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Studieren mit Beeinträchtigung

Studieren mit Beeinträchtigung – sei es durch körperliche, geistige oder chronische Erkrankungen – kann besondere Herausforderungen im Studium mit sich bringen. Wir setzen uns aktiv dafür ein, Chancengleichheit zu gewährleisten und Studierende bestmöglich im Studienalltag zu unterstützen.

Um individuelle Einschränkungen auszugleichen, besteht die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich zu beantragen. Die DHBW orientiert sich dabei am inklusiven Behindertenbegriff gemäß § 2 Abs. 1 SGB IX: Eine Beeinträchtigung liegt vor, wenn sie länger als sechs Monate besteht, vom typischen Zustand abweicht und die Teilhabe erschwert.

Nachteilsausgleiche sind in den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen geregelt. Art und Umfang richten sich nach individueller Situation, Prüfung, Studienort und Fach. Die Maßnahmen werden einzelfallbezogen und abgestimmt festgelegt.

Setzen Sie sich frühzeitig mit der Beauftragten für Studierende mit Beeinträchtigungen, der Studiengangsleitung oder dem Prüfungsamt in Verbindung. Der Antrag ist schriftlich und fristgerecht mit Unterschrift einzureichen – eine E-Mail allein genügt nicht. Die Fristen entnehmen Sie bitte der Studien- und Prüfungsordnung.

Nachteilsausgleich beantragen

Einen Überblick zu Rahmenbedingungen und Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs geben die folgenden Seiten der Homepage des Deutschen Studentenwerks:

Studienberatung der DHBW Stuttgart

Studienberatung am Campus Horb

Beauftragte für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten

Beauftragter für Nachteilsausgleich