Skip to main content

Organisatorisches

Sekretariat

Öffnungszeiten siehe Aushang oder nach telefonischer Vereinbarung.

Krankheitsbedingte Abwesenheit bei Prüfungsleistungen

Eine Erkrankung oder Verhinderung ist dem Sekretariat unverzüglich und möglichst vor dem Prüfungstermin mitzuteilen.
Schicken Sie dazu eine E-Mail an abwesenheit.informatik@dhbw-stuttgart.de (Ausbildungsleitung in CC).
❗Stellen Sie danach einen Antrag auf Prüfungsrücktritt (siehe folgender Abschnitt)❗

Antrag auf Prüfungsrücktritt 

Wenn Sie an einer Prüfung nicht teilnehmen können, besteht die Möglichkeit eines Rücktritts gemäß § 11 der StuPro DHBW Technik (bis einschließlich Studienjahrgang 2023) bzw. § 34 der DHBW StuPrO (ab Studienjahrgang 2024).

Ein Prüfungsrücktritt ist ebenfalls erforderlich, wenn Sie über einen längeren Zeitraum prüfungsunfähig sind und daher einen Abgabetermin nicht einhalten können. Fragen hierzu beantwortet das Prüfungsamt. Dieser Antrag ist für diese Fälle NICHT vorgesehen.

Wichtig: Es besteht keine Pflicht zum Rücktritt. Ohne Rücktritt und ohne Teilnahme wird die Prüfung allerdings mit „nicht ausreichend“ (5,0) bzw. „nicht bestanden“ bewertet. Bei einem genehmigten Rücktritt gilt die Prüfung als „nicht unternommen“.

Voraussetzungen laut Studien- und Prüfungsordnung:
• Vorliegen eines wichtigen Grundes
• Unverzügliche Anzeige (Textform)
• Unverzügliche Glaubhaftmachung (z. B. ärztliches Attest, Textform)

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Versäumnis und Rücktritt von Prüfungsleistungen (PDF). Handelt es sich bei dem wichtigen Grund um Krankheit, verwenden Sie diese Vorlage für das ärztliche Attest (PDF).

Nutzen Sie für die Beantragung des Rücktritts den Online-Antrag.

Antrag auf Prüfungsrücktritt aus wichtigem Grund

Bei technischen Problemen melden Sie sich bitte bei prozessmanagement@dhbw-stuttgart.de.

Krankheitsbedingte Abwesenheit während der Vorlesungszeit

Bei Krankheit oder Unfall ist unverzüglich das Sekretariat des Studienzentrums (E-Mail an abwesenheit.informatik@dhbw-stuttgart.de) sowie die Ausbildungsleitung (in CC in der gleichen E-Mail) zu informieren.

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage, haben Studierende eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit sowie der voraussichtlichen Dauer vorzulegen (AU eingescannt per Email an die DH, Ausbildungsleitung in CC). 
Ein direkter Abruf der eAU ist für die Hochschule nicht möglich.

Klausuren

Prüfungsleistungen finden in der Regel in der 12. Woche des Theoriesemesters statt, d. h. unmittelbar im Anschluss an die Vorlesungen. Die Teilnahme ist verpflichtend.

Wird der erste Versuch einer schriftlichen Klausur mit "nicht bestanden" gewertet, muss die Klausur wiederholt werden. Wiederholklausuren finden zu Beginn des folgenden Theoriesemesters statt oder bereits in der letzten Praxiswoche. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. 
Hierzu bitte auch die jew. aktuelle Studien- und Prüfungsordnung beachten.

Antrag auf Fristverlängerung

Kann ein Abgabetermin für eine Prüfungsleistung (z.B. Tx000, Studien- oder Bachelorarbeit) wegen Krankheit oder aus einem anderen wichtigen Grund nicht eingehalten werden, muss ein Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit gestellt werden.

Klausureinsicht

Eine Klausureinsicht ist möglich. Den Ablauf regelt die jeweilige Studiengangsleitung.

Es ist nicht gewährleistet, dass zeitgleich mit der Notenfreigabe in Dualis auch die Klausuren bereits bei uns vorliegen. Zahlreiche Dozenten sind nicht täglich im Hause und benötigen eine gewisse Zeit, die Klausuren wieder zurückzubringen.

Notenbekanntgabe

Die Klausurergebnisse werden frühestens 4 Wochen nach der Klausurwoche bekannt gegeben, sofern die Modulnote berechnet werden kann. Die Freischaltung im Verwaltungssystem DUALIS ist gleichzeitig die offizielle Bekanntgabe, eine separate Benachrichtigung per E-Mail entfällt zukünftig.

Bitte beachten Sie, dass bei semesterübergreifenden Modulen erst am Ende eine Modulnote gebildet wird.