Studienkosten & Finanzierung
Wichtige Informationen: Ab dem WiSe 2025/26 finden Sie alle Informationen zu den Themen Beiträge und Gebühren auf der standortübergreifenden Website der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) unter Studienkosten & Finanzierung
Unsere Studierenden erhalten die Zahlungsinformation per Post/E-Mail. Bitte prüfen Sie in regelmäßigen Abständen Ihren E-Mail Posteingang und auch Ihren Spamordner.
Bitte überweisen Sie die Gebühren und Beiträge erst, wenn Sie von der DHBW eine Zahlungsaufforderung per E-Mail erhalten haben. Die Zahlungsaufforderung erhalten Sie für das Winter- und Sommersemester ca. einen Monat vor Semesterbeginn und ist bis zum Semesterbeginn fällig (01.10 und 01.04). Bereits eingegangene Zahlungen ohne Zahlungsaufforderung werden automatisch zurücküberwiesen.
Bitte achten Sie darauf, dass alle Angaben auf der Überweisung korrekt und vollständig sind (Verwendungszweck!). Ansonsten ist eine maschinelle Zuordnung Ihrer Zahlung nicht möglich und wird ggf. zurücküberwiesen.
Der Verwaltungskostenbeitrag wird aufgrund von § 12 LHGebG erhoben und deckt die Leistungen der Hochschulverwaltungen ab, wie z. B. die Bearbeitung von Immatrikulations- und Exmatrikulationsanträgen, Verwaltung und Organisation von Prüfungen, die zentrale Studienberatung, die Bearbeitung von Beurlaubungen und die Leistungen der Auslandsämter.
Der Beitrag wird gem. § 2 StWG für Aufgaben der sozialen Betreuung und Förderung von Studierenden erhoben. Dazu zählen insbesondere folgende Bereiche, Einrichtungen und Maßnahmen: Verpflegungsbetriebe, Studentisches Wohnen, Förderung kultureller, sportlicher und sozialer Interessen, Kinderbetreuung, Gesundheitsförderung und Beratung, soziale Betreuung ausländischer Studierender, und Vermittlung finanzieller Studienhilfen.
Hinweis zur Ermäßigung des Studierendenwerksbeitrags
Gemäß der aktuellen Beitragsordnung des Studierendenwerks Stuttgart §3, Abs. (3) kann der Beitrag nicht erlassen, nicht ermäßigt und nicht gestundet werden. Weitere Informationen finden Sie hierzu in der Beitragsordnung des Studierendenwerks .
Hinweis zur Rückerstattung des Studierendenwerksbeitrags
Mit dem Exmatrikulationsbescheid vor Beginn des betroffenen Semesters und dem Antrag (PDF) auf Rückerstattung an das Studierendenwerk Stuttgart, kann die Gebühr des betroffenen Semesters rückerstattet werden. Die Fristen des Semesterbeginns 01.04 / 01.10 sind hierbei zu beachten. Näheres ist aus der Beitragsordnung § 5 des Studierendenwerks (PDF) zu entnehmen.
Die DHBW erhebt gem. §§ 1-3 Beitragssatzung der Verfassten Studierendenschaft für die Verfasste Studierendenschaft der DHBW einen Studierendenschaftsbeitrag. Der Beitrag wird erhoben um die gesetzlichen Aufgaben gem. § 65a Abs. 5 Satz 2 LHG erfüllen zu können.
Angebote und Leistungen, sowie weitere Informationen zu dem Beitrag des Studierendenwerks Stuttgart können der Beitragsordnung des Studierendenwerk Stuttgart entnommen werden.
All students at DHBW Stuttgart, including international students, are asked to pay a student service fee, which is set by act of law. These contributions include fees for the student services organization and the student body.
- 96,50 Euro Studierendenwerksbeitrag per Semester (student service fee)
- 10,00 Euro Studierendenschaftsbeitrag per Semester (student body)
due October 1st for the winter semester/ due April 1st for summer semester.
Seit dem Wintersemester 2017/18 erheben die Hochschulen gem. § 3 LHGebG für das Land Baden-Württemberg von Studierenden, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU/ EWR Mitgliedstaates besitzen, Studiengebühren. Die Studiengebühr für Internationale Studierende beträgt 1.500 €/ Semester.
Wurde die Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben?Internationale Studierende, die eine inländische Hochschulzugangsberechtigung gem. § 3 Abs. 2 LHGebG besitzen, unterliegen nicht der Gebührenpflicht. Der erfolgreiche Abschluss eines Studienkollegs (Feststellungsprüfung) berechtigt zwar in Deutschland ein Bachelor Studium zu beginnen, ist aber keine inländische Hochschulzugangsberechtigung gem. § 3 Abs. 2 LHGebG.
Besitzen Sie eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen, auf Grund von Flucht aus dem Heimatland oder einen sonstigen unbefristeten Aufenthaltstitel mit gefestigtem Inlandsbezug? Hier sieht das LHGebG gem. § 5 weitere Ausnahmen von der Gebührenpflicht vor.
