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Antrag auf Fristverlängerung

Sollte der Termin für die Anmeldung eines Themas, Abgabe einer Dokumentation oder Abgabe des Reflexionsberichts aus triftigem Grund (dazu zählt in der Regel nur längere Krankheit) nicht eingehalten werden können, kann eine Verlängerung der Frist beantragt werden.

Der Antrag muss unverzüglich gestellt werden, nachdem der Hinderungsgrund bekannt wurde. In jedem Fall vor Ablauf der ursprünglichen Frist.

Bei einem Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit, ist eine schriftliche Stellungnahme der Ausbildungsleitung/Firma erforderlich.

Ggfs. auch Belege (Atteste, Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung) beifügen oder per Post an das jew. Sekretariat nachreichen.

Zur Antragstellung bitte eine Mail an u.a. Kontaktadressen (sowie Ausbildungsleitung in CC).