

„Wie geht es mir?! Wie fühle ich mich?! Was brauche ich in meiner Arbeit, damit es mir langfristig gut geht und ich meinen Beruf als Sozialarbeiterin bzw. Sozialarbeiter als sinnstiftend und erfüllend ansehe?“ Zu diesem Thema diskutierten rund 200 Fachleute aus den Praxiseinrichtungen (Duale Partner) des Sozialwesens bei der Anleitungstagung, die zum zweiten Mal erfolgreich im digitalen Format durchgeführt wurde.

Das Thema Gesundheitsförderung hat inzwischen auch die Sozialwirtschaft erreicht. Dementsprechend wurde die Tagung vormittags mit einem fachlichen Input in Form zweier Vorträge eingeleitet. Prof. Dr. med. Eva Hungerland stellte unter dem Titel „Wie entsteht Gesundheit?“ das Modell der Salutogenese als Grundlage gesundheitsbewussten Arbeitens vor. Daran anschließend referierte Dorothee Schad (Leitung Geschäftsbereich Personal, die Zieglerschen e. V./ Wilhelmsdorfer Werke e. V.) zum Konzept Belev® - Gesundes Arbeiten gestalten. Sie wurde hierbei von Lorena Rothenhäusler unterstützt. Im Konzept Belev® wird die Salutogenese ganz praktisch angewendet – insofern wurde von den Referentinnen eine gelungene Theorie-Praxis Verzahnung präsentiert. In beiden Beiträgen wurde insbesondere auf die Wirksamkeit des Zusammenhangs von Ressourcen und gesundem Arbeiten abgezielt. Ganz nach salutogenetischer Sichtweise „Ich versteh’s! Ich schaff’s! Mir ist es wichtig!“ wurde auf die Bedeutung der Ressourcen des Einzelnen, des Teams, der Führungskräfte und der Strukturen/Rahmenbedingungen der Institutionen hingewiesen.

Insbesondere auch in Zeiten der Pandemie, in der für Studierende, Mitarbeitende und Führungskräften fast täglich wechselnde Bedingungen und Herausforderungen herrschen, ist eine Haltung wichtig, die ein Gefühl von Stimmigkeit (Kohärenz) bei sich und anderen aktiviert. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für gesundheitsbewusstes Arbeiten (nicht nur) in der Sozialen Arbeit.

Am Nachmittag erfolgte der vertiefende Austausch in den Studienrichtungen.

Die Anleitungstagung wurde von Prof. Dr. rer. Soc. Klaus Grunwald und Prof. Dr. med. Eva Hungerland gestaltet. Leo Lohre vom Hochschulsport der DHBW Stuttgart sorgte für eine entspannende und abwechslungsreiche Bewegungspause.

Am 4. November 2020 fand an der Fakultät Sozialwesen die erste Online-Anleitungstagung mit dem Thema „Digitalisierungsprozesse in der Sozialen Arbeit“ statt. Sie zeichnete sich mit rund 220 Teilnehmer*innen durch eine sehr hohe Resonanz aus, was angesichts der besonderen Pandemie-Umstände bedingt ein toller Erfolg ist.

Die Soziale Arbeit gilt gemeinhin nicht als Vorreiterin der Digitalisierung. Um dem entgegen zu wirken, wählte das verantwortliche Team für diese Anleitungstagung, Prof. Dr. Kathrin Ripper und Prof. Dr. Ursula Weber, das Thema des digitalen Wandels. Inmitten diesem Umwandlungsprozess erkennen alle die enormen Möglichkeiten, aber auch die Herausforderung. Neben den technischen Fragen sind es ethische und gesellschaftspolitische Fragen. Wie im Brennglas wurden die Anforderungen und Möglichkeiten, die die Digitalisierung mit sich bringt, seit dem ersten Lockdown im März 2020 erlebt.

Die eingeladenen Expert*innen beleuchten in den Fachvorträgen unterschiedliche Aspekte.

Weitere Vorträge:

Am 16. Oktober 2019 lud die Fakultät Sozialwesen der DHBW Stuttgart zur zweiten Anleitungstagung des Jahres. Rund 180 Vertreterinnen und Vertreter Dualer Partner waren gekommen, um sich über das Thema „Kinder brauchen Rechte – Für Erwachsene sind sie ebenfalls gut“ zu informieren und auszutauschen.

Im Mittelpunkt der Tagung stand die UN-Kinderrechtskonvention, weil die am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossene Konvention auch im Grundgesetz verankert werden soll. Mit der 30 Jahre alten Konvention wurden erstmals Kinder als Subjekte eigenen Rechts in völkerrechtlich verbindlicher Weise anerkannt.

