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Hinweise zum Studienbetrieb

Hier ein paar wichtige Informationen zun den Lehrveranstaltungen und zum Studienbetrieb. Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Studiengangssekretariate und die zuständige Studiengangsleitung.

Anregungen zur Verbesserung des Studienbetriebs nehmen wir gerne entgegen.

Bescheinigung bei Krankheitsbedingter Abwesenheit / Krankmeldung

Bescheinigung bei Krankheitsbedingter Abwesenheit (Krankmeldungen an Klausur- und Prüfungstagen)

Krankmeldungen an Klausur- und Prüfungstagen müssen vor Klausur-/Prüfungsbeginn per E-Mail im Sekretariat gemeldet werden. Das in diesem Fall erforderliche ärztliche Attest (siehe unten: Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit) muss unverzüglich vorgelegt werden.

Krankmeldung

Da es sich an der DHBW um Pflichtveranstaltungen handelt, ist es zwingend notwendig, sich bei Fehlzeiten am ersten Tag per E-Mail im Sekretariat (und per Kopie an den Arbeitgeber / Dualen Partner) abzumelden. Diese Benachrichtigungspflicht bei Fehlzeiten ergibt sich aus Nummer 7.7 Ihres Ausbildungsvertrages.

Ab dem dritten Krankheitstag benötigen wir eine ärztliche Bescheinigung über die Krankheitsdauer (aus datenschutzrechtlichen Gründen können wir beim Dualen Partner keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anfordern).

Vorlesungen und Veranstaltungen

Vorlesungsplanung

Es herrscht bei allen Veranstaltungen Anwesenheitspflicht. Die Vorlesungspläne sind über die genannten Webseiten jederzeit abrufbar. Änderungen sind jederzeit möglich, bitte also regelmäßig kontrollieren.

Raumplanung

Für die Belegung der Räume gibt es internetbasierte Kalender. Die Vorlesungs- und Laborräume werden von den Studiensekretariaten verwaltet. Für die Vorlesungsräume bestimmt jeder Kurs eine*n Verantwortliche*n, der*die alle Veranstaltungen sowie jede Änderung (z. B. nach Absprachen mit dem*der Lehrbeauftragten) meldet. Ein nicht belegter Raum kann jederzeit anderweitig vergeben werden!

Sitzplan

Da die meisten Vorlesungen im Seminarcharakter abgehalten werden, möchten die Lehrbeauftragten Sie gerne persönlich kennenlernen. Fertigen Sie deshalb bitte einen Sitzplan an, der stets auf dem Tisch des*der Lehrbeauftragten liegen sollte. Vorlagen erhalten Sie ggf. im Studiensekretariat.

Tafeldienst

Jeder Kurs wird gebeten, die Tafel vor einer neuen Vorlesung zu reinigen. Dasselbe gilt für Vorlesungspausen, sollte der*die Lehrbeauftragte dies wünschen. Nach der letzten Vorlesung am Tag wird die Tafel vom Reinigungsdienst gesäubert.

Studienbetrieb

Informationen zum Studienbetrieb

Informationen zum Studium werden an Ihre DHBW E-Mail-Adresse gesandt. Bitte kontrollieren Sie daher unbedingt regelmäßig Ihren Posteingang oder richten Sie eine Weiterleitung an Ihre private E-Mail-Adresse ein.

Dringende Informationen werden zusätzlich dem*der Semestersprecher*in mündlich übermittelt oder schriftlich im entsprechenden Hörsaal ausgehängt.

Verlegung von Vorlesungen

Verlegungen von Vorlesungen und Übungen sind aufgrund der nebenberuflichen Tätigkeit vieler Lehrbeauftragten nicht auszuschließen. Verlegungen werden am einfachsten zwischen Lehrbeauftragte*r und Kurs geplant und vom Studiengangsleiter genehmigt. Über jede Änderung ist aber das Studiensekretariat zu informieren, damit die Vorlesungspläne aktualsiert werden können.

Sonstiges

Bibliothek

Die Bibliothek der Fakultät Technik befindet sich im Gebäude Kronenstr. 53B. Die Öffnungszeiten sind am Eingang angeschlagen und online veröffentlicht.

Sie sind auch berechtigt, die Bibliothek der Universität Stuttgart zu benutzen. Diese befindet sich in Gehweite zur DHBW auf dem Campus der Universität Stuttgart.

E-Learning

Über das Lernangebot hinaus werden inzwischen viele Abgaben über Moodle erledigt, Fragen und Probleme in Foren diskutiert.

Stuttgarter Studierendenwerk

Die DHBW Stuttgart ist Mitglied im Stuttgarter Studierendenwerk. Sie müssen deshalb einen Mitgliedsbeitrag entrichten und sind berechtigt, die Einrichtungen des Studierendenwerk zu benutzen (z. B. Mensa, Cafeteria, Wohnheime).

Studierendenvertretung

Das Landeshochschulgesetz sieht in verschiedenen Gremien Vertreter*innen der Studierenden vor. Bitte wählen Sie daher möglichst bald eine*n Semestersprecher*in und eine*e Stellvertreter*in. Aus dem Kreis dieser Semestersprecher*innen werden dann die Mitglieder für die Gremien gewählt.

Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrer Studierendenvertretung.

Außerdem ist der*die Semestersprecher*in der*die Ansprechpartner*in für den Studiengangsleiter und das Sekretariat und soll durch gute Zusammenarbeit die Organisation des Studienbetriebs vereinfachen.