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Antidiskriminierung und sexuelle Belästigung

Diskriminierung und sexuelle Belästigung können jede Person treffen – im Studium, im Beruf oder im Alltag. Die DHBW Stuttgart steht für Gleichbehandlung, gegenseitigen Respekt und den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. Diskriminierung, Belästigung und Gewalt sind schwerwiegende Grenzverletzungen mit oft gravierenden Folgen für die Betroffenen.

Antidiskriminierung

Unsere Hochschule legt Wert auf einen vertrauensvollen, partnerschaftlichen Umgang aller Lehrenden, Lernenden und Beschäftigten miteinander. Dazu bedarf es gegenseitiger Aufmerksamkeit und des Respekts, um die Besonderheiten und die Grenzen der Mitmenschen zu erkennen und zu achten. 

Sind Sie betroffen oder haben Diskriminierung beobachtet? Nutzen Sie das vertrauliche Beratungsangebot unserer Hochschule.

Diskriminierung bedeutet die ungerechtfertigte Benachteiligung, Ausgrenzung oder schlechtere Behandlung von Menschen oder Gruppen aufgrund bestimmter Merkmale wie Geschlecht, ethnische Herkunft, Religion, sexuelle Orientierung, Alter oder Behinderung, ohne sachlichen Grund. Sie kann bewusst oder unbewusst erfolgen und sich in Handlungen, Worten oder dem Verhindern von Rechten äußern, wodurch negative Folgen wie Demütigung, Isolation und Einschränkung der Lebensmöglichkeiten entstehen können. 

Wir möchten Betroffene ermutigen, Diskriminierungen nicht hinzunehmen. Werden Sie aktiv und machen Sie Ihre Ablehnung unmissverständlich deutlich. Wenden Sie sich an Personen, denen Sie vertrauen, und nehmen Sie unser Beratungsangebot in Anspruch.

Sexuelle Belästigung

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, während des Studiums oder im privaten Umfeld ist leider Realität und kann jede*n treffen. Innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs übernimmt unsere Hochschule deshalb Verantwortung dafür, dass das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung respektiert und die Persönlichkeitsrechte im Sinne des Grundgesetzes gewahrt werden.

Sind Sie betroffen? Im Folgenden sowie im Handlungsleitfaden (PDF) finden Sie erste Informationen im Fall von sexueller Belästigung. Darüber hinaus können Sie das vertrauliche Beratungsangebot unserer Hochschule nutzen.

Zu sexueller Belästigung zählt jedes sexuell bestimmte Verhalten, das von Betroffenen unerwünscht ist und sie in ihrer Würde verletzt. Ganz egal, ob es sich um sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung oder sexuelle Gewalt handelt. Dieses Verhalten verletzt Persönlichkeitsrechte, kann die Arbeits- und Studierfähigkeit sowie die Gesundheit der Betroffenen schädigen.

Wir möchten Betroffene ermutigen, sexuelle Belästigung nicht hinzunehmen. Werden Sie aktiv und machen Sie Ihre Ablehnung unmissverständlich deutlich. Wenden Sie sich an Personen, denen Sie vertrauen, und nehmen Sie unser Beratungsangebot in Anspruch.

Gerne informieren und unterstützen wir Sie – vertraulich und kostenlos.
Dabei unterliegen wir stets der Schweigepflicht und unternehmen nichts ohne Ihre Zustimmung. Unser Angebot umfasst:

  • Telefonische, persönliche oder Beratung per E-Mail
  • Informationen und Empfehlungen für weitere Hilfsangebote und Fach-Beratungsstellen
  • Entgegennahme offizieller Beschwerden

Rechtliche Grundlagen

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist ein Bundesgesetz, das die Benachteiligungen aus Gründen

  • der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft
  • des Geschlechts
  • der Religion oder Weltanschauung
  • einer Behinderung
  • des Alters oder der sexuellen Identität

verhindern und beseitigen soll (§1 AGG).

Das AGG ist sehr eng auf den Bereich der Beschäftigten begrenzt. Für alle anderen Mitglieder und Angehörigen der Hochschule sieht das Landeshochschulgesetz von Baden-Württemberg jeweils eine weibliche und eine männliche Ansprechperson für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung und für Antidiskriminierung vor. Für Menschen, die auf Grund ihrer körperlichen Besonderheiten behindert werden, gibt es die Schwerbehindertenvertretung für die Beschäftigten und eine*n Beauftragte*n für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten.

Die Beschäftigten haben das Recht, sich bei dieser Stelle zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten wegen einem der oben genannten Gründe benachteiligt fühlen. 

Die Beschwerdestelle ist ein Baustein im Rahmen aller Beratungs- und Hilfsangebote und steht den Mitarbeitenden ergänzend zur Verfügung. Alternativ zur Beschwerdestelle stehen den Beschäftigten bei Diskriminierung selbstverständlich auch alle anderen Beratungs- und Hilfsangebote der Hochschule sowie der örtliche Personalrat als Anlaufstelle zur Verfügung.

Hilfreiche Informationen und weiterführende Links:

AGG-Beauftragte für Mitarbeitende der DHBW Stuttgart:

Hilfetelefon “Gewalt gegen Frauen”: 116 016

Informieren und sensibilisieren: Die DHBW Stuttgart engagiert sich für ein respektvolles Miteinander – gegen Gewalt. Unsere Aktion macht das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" an der DHBW Stuttgart sichtbar. 

Ansprechpersonen

Sie können sich jederzeit vertrauensvoll an unsere Ansprechpersonen aus Professor*innenschaft und Beratung wenden. Selbstverständlich gilt bei diesen Gesprächen strenge Vertraulichkeit und gesetzliche Schweigepflicht.

Ansprechpersonen an der DHBW Stuttgart

Ansprechpersonen am Campus Horb

AGG-Beauftragte für Mitarbeitende der DHBW Stuttgart