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Semesterbetrieb

Allgemeines

  • In der jeweils letzten Woche des Theorieteils eines jeden Semesters finden die Klausuren statt. Der Klausurplan wird vom Sekretariat erstellt und ist nicht zu verändern!
  • Jeder Kurs wählt eine*n Kurssprecher*in und jeweils eine*n Stellvertreter*in.
  • Evtl. notwendige Vorlesungsverlegungen sind nur nach Absprache mit dem Studiengangsleiter bzw. dem Sekretariat möglich.

Anwesenheitspflicht

  • Bei allen Veranstaltungen besteht Anwesenheitspflicht. Im Verhinderungs- und Krankheitsfall gilt die Regelung aus Ihrem Ausbildungsvertrag (s. unter 7.7 Ausbildungsvertrag)
  • Wir führen daher in unregelmäßigen Abständen Anwesenheitskontrollen durch.
  • Bei unentschuldigtem Fehlen sind wir angehalten, die betroffenen Ausbildungsfirmen zu benachrichtigen.

Abwesenheit durch Krankheit

  • An der DHBW handelt es sich um Pflichtveranstaltungen.
  • Krankmeldungen müssen daher unverzüglich, also am ersten Krankheitstag und vor Beginn der Vorlesungen, per E-Mail im Sekretariat erfolgen.
  • Ab einer Krankheitsdauer von mehr als drei Tagen muss spätestens am vierten Krankheitstag eine schriftliche vom Arzt bzw. von der Ärztin bescheinigte Krankmeldung per E-Mail im Sekretariat vorgelegt werden.
  • Das Original der Krankschreibung senden Sie bitte an Ihren Ausbildungsbetrieb. Diese Benachrichtigungspflicht bei Fehlzeiten ergibt sich aus § 7.7 Ihres Ausbildungsvertrages.
  • Ggf. kann auch bereits ab dem ersten Krankheitstag eine solche ärztliche Bescheinigung vonseiten der DHBW Stuttgart verlangt werden.

Krankmeldungen am Klausurtag müssen vor Klausurbeginn telefonisch und per E-Mail im Sekretariat gemeldet werden. Das in diesem Fall erforderliche ärztliche Attest muss umgehend vorgelegt werden. 

Verhalten

  • Arbeitsmittel und Räume der DHBW behandeln Sie sorgsam.
  • In unserem Studiengang gehen wir respektvoll miteinander um.
  • Dies bedeutet, neben einem höflichen Umgangston, die Vorlesungen nicht zu stören, sich in den Pausen ruhig und anständig zu benehmen und sich auf dem Gelände der DHBW und deren Nachbarschaft tadellos zu verhalten.

Vorlesungsverlauf

  • Vorlesungen können von den Kurssprecher*innen in Absprache mit den betreffenden Lehrbeauftragten aufgrund unserer angespannten Raumsituation nur noch dann verlegt werden, wenn der*die Lehrbeauftragte die eingeplanten Termine nicht wahrnehmen kann.
  • Alle Änderungen im Vorlesungsplan bedürfen der vorherigen Zustimmung der Studiengangsleitung bzw. des jeweiligen Studiengangssekretariats.

Sonstiges

  • Wir versenden generell keine Bestätigungen für Anmeldungen (Arbeit, Klausureinsicht etc.), Abgabe von Arbeiten oder dergleichen. Auch auf Anfragen hierzu senden wir keine Antworten.
  • Wenn etwas nach Anmelde- oder Einreichungsfrist eintreffen sollte oder generell fehlt, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.