Familiengerechte Hochschule
Die Sicherstellung der Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie ist für die DHBW eine zentrale Aufgabe der Hochschulgovernance. Beschäftigte und Studierende mit Familienpflichten sollen bei der Vereinbarkeit von Beruf bzw. Studium und Familie bestmöglich unterstützt werden. Dafür sollen Maßnahmen und Strukturen zur Vereinbarkeit fortlaufend und intensiv weiterentwickelt werden.
Die Duale Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart hat am 24. Mai 2012 erstmals das Zertifikat zum „audit familiengerechte Hochschule“ der berufundfamilie gGmbH erhalten. Die Auszeichnung wird als Qualitätssiegel an Hochschulen vergeben, die sich für familienfreundlichere Arbeits- und Studienbedingungen engagieren.
Studium mit Kind
Elternschaft und Studium zu vereinbaren kann sehr herausfordernd sein. Wer im Studium schwanger wird oder mit Kind studiert, kann an der DHBW auf verschiedene Unterstützungsangebote zugreifen.
Die nachfolgenden Informationen erheben keinen Anspruch an Vollständigkeit. Bitte informieren Sie sich zusätzlich oder nutzen Sie das Beratungsangebot der Studienberatung oder die Sozialberatung des Studierendenwerks.
Weitere Informationen und nützliche Links:
- Anträge auf Beurlaubung im Studium für die jeweiligen Fakultäten finden Sie in unserem Downloadbereich
- Weitere Links auf der Website der dhbw.de
- Mutterschutzgesetz
- Leitfaden zum Mutterschutz des BMFSFJ
- Infotool für Familien des BMFSFJ
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG
- Elterngeld und Elternzeit Broschüre des BMFSFJ (PDF)
Bevor Sie wieder voll in das Studium einsteigen, empfiehlt sich ein Gespräch mit der Studiengangsleitung. Wenn Sie während der Beurlaubung Leistungen erbracht haben, kann beispielsweise über eine Anpassung des Studienverlaufs gesprochen werden.
Immer mehr Studierende entscheiden sich für ein Auslandsaufenthalt. Auch mit Kind ist dies möglich, wenn auch herausfordernd. Bei weiteren Informationen zu diesem Thema melden Sie beim Amt für Auslandsangelegenheiten (international@dhbw-stuttgart.de) oder bei der Studienberatung. Gerne können Sie auch allgemeine Informationen zu Fördermöglichkeiten hier nachlesen: EU-Programme - DHBW Stuttgart. Erfahrungsberichte zum Auslandsstudium mit Kind finden Sie auf folgender Seite: Auslandsstudium mit Kind
Familienzimmer, Wickeln, Stillen
Ob Sie ihr Kind zu Lehrveranstaltungen mitbringen können, sollten Sie mit den Lehrenden und den Mitstudierenden klären.
Bitte beachten Sie die Nutzungsordnung (PDF)
Wickeltische gibt es an diesen Standorten der DHBW in Stuttgart:
- Herdweg 23 Sanitätsraum 001
- Herdweg 31 Raum E.3
- Jägerstraße 58 – Sanitätsraum 003
- Kronenstraße 53 A – Raum A 0.06
- Lerchenstraße 1 - Raum A033N Erste Hilfe / Familienzimmer (EG neben dem Haupteingang Rosenbergstraße)
- Paulinenstraße 50 – Raum 201
- Rotebühlplatz 41 – Sanitätsraum EG 0.04
- Tübinger Str. 33 – Raum 216
- Rotebühlstraße 131 – Raum 0.04 / Familienzimmer
- Rotebühlstraße 133 – Raum 4.16 / Familienzimmer
Kinderbetreuung
Die DHBW Stuttgart bietet keine eigenen Betreuungsplätze an, da die Standorte über das gesamte Stadtgebiet verstreut sind. Um Betreuungsplätze in Stuttgart müssen Sie sich schon frühzeitig kümmern. Bei der Stadt Stuttgart gibt es eine zentrale Vergabestelle. Auch das Studierendenwerk verfügt über eigene Betreuungseinrichtungen.
Krankheit des Kindes
Bei Krankheit des Kindes gibt es für Eltern eine entsprechende Krankschreibung beim
Kinderarzt bzw. Hausarzt. Diese sollte auch bei der Verlängerung von Prüfungsfristen
vorgelegt werden.
