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Studienvertrag

Die Dualen Partner wählen die für sie passenden Studieninteressierten aus und schließen mit ihnen einen Studienvertrag ab.

Der Duale Partner legt der Hochschule ein Exemplar des abgeschlossenen Vertrags  und eine beglaubigte Kopie des Reifezeugnisses vor.
Erst nach Eingang der Unterlagen kann die Hochschule daraufhin die Zulassung zum Studium aussprechen.

Im Studienvertrag wird insbesondere geregelt:

  • die Studienzeit
  • der Ort für die Praxisphasen des DHBW Studiums
  • die Pflichten der Vertragspartner
  • die Vergütungen und sonstigen Leistungen während des Studiums
  • die Kündigung
  • sonstige Vereinbarungen

DHBW Studienvertrag (alle Studienbereiche)

Den Studienvertrag, Erläuterungen und die Generaleinwilligung für minderjährige Studienbewerberinnen und Studienbewerber und minderjährige Studierende finden Sie in den Downloads für Studieninteressierte

Als angemessen gelten mindestens die tariflichen Vergütungsregelungen für Auszubildende in den jeweiligen Tarifbereichen; diese sind durchgehend – also auch während der Theoriephasen – zu bezahlen.