Den Hauptvortrag hielt Dr. Lothar Krappmann. Er war als Sozialisations- und Bildungsforscher 1998 Vorsitzender der Sachverständigenkommission zur Erarbeitung des „10. Kinder- und Jugendberichts“ der Bundesregierung. 2003 wurde er als eines von 18 Mitgliedern in den „UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes“ gewählt, der die Einhaltung der Kinderrechtskonvention überwacht und 2007 für weitere vier Jahre in diesem Amt bestätigt. Seither ist er ein vielgefragter Botschafter für die Kinderrechte.

Sein Vortrag machte die historische Entwicklung der Kinderrechte und zähen Bemühungen derer deutlich, die den Kindern einen eigen Stellenwert geben und sie nicht nur unter den Menschrechten subsummiert wissen wollten.

Dass Kinder eigene Bedürfnisse haben, die geschützt werden müssen und auch staatlich zugesicherte Rechte brauchen, sei ein Meilenstein für die Kinderrechtsbewegung, die es schaffte, die Stellung des Kindes als (Rechts-)Subjekt und Träger eigener, unveräußerlicher Grundrechte zu betrachten. Damit sei, so Krappmann, ein Paradigmenwechsel vollzogen worden, der Kinder unabhängiger von Eltern macht und ihre Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte staatlich garantiert. Besonders zentral ist das Thema der Beteiligung. Ihre „Anhörung“ sei von allen Staaten, die die Konvention verabschiedet haben, zu beachten.

Lothar Krappmann hob die Bedeutung der Konvention hervor. Kinder seien nun nicht mehr ausschließlich „Anhängsel“ von erziehungsberechtigten Erwachsenen, auch wenn sie diese brauchen, damit ihnen die Rechte zukommen. Zentrale Achtung erfuhren die kindlichen Grundbedürfnisse, die Möglichkeit der Einmischung (Beschwerde) und das Recht auf Bildung. Im Umgang mit Kindern sei es wichtig, ihre Selbsttätigkeit zu berücksichtigen. Aktuell sollen die Artikel 2, 3, 6, 12 und 19 der Kinderrechtskonvention im Grundgesetz verankert werden. Artikel 2 erfasst das Diskriminierungsverbot, Artikel 3 Abs. 1 verlangt die Festschreibung des Vorrangs des Kindeswohls. Das Wohl des Kindes soll bei allen Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen öffentlicher oder privater Einrichtungen vorrangig berücksichtigt werden. Artikel 6 sichert das Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung des Kindes zu. Artikel 12 weist auf Partizipation hin. Jedes Kind soll in allen Angelegenheiten, die es betrifft, unmittelbar oder durch eine Vertretung angehört werden. Die Meinung des Kindes muss angemessen und entsprechend seines Alters und seiner Reife berücksichtigt werden. Das Gewaltverbot in der Erziehung ist in Artikel 19 Abs. 1 niedergelegt. Dort heißt es: „Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.“

Im Anschluss an den Vortrag  gaben in den „Blitzlichtern aus der Praxis“ vier Praxisexpertinnen und Praxisexperten Einblicke in ihr Arbeitsfeld und in die konkrete Umsetzung von Kinderrechten und Kinderbeteiligung.

Frau Cordula Bächle-Walter stellte die Methode des Jugendparlaments in der Evangelischen Jugendhilfe Friedenshort vor.

Für das Jugendamt Stuttgart betonte Ulrike Kieninger die Bedeutung der Partizipation der Kinder- und Jugendlichen für die Kommune Stuttgart. So werden aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses parallel zu Bürgeranhörungen auch immer Kinderforen in den Stadtteilen abgehalten. Besonders wichtig sei, diese ohne konkreten Anlass durchzuführen und somit den Kindern den Raum zu geben, ihre Wünsche und Vorstellungen einzubringen.

Herr Uwe Bodmer, Vorstand des Kinderschutzbundes Stuttgart, legte die Position des Kinderschutzbundes dar und betonte die Bedeutung der Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Beate Staatz, Sozialpädagogin beim Kinderschutzbund stellte das Projekt „Kind im Zentrum“ vor, in dem Kinder bei Begleitetem Umgang unterstützt werden.

Zum Download - Blitzlichter aus der Praxis:

Weitere Downloads:

Literaturempfehlung von Dr. Lothar Krappmann:
Stefanie Schmahl: Kinderrechtskonvention. Mit Zusatzprotokollen. Nomos Verlagsgesellschaft (Baden-Baden) 2013. 386 Seiten. ISBN 978-3-8329-7650-7. D: 58,00 EUR, A: 59,70 EUR, CH: 81,90 sFr.

Organisiert wurde die Anleitungstagung von Frau Prof. Dr. Christiane Vetter und Frau Prof. Dr. Anne-Katrin Schührer.

