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Amtliche Bekanntmachungen der Fakultät Sozialwesen Stuttgart

Liebe Studierende,

auf dieser Seite werden Ihnen diejenigen Informationen bereitgestellt, die für die regulären Prozesse in der Studiums- und Prüfungsorganisation von besonderer Wichtigkeit sind und von deren verbindlichen Befolgung die Fakultät ausgeht.

Nach dem Fakultätsratsbeschluss vom 23.06.2009 gelten alle Informationen dieser Unterseite nach einer Frist von vier Wochen nach Einstellung als Ihnen bekannt. So haben Sie die Verpflichtung, mindestens in diesen Abständen diese Seite zu besuchen, da diese Inhalte nicht zwingend auch anderorts (E-Mail, Brief, Aushang) kommuniziert werden.

Stefan Krause, Dekan

 

Changelog (Änderungen im Verlauf des aktuellen Studienjahrs):

01. Oktober 2022: Keine Änderungen seit September 2022
02. März 2023: Anzeige von Krankheit an Vorlesungstagen ohne AU Vorlage (Änderung wg. digitalem Krankenschein)
29. Juni 2023: Änderung der Nachschreibeterminregelung bei Krankheit für die Kurse A-F ab 1. Oktober 2023
21. November 2023: Hinzufügen der Hinweise zur Lehre für Studierende in (gesundheitlichen) Ausnahmesituationen
19. Dezember 2023: Aktualisierung Links zu Anerkennung/Anrechnung

 

 

 

Vorlesungsorganisation

  • Im Studium gibt es keine "Hohlstunden" mehr! Bitte begreifen Sie freie Zeiten an der DHBW als Lernchance – auch wenn die Hausbibliothek zu bestimmten Zeiten noch nicht geöffnet hat. (Es gibt auch noch die eigentliche Bibliothek und andere Angebote in Stuttgart, Lounge mit Lernecken, WLB, Uni-Bibliothek usw., um die Zeit sinnvoll zu nutzen). Veranstaltungen werden bis zum Semesterbeginn geplant und gelten dann als gesetzt; Ausnahmen sind nur organisatorische Veränderungen bei den Lehrbeauftragten, die eine Verlegung zwingend notwendig macht. Dies betrifft, neben den Freiräumen zwischen einzelnen Lehrveranstaltungen, auch Brückentage. Ausfälle und Verlegungen.
  • Bitte orientieren Sie sich hinsichtlich der Lehrveranstaltungen ausschließlich an den im Studierendenportal eingestellten Vorlesungsplänen – nicht an der Anzeige in myDualis.
  • Skripte, Reader, Präsentationen und weitere relevante Materialien für Ihr Studium werden von allen Lehrbeauftragten in Moodle hier abgelegt: Moodle Dateiablage Sozialwesen

Wichtige Hinweise des Prüfungsamtes

  • Maßgeblich ist die Studien- und Prüfungsordnung (StuPrO) DHBW Sozialwesen.
     
  • Wiederholen von Modulprüfungen: Bitte beachten Sie den § 17 StuPrO. Das Nichtbestehen einer Wiederholungsprüfung kann nur ein Mal pro Studienjahr noch einmal mit einer mündlichen Prüfung ausgeglichen werden! Dies bezieht sich auch auf Teilleistungsprüfungen wie z. B. Transferleistungen und Klausur im selben Modul.
    M23: Nach § 17 StuPrO werden die nicht bestandenen Prüfungsleistungen innerhalb von in der Regel vier bis zwölf Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses wiederholt. Sollten Sie persönliches Interesse daran haben, die Wiederholungsprüfung in M23 vorzuziehen und innerhalb eines kürzeren Zeitraums zu absolvieren, können Sie dies mit folgendem Formular beantragen:
  • Anwesenheit und Krankheit an Vorlesungstagen: Durch Ihren DHBW Studienvertrag haben Sie sich zur regelmäßigen Teilnahme an den Lehrveranstaltungen verpflichtet. Eine Krankheit ist unverzüglich beim Ausbildungsbetrieb und bei unserem Studierendensekretariat (Anja.hussong@dhbw-stuttgart.de) anzuzeigen. Ab dem 3. Krankheitstag muss bei gesetzlich Versicherten für den Ausbildungsbetrieb eine elektronische AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) über die Arztpraxis/Krankenkasse hinterlegt sein. Die Vorlage eines Ausdrucks bzw. einer Kopie beim Studierendensekretariat ist nicht notwendig.
     
  • In Sonderfällen sind Ausnahmen von der Präsenzpflicht nach vorheriger Genehmigung möglich. Informationen dazu erhalten Sie in den Hinweisen zur Lehre für Studierende in (gesundheitlichen) Ausnahmesituationen (PDF).
     
