Zugangsvoraussetzungen & Bewerbung
Zugangsvoraussetzungen
Wer an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg ein Bachelor-Studium absolvieren möchte, muss – je nach Schulabschluss – bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
- Die allgemeine oder die der gewählten Studienrichtung entsprechende fachgebundene Hochschulreife.
- Bei Bewerber*innen mit Fachhochschulreife ist die Deltaprüfung erforderlich, bei qualifizierte Berufstätigen ist teilweise eine Eignungsprüfung erforderlich.
- Bei Bewerber*innen mit ausländischen Bildungsabschlüssen gelten ebenfalls besondere Voraussetzungen.
Allgemeine Informationen zum Hochschulzugang stellt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst unter Studieninfo Baden-Württemberg zur Verfügung.
Die Zugangsvoraussetzungen im Detail
Mit der allgemeinen Hochschulreife können Sie sich ohne weitere Bedingungen bei einem Dualen Partner für einen Studienplatz bewerben. Wenn Sie einen Studienvertrag vorweisen, bestehen keine weiteren Voraussetzungen (kein Eignungstest, Numerus Clausus o. ä.) für ein Studium an der DHBW Stuttgart.
Folgende Unterlagen werden von der DHBW zur Immatrikulation benötigt:
- Original des DHBW Studienvertrags
- amtlich beglaubigte Kopie des Reifezeugnisses
- Antrag auf Immatrikulation
Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt gemäß § 58 Absatz 2 Nummer 2 LHG zu einem Studium der entsprechenden Fachrichtung an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife, die einen fachlich entsprechenden Studiengang belegen möchten, können sich somit direkt ohne weitere Bedingungen beim Dualen Partner für einen Studienplatz bewerben.
Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife müssen die Deltaprüfung dann erfolgreich absolvieren, wenn sie die Immatrikulation für einen Studiengang anstreben, zu dem die erworbene Hochschulreife nicht berechtigt. Der Umfang der Studienberechtigung ist im Einzelnen aus dem Zeugnis über die fachgebundene Hochschulreife ersichtlich.
Die Deltaprüfung wird vom Zentrum für Hochschuldidaktik und lebenslanges Lernen (ZHL) am Center for Advanced Studies (CAS) der DHBW in Heilbronn durchgeführt. Die sogenannte Deltaprüfung besteht aus dem Allgemeinen Studierfähigkeitstest und dem studiengangs- und berufsfeldspezifischen Auswahlverfahren, das bei einem Dualen Partnerunternehmen (Ausbildungsstätte) der DHBW stattfindet. Die Anmeldung erfolgt direkt über das ZHL. Alle Informationen zur Anmeldung, Terminen und zum Ablauf des Tests sind über das Testzentrum des ZHL verfügbar.
Bitte beachten Sie:
Sie können zum allgemeinen Studierfähigkeitstest im Rahmen der Deltaprüfung zugelassen werden, wenn Sie die Fachgebundene Hochschulreife schon besitzen oder nachweislich noch erwerben werden. Falls Sie noch nicht das Abschlusszeugnis vorliegen haben, müssen Sie in diesem Fall andere Nachweise über die angestrebte Fachgebundene Hochschulreife einreichen, je nachdem, was zum Zeitpunkt der Antragsstellung auf Sie zutrifft.
Studieninteressierte mit Fachhochschulreife müssen (unabhängig von der Studienrichtung) vor dem Studium die sogenannte Deltaprüfung ablegen, um ein Studium an der DHBW aufnehmen zu können. Die Deltaprüfung wird vom Zentrum für Hochschuldidaktik und lebenslanges Lernen (ZHL) am Center for Advanced Studies (CAS) der DHBW in Heilbronn durchgeführt.
Die sogenannte Deltaprüfung besteht aus dem Allgemeinen Studierfähigkeitstest und dem studiengangs- und berufsfeldspezifischen Auswahlverfahren, das bei einem Dualen Partnerunternehmen (Ausbildungsstätte) der DHBW stattfindet.
Die Anmeldung zur Deltaprüfung erfolgt direkt über das ZHL. Alle Informationen zur Anmeldung, zu Terminen und zum Ablauf des Tests sind über das Testzentrum des ZHL verfügbar.
