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Organisatorisches

Sekretariat

Öffnungszeiten siehe Aushang oder nach telefonischer Vereinbarung.

Krankheitsbedingte Abwesenheit während der Vorlesungszeit

Bei Krankheit oder Unfall ist unverzüglich das zuständige Sekretariat des Studienzentrum sowie der Ausbildungsbetrieb zu verständigen.

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage, haben Studierende eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer vorzulegen (AU eingescannt per Email an die DH, Ausbildungsleitung in CC). Ein direkter Abruf der eAU ist für die Hochschule nicht möglich.

Klausuren

Prüfungsleistungen finden in der Regel in der 12. Woche des Theoriesemesters statt, d. h. unmittelbar im Anschluss an die Vorlesungen. Die Teilnahme ist verpflichtend.

Wird der erste Versuch einer schriftlichen Klausur mit "nicht bestanden" gewertet, muss die Klausur wiederholt werden. Wiederholklausuren finden zu Beginn des folgenden Theoriesemesters statt oder bereits in der letzten Praxiswoche. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. 
Hierzu bitte auch die jew. aktuelle Studien- und Prüfungsordnung beachten, insbesonders §17 Absatz 6 u. 7.

Krankheitsbedingte Abwesenheit bei Prüfungsleistungen

Im Fall einer Prüfung reicht die einfache AU nicht aus (s. Seite 2 im u.a. Formular Antrag auf Prüfungsrücktritt).
Abschließend entscheidet die Studiengangsleitung auf Basis der vorgelegten Unterlagen.

Eine Erkrankung oder Verhinderung ist dem zuständigen Sekretariat unverzüglich in Textform mitzuteilen (i.d.R. per EMail, Ausbildungsleitung in CC) und den Antrag auf Prüfungsrücktritt zusammen mit dem ärztlichen Attest einzureichen.

Antrag auf Fristverlängerung

Kann ein Abgabetermin für eine Prüfungsleistung (z.B. Tx000, Studien- oder Bachelorarbeit) wegen Krankheit oder aus einem anderen wichtigen Grund nicht eingehalten werden, muss ein Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit gestellt werden.

Klausureinsicht

Eine Klausureinsicht ist auf schriftlichen Antrag beim zuständigen Studiengangsleiter möglich.

Es ist nicht gewährleistet, dass zeitgleich mit der Notenfreigabe in Dualis auch die Klausuren bereits bei uns vorliegen. Zahlreiche Dozenten sind nicht täglich im Hause und benötigen eine gewisse Zeit, die Klausuren wieder zurückzubringen.

Notenbekanntgabe

Die Klausurergebnisse werden frühestens 4 Wochen nach der Klausurwoche bekannt gegeben, sofern die Modulnote berechnet werden kann. Die Freischaltung im Verwaltungssystem DUALIS ist gleichzeitig die offizielle Bekanntgabe, eine separate Benachrichtigung per E-Mail entfällt zukünftig.

Teilergebnisse erfahren Sie zu Beginn des folgenden Semersters über die Studiengangsleitung.