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Antidiskriminierung und Vielfalt

Die DHBW Stuttgart duldet in keiner Weise Rassismus, Sexismus, Homophobie, Transfeindlichkeit und Hass. Unsere Hochschule legt großen Wert auf ein vertrauensvolles und respektvolles Miteinander aller Lehrenden, Lernenden und Beschäftigten. Zu einer guten Lehre und Zusammenarbeit gehört ein wertschätzender und diskriminierungsfreier Umgang, in dem persönliche Grenzen respektiert und gleichberechtige Teilhabe möglich ist.

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Artikel 3, Grundgesetz

Diversity Audit

Die DHBW nimmt seit August 2022 am Diversity Audit „Vielfalt gestalten“ des Stifterverbandes teil. Der zweijährige Auditierungsprozess wird begleitet von Auditorin Dr. Ute Zimmermann. In diesem Rahmen sind u. a. fünf hochschulinterne Workshops an der DHBW geplant. Ziel ist die (Weiter-)Entwicklung einer hochschuleigenen Diversity-Strategie.

AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist ein Bundesgesetz, das die Benachteiligungen aus Gründen

  • der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft
  • des Geschlechts
  • der Religion oder Weltanschauung
  • einer Behinderung
  • des Alters oder der sexuellen Identität

verhindern und beseitigen soll (§1 AGG).

Das AGG ist sehr eng auf den Bereich der Beschäftigten begrenzt ist. Für alle anderen Mitglieder und Angehörigen der Hochschule sieht das Landeshochschulgesetz von Baden-Württemberg jeweils eine weibliche und eine männliche Ansprechperson für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung und für Antidiskriminierung vor. Für Menschen, die auf Grund ihrer körperlichen Besonderheiten behindert werden, gibt es die Schwerbehindertenvertretung für die Beschäftigten und eine*n Beauftragte*n für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten.

Beschäftigte können sich bei Beschwerden gemäß AGG an Ass. Dipl.-Jur. Thomas Schreiber wenden.