Die Beauftragte für Chancengleichheit wird unter anderem beteiligt bei Personalauswahlgesprächen, Gremienbesetzungen, bei Ablehnung eines Antrags auf familiengerechte Arbeitszeit, Teilzeit und Telearbeit sowie bei allen personellen, sozialen oder organisatorischen Maßnahmen, die Auswirkungen auf die berufliche Situation von Frauen haben.