Informationen für Pflegende
Grundsätzlich kann eine Pflegebedürftigkeit in allen Lebensabschnitten auftreten. Eine Pflegebedürftigkeit nach dem Pflegezeitgesetz liegt vor, wenn die Pflegebedürftigkeit auf Dauer – voraussichtlich für mindestens 6 Monate – und mit der mindestens in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen.
Eine langsame Verschlechterung der Situation liegt vor, bei der der Bedarf an Unterstützung schrittweise steigt.
Hinweise zur Notwendigkeit zur Pflege und Versorgung können sich ankündigen, wenn:
- Kleine Hilfeleistungen nicht mehr ausreichen,
- Kraft und körperliche Fähigkeiten nachlassen,
- sich psychische Auffälligkeiten bemerkbar machen oder
- die Haushaltführung zunehmend Probleme bereitet
Hier gibt es vielfältige Möglichkeiten der Unterstützung, die sehr individuell und mit Rücksicht auf Vorlieben und Gewohnheiten der hilfsbedürftigen Person helfen können. Wenn sich eine Pflegesituation ankündigt, haben Sie in der Regel Zeit, sich vorab zu informieren, sich auszutauschen, zu besprechen und auszuprobieren und sich bereits auf die nächste Stufe vorzubereiten.
Unfälle und Erkrankungen können zu einer plötzlichen Pflegebedürftigkeit von Angehörigen führen – unabhängig vom Alter der Betroffenen. Primär geht es jetzt um die Organisation und Versorgung der Pflege, vielleicht auch um eine stationäre Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung. Diese Entscheidungen sind weitreichend und können emotional sehr belastend sein, da sie meist unter Zeitdruck getroffen werden müssen. Hier sollten Sie sich dringend von Expert*innen beraten lassen und das weitere Vorgehen mit nahestehenden Menschen besprechen.
Bei allen Entscheidungen kann die Berücksichtigung dieser Kriterien hilfreich sein:
- Eigene Vorstellungen und Ansprüche
- Wünsche der* des zu Betreuenden
- Erfordernisse an den Pflege- und Versorgungsbedarf (Pflegestufe, Mobilität, usw.)
- unabhängige Prüfkriterien für Einrichtungen (z.B. von Krankenkassen oder Verbraucherverbänden)
An der DHBW können sich Studierende mit Pflegeverantwortung gemäß § 61 LHG beurlauben lassen. Der Studienvertrag verlängert sich um die Dauer der Beurlaubung.
Erst Schritte im Pflegefall:
- eine erste Beratung und Informationen zu Anlaufstellen erhalten Sie bei unserem Pflege-Guide
- Informieren Sie Ihren Dualen Partner über Ihre Pflegesituation
- Sprechen Sie mit Ihrer Studiengangsleitung über Ihren Studienverlaufs um alle Möglichkeiten der flexiblen Gestaltung auszuschöpfen
- Bei Fragen zum Prüfungsrecht und der Beurlaubung kann Ihnen das Prüfungsamt weiterhelfen
Antrag auf Beurlaubung im Studium
Erste Informationen und Beratung zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf oder Studium bieten Ihnen die von der DHBW Stuttgart ernannten Pflege-Guides.
Pflege-Guides
- sind Vertrauenspersonen für alle, die bereits pflegen oder sich auf diese Situation vorbereiten wollen
- geben einen Überblick über die ersten Schritte im Pflegefall
- informieren über die gesetzlichen Strukturen und innerbetrieblichen Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege
- vermitteln Adressen zu den relevanten externen Anlaufstellen und Hilfsangeboten
Erste Schritte im Pflegefall:
- eine erste Beratung und Informationen zu Anlaufstellen erhalten Sie bei unserem Pflege-Guide
- sprechen Sie mit der Personalabteilung (Beurlaubung, Sonderurlaub, Freistellung, Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz, flexiblere Arbeitszeiten, Homeoffice)
- informieren Sie Ihre* Ihren Vorgesetzen
- Pflegestützpunkt Stuttgart
- Wege zur Pflege vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Ratgeber Pflege vom Bundesministerium für Gesundheit (PDF)
- Pflegezeitgesetz: PflegeZG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)
- Elftes Sozialgesetzbuch (SGB XI): SGB 11 - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)
- Notfallmappe DHBW (PDF)
- Schritte zur familiären Pflege DHBW (PDF)
- Dipl.-Bibl. Gudrun Reitz / Tel.: 0711/1849-601 / E-Mail: gudrun.reitz@dhbw-stuttgart.de
- Birgit Raible / Tel.: 07451/521-0 / E-Mail: b.raible@hb.dhbw-stuttgart.de