  • Krankheit an Prüfungstagen: Bitte beachten Sie die Hinweise zum Versäumnis und Rücktritt von Prüfungsleistungen (PDF), die für die gesamte DHBW Stuttgart verbindlich gelten. Wer in Kenntnis seiner vorliegenden Prüfungsunfähigkeit an Prüfungen teilnimmt und somit das Risiko eines Misserfolgs bewusst auf sich nimmt, hat die sich daraus ergebenden Konsequenzen selbst zu verantworten. Dieser Prüfling trifft eine ihm*ihr zurechenbare Risikoentscheidung und hat für die Folgen, die sich aus seinem*ihrem Handeln ergeben, einzustehen. Dies bedeutet, dass nach Teilnahme an den Klausuren eingereichte Atteste nicht anerkannt werden!
  • Ein Antrag auf Prüfungsrücktritt ist zwingend vor Prüfungsbeginn/Ende der Abgabefrist zu stellen.
  • Nachteilsausgleich bei Klausuren: Beantragen können Sie eine Verlängerung der Klausurzeit, die Nichtbeachtung der Rechtschreibung und die Nutzung eines Fakultätslaptops. Bitte füllen Sie dazu diesen Antrag auf Nachteilsausgleich bei Klausuren aus, Sie werden per E-Mail informiert, ob dem Antrag stattgegeben wird.
     
  • Klausurnoten werden grundsätzlich erst am Mittwoch vor der nächsten Theoriephase veröffentlicht (auch wenn sie in Verbindung mit den Ergebnissen der Transferleistung teilweise schon vorher in myDualis sichtbar sind). Bitte sehen Sie im Prüfungssekretariat und bei den Modulverantwortlichen von Rückfragen ab.
     
  • Prüfungseinsicht: Die Einsicht in Klausuren oder andere schriftliche Arbeiten ist möglich. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit Herrn Christos Costaras
     
  • Nachschreiben von Klausuren: Die Verantwortung für die Einhaltung des Termins liegt bei dem*der Studierenden. Die Information über bestanden/nicht bestanden ist der Notenübersicht in myDualis zu entnehmen.
    Die Nachklausuren finden, unabhängig davon, ob es sich um eine Nachholung wg. Krankheit oder um eine Wiederholung wg. nicht bestanden handelt, in der 4. Woche* des nachfolgenden Theoriesemesters am Montag (M2, M8 und M14), am Mittwoch (M5, M6, M12 und M19) und am Freitag (M7) von 9:00 bis 12:00 Uhr statt (Raum lt. Studienportal). Fällt dieser Tag auf einen Feiertag, verschiebt sich die Klausur auf den nachfolgenden Werktag.
    Die Termine finden Sie im hier Studierendenportal unter "Klausurtermine und Abgabefristen". 
    Wird der Nachschreibetermin aus Krankheitsgründen verpasst, oder der Nachschreibetermin ist der Erstversuch und wird nicht bestanden, muss die Klausur zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachgeholt werden. Dieser ist entweder der reguläre Klausurtermin der A-F-Kurse; ab SO23 A-G-Kurse oder G-L-Kurse; ab SO23 J-P-Kurse oder aber der jeweilige Nachschreibetermin in der 4. Woche* der A-F-Kurse; ab SO23 A-G-Kurse oder G-L-Kurse; ab SO23 J-P-Kurse!
  • Abgaben von schriftlichen Arbeiten
     
