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Allgemeines

Bestätigung der Praxisphasen: Ablauf und Reflexionsbericht

Als zentrales Element zur Qualitätssicherung der Praxisphasen ist ein jährlicher Ablauf- und Reflexionsbericht des Unternehmens (Teil A) und des/der Studierenden (Teil B) vorgesehen. Der Ablauf- und Reflexionsbericht zählt als unbenotete Prüfungsleistung, deshalb bitte die Abgabe nicht versäumen.
Im 1. und 2. Studienjahr erfolgt die Abgabe jew. zum 30.09., im 3. Studienjahr gleichzeitig mit der Abgabe der Bachelorarbeit.

Inhalte der Praxisphasen

In den Praxisphasen verknüpfen die Studierenden ihre in der Theoriephase erworbenen Kenntnisse mit der praktischen Tätigkeit im Rahmen eines vom Ausbildungsbetrieb erstellten Praxisplans sowie mit zunehmender Studiendauer auch durch die Mitarbeit in konkreten Projekten mit jew. steigendem wissenschaftlichen Charakter. 
Der Praxisplan sollte zeitlich und inhaltlich an die Besonderheiten des jeweiligen Ausbildungsunternehmens angepasst werden und den individuellen Kenntnisstand des/der Studierenden berücksichtigen. Der Praxisplan enthält prinzipiell folgende Bereiche, wobei betriebliche Schwerpunktsetzungen und Anpassungen möglich sind.

  • Informatik-Themen
  • Präsentation
  • Projektarbeit

Zu den Informatik-Themen gehören (unvollständige Liste):

  1. Allgemeinwissen zur Informationstechnik
  2. Aufgaben und Komponenten von Betriebssystemen (Unix u. Windows)
  3. Programmierung (z. B. C, C++, Java)
  4. Software-Engineering und Projektmanagement
  5. Rechnertechnik (Komponenten, Architektur, Prozessoren, Schnittstellen)
  6. Datenbanken
  7. Webtechnologien (Client- u. Serverseitig)
  8. Datensicherung, Datenschutz
  9. Zusätzlich auch aktuelle Spezialgebiete aus dem betrieblichen Umfeld
  10. Für die Studienrichtungen Informationstechnik und IT-Automotive ggfs. auch
    Digitaltechnik, Analogtechnik, Messtechnik

Termine zu Praxisphasen und Praxisberichten

Das Nichteinhalten von Abgabefristen und Zulassungsfristen für Berichte bzw. Prüfungen hat die Note 5,0 für diesen Prüfungsteil bzw. diese Prüfung zur Folge. Wird ein Gutachten nicht fristgerecht eingereicht, bestimmt der Prüfungsausschuss einen Gutachter, der die Note festlegt.

Dokumentation: Praxisberichte, Studien- und Bachelorarbeiten

Die Fachkommission Technik verfasst einen

Dieser Leitfaden ist als Empfehlung zu verstehen, Angaben bzgl. Umfang (Seiten), Struktur und äußere Form etc. müssen an die individuellen Gegebenheiten der Arbeit angepasst werden. Zu den jew. Abgabeformen (gedruckt, digital), sowie Upload-Möglichkeiten, erhalten Sie separate Infos aus dem Studiengang.

Enthält die Arbeit Plagiate, muss die jeweillige Prüfungsleistung mit "nicht bestanden" bewertet werden (StuPrO DHBW Technik §11 (5,6).

Selbständigkeitserklärung

Jede abgegebene Arbeit (Praxisbericht, Studienarbeit, Bachelorarbeit) muss eine unterschriebene Selbständigkeitserklärung enthalten, die nach dem Deckblatt eingefügt wird.

Wir nehmen die Selbständigkeitserklärung wörtlich, d. h. Textplagiate, ungekennzeichnetes Paraphrasieren etc. werden als Täuschungsversuch gewertet.

Wissenschaftliches Arbeiten

Empfohlene Literatur:

  • Axel Bänsch, Dorothea Alewell: Wissenschaftliches Arbeiten, aktuelle Auflage, Oldenbourg Verlag
  • Norbert Franck, Joachim Stary: Die Technik wissenschaftlichen Arbeitens, aktuelle Auflage, Schöningh UTB
  • Matthias Karmasin, Rainer Ribing: Die Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten, aktuelle Auflage, facultas wuv UTB
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