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Auslandsaufenthalt – Planen & Bewerben

Studium und Praxis im Ausland

Grundsätzlich können alle Studierenden der DHBW Stuttgart und des Campus Horb eine Zeit im Ausland verbringen, vorausgesetzt, Studiengangsleitung und Partnerfirma stimmen zu.

Wichtig zu wissen

  • Der Studienvertrag darf durch ein Auslandsstudium nicht unterbrochen werden. Das duale Studium darf nicht über drei Jahre hinaus verlängert werden.
  • Der jeweilige Duale Partner und die Studiengangsleitung müssen dem Auslandsaufenthalt zustimmen.
  • Die Vergütung wird weiter bezahlt.
  • Alle Studienaufenthalte im Ausland müssen dem Auslandsamt gemeldet werden.

Auslandsaufenthalt planen – in der Übersicht

Kooperationen mit Gasthochschulen weltweit

Die DHBW Stuttgart arbeitet weltweit mit zahlreichen Hochschulen und Universitäten zusammen. Die internationalen Aktivitäten werden vom Auslandsamt in Zusammenarbeit mit den Studiengängen koordiniert.