    • Digitale Abgabe (H, PF, RB, SE, TL)
      Hausarbeiten (H), Projekt- und Forschungsskizzen (PF), Reflexionsberichte (RB), Seminararbeiten (SE) und Transferleistungen (TL) sind ausschließlich digital abzugeben. Das Hochladen der digitalen Fassung in Moodle muss bis 23:55 Uhr des Abgabetages erfolgen. H, PF und SE werden spätestens am letzten Tag der Theoriephase hochgeladen. RB und TL werden spätestens am letzten Tag der Praxis hochgeladen. Die Termine entnehmen Sie dem Studienverlaufsplan.
      Hierzu besuchen Sie den entsprechenden Moodle-Kurs (Archivierung Arbeiten "Ihr Jahrgang") und laden die entsprechende Leistung in dem jeweiligen Modul hoch. Mit dem Upload in Moodle versichern Sie, dass Sie die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt haben. Es wurden darüber hinaus weder die gesamte Arbeit noch Teile hieraus an anderer Stelle vorgelegt oder veröffentlicht.
    • Papierfassung und digitale Abgabe (BA)
      Nur die Bachelorarbeit (BA) ist sowohl in der Papierfassung als auch digital abzugeben. Die Papierfassung darf nicht in die Hausbriefkästen der DHBW Gebäude eingeworfen werden. Möglich ist nur die persönliche Übergabe (bis maximal 16:00 Uhr (s. t.!) am Abgabetermin) oder die Abgabe per Poststempel des Abgabedatums. Da der Poststempel nicht zwingend der des Abgabetages ist, sollten Sie mit Einschreiben aufgeben und/oder den Einlieferungsbeleg aufbewahren – eine Arbeit mit Poststempel nach dem Abgabetag oder einem nicht lesbaren Poststempel wird sonst als nicht bestanden gewertet. Bei Abgabe zu außerordentlichen Daten (z. B. bei Verlängerungen oder zweiten Runden) wird die persönliche Annahme nur bis 12.00 Uhr garantiert (die Abgabe ist aber, wenn die Sekretariate noch besetzt sind, auch später möglich), auch hier gilt im Zweifelsfall der Einlieferungsbeleg des Abgabetages.
      Da das Fehlen der "Papierfassung" der Arbeit als "nicht abgegeben" und somit mit "nicht bestanden" (5.0) gewertet wird, haben Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit die Möglichkeit, sich die ordnungsgemäße und rechtzeitige Abgabe im Sekretariat bescheinigen zu lassen. Bitte verwenden Sie hierfür ausschließlich diesen Vordruck "Bestätigung für die Abgabe einer wissenschaftlichen Arbeit" (DOC) . Ein anderer Beweis neben dieser Bescheinigung oder dem Einlieferungsbeleg mit Kenntlichmachung der Adressatin der Postsendung kann bei Fehlen der Papierfassung Ihrer Arbeit nicht anerkannt werden (auch nicht das rechtzeitige Hochladen in Moodle).
      Das Hochladen der digitalen Fassung in Moodle muss bis 23:55 Uhr des Abgabetages erfolgen. Hierzu besuchen Sie den entsprechenden Moodle-Kurs (Archivierung Arbeiten "Ihr Jahrgang") und laden die entsprechende Leistung in dem jeweiligen Modul hoch. Bitte beachten Sie, dass die digitale Version textgleich zu der abgegebenen Papierfassung sein muss. Abweichungen werden als Täuschungsversuch und somit als "Nicht bestanden" (5.0) gewertet.
      Bei Bachelorarbeiten sind zwei gebundene, einseitig bedruckte Ausgaben abzugeben.
       
  • Sorgfaltspflicht: Systemabstürze oder Festplattendefekte stellen keinen Grund für eine Verlängerung/Verschiebung des Abgabetermins dar. Sie sind verpflichtet, genügend aktuell zu haltende Sicherungskopien anzufertigen, damit technische Schwierigkeiten nicht zum Verlust von Texten führen.
     
  • Die Aufgabenstellung der schriftlichen Arbeiten (alle außer Transferleistungen (TL) & Reflexionsbericht (RB)) wird bei der Wiederholung unabhängig von dem Grund der Wiederholung (schlechter als 4.0 oder Nichtabgabe) immer erst nach der Fristsetzung für die Abgabe der Wiederholungsarbeit bekanntgegeben (i. d. R. 3 Monate). Der Sachverhalt des Nichtbestandenhabens wird den Betroffenen nach Fertigstellung aller Korrekturen in diesem Modul mitgeteilt. Parallel wird der Abgabetermin der Wiederholungsarbeit im Studierendenportal eingestellt. Sie erhalten eine schriftliche Benachrichtigung mit der neuen Aufgabenstellung. Sollte dort keine Aufgabe formuliert sein, müssen Sie sich im eigenen Interesse unverzüglich mit dem*der Modulverantwortlichen (siehe Modulhandbuch) in Verbindung setzen. Verzögerungen in der Themenfindung werden nicht als Verlängerungsgrund anerkannt.
    Den Abgabetermin für die Wiederholung Reflexionsbericht (RB) entnehmen Sie bitte der Tabelle mit den Transferleistungsterminen. Zur zweiten Runde ist eine andere Aufgabenstellung zu bearbeiten. Diese finden Sie im Abgabebereich der Transferleistungen/Reflexionsbericht in Moodle unter dem Punkt "2. Runde Reflexionsbericht".
    Terminabweichungen können bei Wechsler*innen, Beurlaubten oder aus anderen Gründen nicht im üblichen Rhythmus der Kursgruppen Studierenden, vorkommen.
     
  • Hinweise zu Transferleistungen (TL) finden Sie auch unter dem Register "Transferleistung und Praxisbericht". Die Abgabe erfolgt nur über Moodle.
     
  • Plagiat: Alle schriftlichen Arbeiten werden automatisiert auf Plagiate überprüft. Bitte beachten Sie, dass auch solche Arbeiten als Plagiat (und damit als nicht bestanden) gewertet werden, bei denen nach wörtlicher Übernahme von Textstellen im weiteren Verlauf die Literaturangabe in der Form für ein indirektes Zitat folgt. Bei grober Täuschung kann auch die Wiederholungsarbeit nur mit maximal 4.0 bestanden werden.
     
