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Vertraulichkeit der Arbeiten

Die Bachelorarbeiten und Praxisarbeiten der DHBW werden in der Regel in den Ausbildungsfirmen durchgeführt. Alle Rechte an den Arbeiten verbleiben bei der jeweiligen Ausbildungsfirma.

Für jede Bachelorarbeit/Praxisarbeit gilt unabhängig von der Vertraulichkeit:

Das einzige Exemplar der Arbeit, das an der DHBW abgegeben wird, wird langfristig in einem sicheren, geschlossenen Archiv eingelagert. Alle Arbeiten sind weder in der Bibliothek der DHBW noch an anderer Stelle öffentlich zugänglich.

Die Vertraulichkeit der Arbeiten der Informatik kann in drei Stufen angegeben werden:

Stufe 1 – "nicht vertraulich"

Gutachter sind die haupt- und nebenamtlichen DHBW Lehrbeauftragten sowie Mitglieder des Prüfungsausschusses. Diese Stufe entspricht der Regel und sollte den größten Teil der Arbeiten umfassen.

Stufe 2 – "vertraulich"

Gutachter sind die hauptamtlichen DHBW Lehrbeauftragten und Mitglieder des Prüfungsausschusses. Andere DHBW Lehrkräfte werden nur nach Rücksprache mit dem/der Ausbildungsleiter/-in eingesetzt.

Stufe 3 – "hoch vertraulich"

Diese Stufe sollte nur ausnahmsweise gewählt werden. Auch hier werden wie bei Stufe 2 Mitglieder des Prüfungsausschusses und hauptamtliche DHBW Lehrbeauftragte als Gutachter*innen zugeteilt. Es können aber zusätzlich einzelne Firmen ("Konkurrenzunternehmen") von der Begutachtung ausgeschlossen werden (zusätzliches Feld in der Eingabemaske für das Thema). Bitte bedenken Sie, dass die hauptamtlichen Lehrbeauftragten maximal ein Viertel aller Arbeiten betreuen können.

Falls in Ihrer Firma mehr als ein Viertel aller durchgeführten Bachelorarbeiten mit Stufe 2  oder 3 markiert sind, sollten Sie dringend über eine Alternative nachdenken.