Bitte beachten Sie:
Sie können zum allgemeinen Studierfähigkeitstest im Rahmen der Deltaprüfung zugelassen werden, wenn Sie die Fachhochschulreife schon besitzen oder nachweislich noch erwerben werden. Falls Sie noch nicht das Abschlusszeugnis vorliegen haben, müssen Sie in diesem Fall andere Nachweise über die angestrebte Fachhochschulreife einreichen, je nachdem, was zum Zeitpunkt der Antragsstellung auf Sie zutrifft.
Beruflich Qualifizierte mit Aufstiegsfortbildung können eine Hochschulzugangsberechtigung für ein Hochschulstudium erlangen, das zu einem ersten Hochschulabschluss (Bachelor) führt.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein
- Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Aufstiegsfortbildung
- Schriftlicher Nachweis über ein Beratungsgespräch nach § 2 Absatz 2 LHG.
Das Beratungsgespräch wird mit der Studiengangsleitung des Studiengangs durchgeführt, für den Sie sich entscheiden. Sie erhalten eine Einladung zum Beratungsgespräch, nachdem Sie den Antrag auf Überprüfung der Hochschulzugangsberechtigung eingereicht haben.
Aufstiegsfortbildungen im oben genannten Sinne sind:
a) eine bestandene Meisterprüfung oder
b) eine der Meisterprüfung gleichwertige berufliche Fortbildung** im erlernten Beruf nach dem Berufsbildungsgesetz, nach der Handwerksordnung oder einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Regelung. Die Gleichwertigkeit ist erfüllt, wenn die Fortbildung
- auf einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung aufbaut,
- eine berufliche Aufstiegsprüfung ist,
- mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst und
- hinsichtlich des Umfangs und der Ausbildungstiefe mit einer Meisterprüfung übereinstimmt
** Abschlüsse, die der Meisterprüfung in der Regel gleichwertig sind:
- Fachwirt (IHK), etwa Handelsfachwirt, Bankfachwirt, Versicherungsfachwirt
- Betriebswirt des Handwerks
- Geprüfter Bilanzbuchhalter
- Fachkaufleute
- Operative und Strategische IT-Professionals
- Betriebswirte (IHK)
- Staatlich geprüfter Techniker
c) eine sonstige berufliche Fortbildung (Der Meisterprüfung gleichgestellt sind Abschlüsse an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (VWA) wenn vor der Ausbildung an der VWA eine zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen wurde.)
d) der erfolgreiche Besuch einer Fachschule nach § 14 des Schulgesetzes.
e) oder ein Abschluss entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen der
Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002 in der jeweils gültigen Fassung. ***
Nach den Angaben zu der Gleichwertigkeit
*** staatlich anerkannte Erzieher*innen, staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger*innen
Für das Beratungsgespräch reichen Sie bitte Ihre Unterlagen beim zuständigen Studiengang oder Sekretariat ein.
- Gesundheit und Wirtschaft (SIZ)
- Sozialwesen (Sekretariat für Zulassungen und Immatrikulation)
- Technik (Studiengangsekretariat des jeweiligen Studiengang)
Weitere Dokumente und Informationen:
- Antrag zur Überprüfung der Hochschulzugangsberechtigung Fakultät Wirtschaft (PDF)
- Antrag zur Überprüfung der Hochschulzugangsberechtigung Fakultät Technik (PDF)
- Antrag zur Überprüfung der Hochschulzugangsberechtigung Fakultät Sozialwesen (PDF)
- Gesetzesgrundlagen
- Weitere Downloads
- Erklärvideo – Wie bewerbe ich mich mit beruflicher Qualifikation?
Informationen für beruflich Qualifizierte ohne Aufstiegsfortbildung sind beim Zentrum für Hochschuldidaktik und lebenslanges Lernen (ZHL) am Center for Advanced Studies (CAS) der DHBW in Heilbronn erhältlich:
Deutsche Staatsbürger*innen, die ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben, müssen sich zur Bewertung des Bildungsnachweises vorab an die Zeugnisanerkennungsstelle des Regierungspräsidiums Stuttgart wenden.
Für Bewerber*innen aus dem Ausland und/oder mit ausländischem Bildungsabschluss gelten grundsätzlich drei Voraussetzungen:
- Der ausländische Schulabschluss wurde auf Gleichwertigkeit mit der deutschen Hochschulreife geprüft.
- Sie können Ihre Deutschkenntnisse mittels eines Sprachzertifikats nachweisen.
- Sie haben einen Studienvertrag mit einem Partnerunternehmen über ein duales Studium abgeschlossen.
