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Infos zum Studierendenausweis

Studierende am Campus Horb bekommen zu Beginn des Studiums einen multifunktionalen Studierendenausweis in Form einer Plastikkarte mit Lichtbild. Da wir die Ausweise möglichst zu Beginn des 1. Theoriesemesters aushändigen wollen, ist es wichtig, dass Sie bis zum Beginn des 1. Theoriesemesters das Foto für den Studierendenausweis hochgeladen haben.

Die Funktionen des Studierendenausweises

  • Zugangskontrolle für die Haupteingangstür
    Der Studierendenausweis hat die Funktion eines elektronischen Schlüssels. Sie können damit die Haupteingangstür von Montag bis Freitag in der Zeit von 7:00 Uhr - 19:30 Uhr öffnen. Für Vorlesungen am Samstag ist die Genehmigung des Prorektors erforderlich.
  • Kopierkarte
    Der Studierendenausweis kann an den Kopierern der DHBW Stuttgart Campus Horb als Kopierkarte verwendet werden. Halten Sie den Studierendenausweis an den Kartenleser am Kopierer. Anschließend ist Kopieren und Drucken im Rahmen des selbst per EC-Karte aufladbaren Guthabens möglich.
  • Bibliotheksausweis
    Der Studierendenausweis dient als Bibliotheksausweis. Der auf der Rückseite aufgedruckte Barcode entspricht Ihrer Bibliotheksbenutzernummer. Bitte legen Sie diesen bei der Ausleihe in der Bibliothek vor.
  • Geldbörse für die Mensen und Cafeterien des Studierendenwerks Stuttgart
    In den Mensen und Cafeterien des Studierendenwerks Stuttgart können Sie bargeldlos bezahlen. Dazu muss die "Geldbörse" auf dem Studierendenausweis analog der Geldkarte aufgeladen werden. Aufladeautomaten befinden sich in den Mensen und Cafeterien des Studierendenwerks Stuttgart sowie im Eingangsbereich am Standort Florianstraße 15 der DHBW Stuttgart Campus Horb.

Gültigkeit

Der Studierendenausweis ist für die voraussichtliche Studiendauer von 6 Semestern gültig. Er wird Ihnen kostenlos zur Verfügung gestellt, er muss nach Beendigung des Studiums nicht zurückgegeben werden.

Umgang mit dem Ausweis

Der Studierendenausweis ist eine Prozessorkarte mit integriertem Speicher im Scheckkartenformat. Jede Karte besitzt eine persönliche ID-Nummer, über die Transaktionen zurückverfolgt werden können. Um die Funktionsfähigkeit während der Dauer Ihres Studiums zu gewährleisten, ist ein Knicken, Biegen, Erhitzen, Einfrieren oder Verschmutzen der Karte unbedingt zu vermeiden. Wir empfehlen zum Schutz des Studierenausweises die ausgehändigeten Schutzhüllen zu ververwenden.

Verlust oder Beschädigung des Studierendenausweises

Ein Verlust oder Diebstahl Ihres Studierendenausweises ist umgehend in Ihrem Studiengangsekretariat, beim Hausmeister Herrn Siepmann (Tel. 07451/521-106), im IT.Service Center bei Herrn Steppacher (Tel. 07451/521-145), oder per E-Mail  ausweise@hb.dhbw-stuttgart.de zu melden. Die verloren gegangene Karte wird sofort deaktiviert, um den unbefugten Zugang zum Campus zu verhindern.

Bei Verlust oder Beschädigung des Studierendenausweises durch nicht sorgsame Behandlung (z.B. bei Einriss, Knick, Verbiegung, etc.) kann dieser vom IT.Service Center neu erstellt werden.

Für die Neuerstellung wird eine Gebühr fällig, die Höhe der fälligen Gebühr entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührensatzung (PDF) . Zuerst füllen Sie den oberen Teil des Antrags  "Laufzettel Studierendenausweis (DOC)" aus und geben diesen unterschrieben bei Herrn Steppacher in Raum 107 ab oder senden uns diesen per E-Mail an ausweise@hb.dhbw-stuttgart.de. Da Sie bei der E-Mail-Variante nicht unterschreiben können, sollte folgender Passus in Ihrer Begleitmail stehen: "Hiermit bestätige ich die Richtigkeit der Angaben des beigefügten Antrags."

Die Rechnung für die Verwaltungsgebühr, des neuen Ausweis, beantragen Sie bitte über das Formular kostenpflichtige Services.

Datenschutz

Auf dem Chip ist als personenbezogenes Merkmal lediglich Ihre persönliche ID-Nummer hinterlegt. Alle anderen Merkmale sind entweder gruppenspezifische oder fixe Zugangsmerkmale. Beim Zugang zum Gebäude ermittelt das Chip-Lesegerät die ID-Nummer, die aus sicherheitstechnischen Gründen automatisch in einem Zugangsprotokoll gespeichert wird. Dieses Zugangsprotokoll wird jedoch ausschließlich bei Vergehen gegen die Hausordnung bzw. gegen das Strafgesetzbuch ausgewertet.