Das Thema der Anleitungstagung im Herbst stellte die Anleitung selbst in den Mittelpunkt und fragte danach, wie gute Anleitung gelingen kann.

Zu Beginn der Tagung stellte der Dekan der Fakultät Sozialwesen, Prof. Dr. Stefan Krause, zunächst das neue Studienmodell vor. Dieses gilt seit dem aktuellen Studienjahrgang 2018 (SO18ff.). Die Transferleistungen haben in diesem neuen Modell einen höheren Stellenwert erhalten. Anders als bisher müssen sie bestanden werden, um ein Modul erfolgreich abschließen zu können. Detaillierte Informationen zum neuen Studienmodell finden sich im Modulhandbuch sowie dem Studienverlaufsplan.

In dem einführenden Vortrag „Wissen und Erfahrung – (k)eine komplementäre Beziehung“ zeigte Prof. Dr. Stefan Krause auf, dass gerade das, was wir „gut“ beherrschen sich außerhalb unseres Bewusstseins befindet. Was bedeutet es aber für die Anleitung, wenn ein reflexiver Zugriff auf dieses Wissen nicht möglich ist? Statt expliziter Wissensvermittlung durch Unterweisungen und Erklärungen wäre die Zielsetzung von Anleitung dann

  • dem konfabulierenden Ich zu helfen (Bewusstsein),
  • lernförderliche Situationen herzustellen (Adaption)
  • und den Umbau von deklarativem Wissen in (erfahrungsbasiertes) Handlungswissen zu unterstützen.

Im anschließenden Round-Table-Gespräch wurde der Frage nach der gelingenden Anleitung weiter nachgegangen. Moderiert von Prof. Dr. Rainer Göckler diskutierten zwei erfahrene Anleiter_innen mit Prof. Dr. Matthias Moch und dem Plenum. Wortbeiträge stellten unter anderem fest, dass gelingende Anleitung zwischen zwei Personen entsteht und das Gelingen somit nicht einseitig bestimmt wird. Die These aus dem vorangegangenen Vortrag, dass Lernen mit Emotionen verbunden sei, wurde unterstrichen.

Am Nachmittag wurde sich schließlich in Gruppen mit der jeweiligen Studiengangsleitung über Fragen der Praxisanleitung ausgetauscht.

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Am 14. März 2018 lud die Fakultät Sozialwesen der DHBW Stuttgart zur ersten Anleitungstagung des Jahres. Rund 200 Vertreterinnen und Vertreter Dualer Partner waren gekommen, um sich mit der Professorenschaft, Studierenden und Alumni zum Thema Studierendengewinnung auszutauschen.

Ca. 50 Prozent aller Schulabgängerinnen und Schulabgänger eines Altersjahrgangs erwerben mit dem Schulabschluss eine Hochschulzugangsberechtigung. Darüber hinaus streben viele „Spätberufene“ und Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger an die Hochschulen. Entsprechend viele Interessierte bewerben sich auch bei den Einrichtungen auf die Studienrichtungen der Sozialen Arbeit. Auf die Dualen Partner kommt damit jedes Jahr eine entscheidende Aufgabe zu: Wie machen wir unser Studienangebot bekannt? Welche Bewerberinnen und Bewerber wählen wir für das Studium aus? Welche Kriterien haben wir für die Auswahl? Wie gestalten wir ein effektives Auswahlverfahren?

Mit diesen Fragen befasste sich die Anleitungstagung der Fakultät Sozialwesen. Angesprochen waren nicht nur Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter, sondern vor allem auch diejenigen Fach-, Verwaltungs- und Führungskräfte in den Einrichtungen, die an den Auswahlverfahren und deren Gestaltung beteiligt sind. Inhaltlich wurden Beispiele für mögliche Auswahlverfahren gegeben. In einer Podiumsdiskussion tauschten Duale Partner, Alumni, Studierende und Vertreterinnen und Vertreter der Fakultät ihre Erfahrungen und Vorschläge aus.

Es gilt, die Personalauswahl in der Sozialen Arbeit so zu gestalten, dass bei den einzustellenden Studierenden möglichst gute Voraussetzungen sowohl für die erfolgreiche Bewältigung des Studiums als auch für eine kompetente Soziale Arbeit in den Einrichtungen gegeben sind. Die Anleitungstagung der Fakultät Sozialwesen war ein Anstoß, die dafür nötige Professionalisierung der Personalauswahl im Interesse der Dualen Partner und der zukünftigen Fachkräfte weiter voranzutreiben. Sie wurde gestaltet von Prof. Dr. Klaus Grunwald, Prof. Dr. Matthias Moch und Prof. Dr. Monika Sagmeister.

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Downloads der Vorträge - Anleitungstagungen vor 2018