Die Überprüfung Ihres Schulabschlusses und Ihres Sprachnachweises erfolgt durch die zentrale Zeugnisanerkennungsstelle der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (IAS). Weitere Informationen, Antragsformulare und Kontaktdaten finden Sie auf der Seite des DHBW Präsidiums. Bitte beachten Sie, dass für Studierende aus Nicht-EU/EWR-Staaten Studiengebühren in Höhe von 1.500,– € pro Semester erhoben werden.
Folgende Sprachzertifikate werden als Nachweis anerkannt:
- DSH2 – Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang
- TestDaF – Gesamtpunktzahl von mindestens 16 Punkten, keine Teilprüfung unter TestDaF-Niveaustufe 3
- Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (ehemals: Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP), Kleines Deutsches Sprachdiplom, Großes Deutsches Sprachdiplom)
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz, 2. Stufe
- telc Deutsch C1 Hochschule
- ÖSD Zertifikat C2
- Bestandene Feststellungsprüfung eines staatlich anerkannten Studienkollegs
Für die Bewertung ausländischer Bildungsnachweise deutscher Studienbewerber*innen sowie für Doppelstaater*innen mit ausländischen Bildungsnachweisen ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig.
Für ausländische Studienbewerber*innen gelten weitere Zulassungsvoraussetzungen. Informationen dazu sind bei der zentralen Auslandskoordinationsstelle der DHBW erhältlich.
Studienbewerber*innen, die von einer anderen Hochschule an die DHBW wechseln, können sich Prüfungsleistungen anerkennen lassen. Die Anerkennung von bereits erbrachten Prüfungsleistungen erfolgt über die Studiengangsleitung des besuchten Kurses nach Semesterbeginn.
Erlöschen des Prüfungsanspruchs aus einem Vorstudium an einer anderen Hochschule
Da sich die Wissensvermittlung und Studienstruktur der DHBW von anderen Hochschulen deutlich unterscheidet, kann trotz des Erlöschens eines Prüfungsanspruches der gleiche Studiengang wieder an der DHBW aufgenommen werden.
Der § 60 (2) des Landeshochschulgesetzes greift in diesem Fall nicht.
Allgemeine Informationen (z. B. zur Hochschule, Studienverträge, Prüfungsordnungen oder Antrag auf Immatrikulation) finden Sie in den Downloads der DHBW Stuttgart.
Bewerbung
Studieninteressierte bewerben sich direkt bei einem der Dualen Partner – das sind die Unternehmen und Einrichtungen, die mit der DHBW zusammenarbeiten.
Der Weg zu einem dualen Studium an der DHBW Stuttgart
- Sie erfüllen die Zugangsvoraussetzungen, also die Voraussetzungen für eine Zulassung an unserer Hochschule.
- Sie bewerben sich idealerweise ein bis eineinhalb Jahre vor dem geplanten Studienbeginn bei einem Dualen Partner (Unternehmen oder soziale Einrichtungen, die mit der DHBW Stuttgart zusammenarbeiten) um einen Studienplatz.
- In der Liste der Dualen Partner finden Sie Unternehmen oder soziale Einrichtungen die mit der DHBW Stuttgart kooperieren.
- Sie können auch auf Unternehmen oder soziale Einrichtungen zugehen, die noch nicht mit der DHBW zusammenarbeiten. Zwischen potenziellem dualen Partner und der jeweiligen Studiengangsleitung lässt sich dann rasch abklären, ob eine duale Partnerschaft möglich ist.
- Sie schließen mit einem Dualen Partner einen Studienvertrag ab (der DHBW Studienvertrag steht unter „Downloads für Studieninteressierte“ zur Verfügung).
- Sie stimmen sich mit Ihrem Unternehmen oder Ihrer sozialen Einrichtung ab, wer für die Zusendung der Unterlagen an das Studiengangsekretariat verantwortlich ist. In der Regel reicht Ihr Unternehmen oder Ihre soziale Einrichtung den Studienvertrag ein.
- Eine Übersicht der fakultätsweise unterschiedlichen Immatrikulationsprozesse und über die benötigten Unterlagen finden Sie unter Immatrikulation.
- Sie beginnen am 1. Oktober Ihr duales Studium an der DHBW Stuttgart.
Erklärvideos - Wie bewerbe ich mich um ein duales Studium?
Immatrikulation
Sie haben Ihren Studienvertrag mit Ihrem Dualen Partner abgeschlossen – und jetzt fragen Sie sich, wie es an der DHBW Stuttgart weitergeht?