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Themenanmeldung

Die Themen der Bachelorarbeiten werden von der Ausbildungsfirma zur Genehmigung an den Prüfungsausschuss eingereicht. Bitte achten Sie auf einen aussagekräfigen und prägnanten Titel, möglichst ohne Abkürzungen, Firmennamen, englische/deutsche Kombinationen und so, dass man den Titel auch in 5 bis 10 Jahren noch verstehen kann.

Die Eingabe erfolgt durch die betreffenden Studierenden über Moodle

Kurzbeschreibung

Neben dem Thema ist eine Kurzbeschreibung einzugeben, die im Umfang von 10 bis maximal 20 Zeilen die wesentlichen Kerninhalte der Bachelorarbeit zusammenfasst.   

Betreuer

Die Betreuer einer Bachelorarbeit sollen eine Hochschulausbildung besitzen und eine berufliche Praxis von mindestens 3 Jahren nach Abschluss des Studiums aufweisen. Die Betreuung einer Bachelorarbeit durch Berufsanfänger ist nicht möglich. Dies gilt sowohl für Erstbetreuer*innen als auch für Zweitbetreuer*innen.

Durchführung und Zulassung

Grundsätzliche Vorkenntnisse für die Durchführung der Arbeit können in der Praxisphase zwischen dem 5. und 6. Semester erworben werden. Das Bachelorthema wird von der Studienakademie genehmigt. Jedes Thema wird nach der Einreichung durch ein Mitglied des hauptamtlichen Lehrkörpers überprüft und gegebenenfalls mit dem Ausbildungsbetrieb diskutiert, um bereits im Vorfeld Missverständnisse zu bereinigen. Sollte das Thema in qualitativer Hinsicht nicht den Anforderungen entsprechen, erhalten Sie eine Aufforderung, das Thema neu oder besser zu formulieren.

Themenstellung

Das Thema der Bachelorarbeit wird vom Betrieb gestellt und von der Studienakademie nach Überprüfung genehmigt. Um Probleme zu vermeiden, sollte das Thema nicht nur aus einem Stichwort bestehen, sondern die durchzuführende Tätigkeit möglichst gut eingrenzen. Firmennamen, Abteilungs- und Produktbezeichnungen sollten im Thema ebenso wenig auftreten wie Kürzel, die nur innerhalb der Firma oder einem kleinen Spezialistenkreis bekannt sind. Falls Sie bei der Stellung des Themas der Bachelorarbeit unsicher sind, können Sie sich gerne an die zuständigen Studiengangsleiter wenden:

Nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss wählen neben- und hauptamtliche Lehrkräfte der DHBW Stuttgart die Themen aus, die sie gerne betreuen möchten. In einem Abstimmungsprozess werden dann die Zweitbetreuer*innen festgelegt. Erst- und Zweitbetreuer*in beurteilen die Arbeit unabhängig voneinander, beide Bewertungen werden paritätisch zu einer Gesamtnote verrechnet.

Ziele und Inhalte

In der Bachelorarbeit soll der/die Studierende zeigen, dass er/sie in der Lage ist, durch wirtschaftlich-ingenieurmäßiges Denken und Arbeiten eine aus der betrieblichen Praxis gestellte Aufgabe mit Hilfe der an der DHBW vermittelten Stoffinhalte, wissenschaftlicher Literatur sowie der im Ausbildungsbetrieb erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse selbständig und fristgerecht zu lösen. Die Aufgabe kann von experimenteller, theoretischer oder konstruktiver Art sein oder aus einer beliebigen Kombination dieser drei Möglichkeiten bestehen. Das Thema der Bachelorarbeit wird vom Betrieb gestellt und vom Prüfungsausschuss genehmigt. Es sollen Themenstellungen ausgewählt werden, deren Bearbeitung das Wissen aus den technischen und betriebswirtschaftlichen Fächern erfordert, die im Rahmen des Studiums gehört wurden. Der Umfang der Arbeit ist so zu stellen, dass sie innerhalb von 12 Wochen bearbeitet werden kann.

Abschluss

In der Regel wird eine Bachelorarbeit durch eine Präsentation vor der betroffenen Abteilung bzw. Arbeitsgruppe der Ausbildungsfirma abgeschlossen. Hierzu sollte der/die externe Betreuer*in eingeladen werden.

Hinweise für Studierende

Das Thema und der/die Firmenbetreuer*in werden ausschließlich durch die Ausbildungsfirma festgelegt, die staatliche Seite der DHBW wirkt hierbei nicht mit. Wir bitten die Betreuer*innen, aber auch die Studierenden, die Beurteilungskriterien genau zu lesen. Die Studierenden müssen außerdem daran denken, dass das Deckblatt der Bachelorarbeit und die Erklärung, dass die Arbeit selbständig verfasst wurde, verbindlich sind. Alle an der Bachelorarbeit Beteiligten erhalten zu Beginn der Arbeit Unterlagen, in denen die E-Mail-Adressen und Telefonnummern von Erstbetreuer*in, Zweitbetreuer*in und Studierende*r enthalten sind, sodass einer regen Kommunikation nichts im Wege steht. Der/die Studierende sollte (aktiv!) einen ersten Besprechungstermin zu Beginn der Arbeit – also möglichst innerhalb der ersten Wochen der Arbeit – mit den Betreuern vereinbaren. Ein zweimaliger Besuch des/der Zweitbetreuers/-in an Ihrem Arbeitsplatz wird empfohlen, zu Beginn und gegen Ende der Arbeit.

Änderung im Verlauf der Bachelorarbeit

Nach erfolgter Genehmigung des Themas durch den Prüfungsausschuss ist eine größere inhaltliche Änderung des Themas nur in begründeten Fällen möglich. Bitte hierzu ggfs. eine formlose Erklärung des/der Erstbetreuers/-in an die jeweilige Studiengangsleitung (s. o.).

Bei einem Wechsel des/der Erstbetreuers/-in bitte kurze Info mit den neuen Kontaktdaten an Studiengangsleitung und Zweitbetreuer/-in.