Kontakt internationale Studiengebühren:
Duale Hochschule Baden-Württemberg
Zentralstelle „DHBW Studiengebühren Internationale“
Center for Advanced Studies
Bildungscampus 13
74076 Heilbronn
E-Mail: int.studiengebuehren@dhbw.de
Seit dem Wintersemester 2017/18 erheben die Hochschulen gem. § 8 LHGebG für das Land Baden-Württemberg von Studierenden, die ein zweites oder weiteres Studium aufnehmen, Studiengebühren. Die Studiengebühr für ein Zweitstudium beträgt 650 €/ Semester.
Zweitstudium bedeutet ein zweites oder weiteres Studium in einem grundständigen Studiengang (Bachelorstudiengang oder Studiengang nach § 34 Abs. 1 LHG) oder in einem zweiten oder weiteren konsekutiven Masterstudiengang nach einem bereits in der Bundesrepublik Deutschland erworbenen Hochschul- oder gleichwertigen Abschluss.
Kein Zweitstudium ist z.B. der Wechsel von Studienfächern innerhalb eines Studiengangs, der Wechsel eines Studiengangs ohne Abschluss oder der Übergang von einem Bachelor- in einen Masterstudiengang.
Ein Zweitstudium, das nach den berufsrechtlichen Regelungen für die Erlangung eines Berufsabschlusses erforderlich ist, ist von der Gebührenpflicht nach § 8 Abs. 1 LHGebG ebenfalls ausgenommen. Dasselbe gilt für das Studium eines Erweiterungsfaches im Rahmen eines Lehramtsstudienganges sowie das Aufbaustudium Sonderpädagogik nach der Rahmenvorgabenverordnung Lehramtsstudiengänge.
Eine Zweitstudiengebühr wird auch nicht erhoben, soweit für das Zweitstudium bereits eine Gebühr nach § 3 Abs. 1 LHGebG entrichtet wird (Gebührenpflicht für Internationale Studierende).
Für Studierende, die gleichzeitig in mehreren unterschiedlichen Studiengängen an derselben Hochschule oder gleichzeitig an mehreren Hochschulen des Landes eingeschrieben sind (Parallelstudium), tritt die Gebührenpflicht für ein Zweitstudium erst nach erfolgreichem (Erst)Hochschulabschluss ein. Also mit Beginn des auf das Datum des ersten Abschlusszeugnisses folgenden Semesters.
Kontakt Zweitstudiengebühr:
Duale Hochschule Baden-Württemberg
Zentralstelle „DHBW Zweitstudiengebühren“
Präsidium
Friedrichstraße 14
70174 Stuttgart
E-Mail: gebuehren@dhbw.de
Zahlungstermine sind stets
- 1. Oktober für Wintersemester, 1. April für Sommersemester
Mit Erhalt der Zahlungsinformation werden die Zahlungsmodalitäten und unsere Bankverbindung bekanntgegeben. Bitte zahlen Sie die Studienbeiträge fristgerecht bis zum oben genannten Fälligkeitstermin (maßgeblich ist hier der Zahlungseingang zum Fälligkeitstermin) unter Angabe Ihres persönlichen Verwendungszweckes bzw. Rechnungsnummer auf das Konto ein, das Ihnen per Zahlungsinformation mitgeteilt wurde.
Bei Zahlungen aus dem Ausland können Gebühren anfallen. Bitte berücksichtigen Sie dies entsprechend bei Ihrer Überweisung. Die Gebühren gehen ausschließlich zu Ihren Lasten.
Grundsätzlich erhalten Sie bei Überweisungen an die DHBW Stuttgart einen Verwendungszweck bzw. eine Rechnungsnummer von uns, womit Ihre Zahlung automatisch zugeordnet werden kann. Bitte achten Sie bei Erhalt einer Zahlungsinformation auf den dort angegebenen Verwendungszweck (Rechnungsnummer). Geben Sie bitte unbedingt nur den angegebenen "Verwendungszweck" auf Ihrer Überweisung an, ohne jegliche sonstigen Zusätze bzw. interne Rechnungsnummern und Vermerke.
Hinweis: Verwaltungskostenbeitrag, Studierendenwerksbeitrag und Studierendenschaftsbeitrag können in einem Betrag überwiesen werden.
Weiterführende Hinweise
Gebührenordnung und Rückerstattung
- Informationen zu Gebührenordnung/Gebührensatzung
- Bei Exmatrikulation oder Nichtantritt des Studiums ist eine Rückerstattung der für das Studienjahr vorab entrichteten Beiträge möglich (PDF).
- Studierendenschaftsbeitrag (Satzungen und Bekanntmachungen) finden Sie in unseren Downloads unter “Verfasste Studierendenschaft”
Ansprechperson
- André Bossert / E-Mail: gebuehren@dhbw-stuttgart.de