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Informationen 3. Studienjahr

Bescheinigungen - Zeitpunkt und Art

Semester 5

  • Versand Studienbescheinigung Wintersemester per Email kurz vor Semesterbeginn
  • Ausgabe Semesternotenbescheid wenn _alle_ Noten des 5. Semesters vorliegen und die Klausureinsicht (inkl. Bearbeitung Beanstandungen) komplett abgeschlossen ist
  • Einmalige Ausgabe eines TOR (Transcript of Records = Notenbescheinigung über alle bisher absolvierten Semester zum Datenabgleich (Name, Geburtsdatum, Firmenzugehörigkeit, etc). Der Datenabgleich findet statt, damit die Daten konform zu den Abschlussdokumenten am Ende des Studiums sind. Weitere (aktuellere und/oder unterschriebene) Exemplare müssen per Email beauftragt werden und kosten Gebühren.

Semester 6

  • Rechtzeitiger Versand Studienbescheinigung Sommersemester per Email
  • Auf Anfrage Versand der Zertifikate Technisches Englisch
  • Alle weiteren Dokumente (inkl. Semesternotenbescheid) werden mit den Abschlussdokumenten überreicht/versandt.

Beantragung von Bescheinigungen für Bewerbungsverfahren

  • Bescheinigungen sind kostenpflichtig. Eine einzelne Notenbescheinigung (ToR) kostet z. B. 12,- Euro.
    Allgemeine Informationen zum Thema Bescheinigungen und Gebührenordnung finden Sie unter:
  • Bescheinigungen bitte beim zuständigen Studiengangssekretariat per Email beantragen. Von dort erhalten Sie alle weiteren Informationen.
     
  • Eine Bescheinigung über das erfolgreich beendete Studium (4,0-Bescheinigung) kann erst erfolgen, wenn die Bachelorarbeit abgegeben und bewertet worden ist. In eiligen Fällen reicht es auch, wenn uns von beiden Betreuern die Mailbestätigung vorliegt, dass die Arbeit mit mindestens 4,0 bewertet wird. Diese Mailbestätigung muss von dem*der jeweiligen Studierenden initiiert werden.
     
  • Die o. g. Punkte gelten auch für die Exmatrikulationsbescheinigung. Die Erstausfertigung dieser ist kostenfrei.
     
  • Die Abschlussdokumente werden an der Bachelorfeier überreicht. Bei Nichtteilnahme an dem Fest werden die Dokumente die Woche darauf postalisch versandt.

    Ein Ausstellen und Aushändigen der Abschlussdokumente vor diesem Termin ist aufgrund verwaltungstechnischer Gründe (u. a. ECTS-Berechnung) generell und ausnahmslos nicht möglich.
     
  • Bei Bewerbungen für Masterstudiengänge variieren die erforderlichen beizubringenden Unterlagen von Hochschule zu Hochschule. Auch werden die benötigten Bescheinigungen oft unterschiedlich bezeichnet oder es werden Vordrucke oder Formulare zur Verfügung gestellt, die von uns als DHBW nur noch ausgefüllt bzw. bestätigt werden müssen.

    Im Falle von erforderlichen Bescheinigungen geben Sie uns bitte die genaue Bezeichnung des benötigten DHBW Dokuments an.

    Wenn Sie uns Vordrucke oder Formulare von Hochschulen zur Verfügung stellen, die von der DHBW noch ausgefüllt bzw. bestätigt werden müssen, füllen Sie diese bitte eigenständig soweit aus, wie es Ihnen möglich ist, bevor Sie sie an uns zur Fertigstellung übergeben.

    Bei den Prozederen und Erfordernissen der vielen einzelnen Hochschulen können wir Ihnen leider nicht weiterhelfen. Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Zulassungsämtern.