  • Verlängerungen von Abgabefristen sind nur online im Studierendenportal möglich unter "Antrag auf Verlängerung".
     
  • Befreiungen von Modulen oder Prüfungsleistungen beantragen Sie unter "Anträge auf Anerkennung/Anrechnung"

    Die Anrechnung von Leistungen im Rahmen einer abgeschlossenen Berufsausbildung ist in der "Anrechnungssatzung DHBW" geregelt.

    Die Freistellungen von einzelnen Lehrveranstaltungen läuft über Ihre jeweilige Studiengangsleitung – bitte nehmen Sie mit dieser direkt Kontakt auf.
     
  • Beurlaubungen von ganzen Semestern siehe Seite "Antrag auf Beurlaubung".
     
  • Prüfungstermine werden unter "Aktuelles & Termine – Klausurtermine und Abgabefristen" veröffentlicht. Dort finden Sie Zeit und Ort von Klausuren, mündlichen Prüfungen und Abgabetermine von Studienleistungen.
     
  • Informationen zu den Prüfungsleistungen einzelner Module finden Sie in Moodle .

Allgemein wichtige Hinweise

  • Hinsichtlich der Scheine im Studienbuch benötigen Sie nur die Bestätigungen der Praxisphasen, die Sie zur mündlichen Prüfung in Modul 23 unterschrieben mitbringen müssen. Nur mit diesen sechs Bescheinigungen kann Ihnen das Zeugnis/die Urkunde ausgehändigt werden.
     
  • Nach Beendigung des Studiums müssen Ihre Daten gelöscht werden. Das bedeutet, dass wir später keinerlei Bescheinigungen und Zeugnisse mehr für Sie ausstellen können. Mit dem Formular "Speicherung von Daten zur Ermöglichung der Ausstellung von Ersatzdokumenten (PDF) " bewahren wir Ihre Daten 50 Jahre lang für Sie auf.
     
  • Zu Fragen zum Wechsel der Studienrichtung (des "Studiengangs") und/oder zum Wechsel der Stammeinrichtung wenden Sie sich bitte an Frau Petra Herzig, Prüfungsamt Fakultät Sozialwesen. Bitte beachten Sie die Hinweise zum Einrichtungs-/Studiengangswechsel.
     
  • Ihre DHBW E-Mail-Adresse wird im Verwaltungssystem abgelegt und dient den Studiengangsleiter*innen/Sekretariaten zur verbindlichen elektronischen Kommunikation mit den Studierenden. Amtliche Schreiben der Studiengangsleiter*innen/Sekretariate gelten nach zwei Tagen als "ausgeliefert". Sollte bei der Weiterleitung an eine andere Adresse ein Fehler auftreten (z. B. Postfach war voll) liegt dies nicht im Verantwortungsbereich der DHBW. Erwartet wird eine Kontrolle des E-Mail-Postfaches im Abstand von jeweils höchstens 14 Tagen.
     
  • Ihre postalische Adresse ist im Verwaltungssystem abgelegt und dient den Studiengangsleiter*innen/Sekretariaten zur verbindlichen Kommunikation mit den Studierenden. Die Informationen der Studiengangsleiter*innen/Sekretariate gelten 2 Tage nach Verschicken der Post als "ausgeliefert". Bitte sorgen Sie bei Wohnungswechsel unmittelbar für die Änderung der Anschrift (-> Studiensekretariat).
  • Bescheinigungen: Für Bescheinigungen und Beglaubigungen fallen in der Regel Gebühren an. Alle Informationen hierzu finden Sie unter "Bescheinigungen & Beglaubigungen". Den Antrag für Bescheinigungen finden Sie hier:
  • Notenbescheinigungen werden nicht im Sekretariat ausgegeben, sondern von den Studierenden über Dualis ausgedruckt. Als Vorlage für den Arbeitgeber bei einer Bewerbung, der Arbeitsagentur oder einer Hochschule zur Aufnahme eines Masterstudiums kann dieses Dokument ausgedruckt (PDF) und zusammen mit der Kopie des Studierendenausweises eingereicht werden. Die Notenbekanntgabe nach §8 StuPrO wird ebenfalls über Dualis realisiert. Ein Widerspruch ist nach dem Überdenkungsverfahren innerhalb von einem Monat möglich.
     
  • Noten der ersten fünf Theoriephasen werden in Dualis spätestens am jeweiligen Mittwoch vor der nächsten Theoriephase freigeschaltet. Bitte sehen Sie vorher von Rückfragen ab!
     
  • Errechnen des Notenschnitts: Noten der mit einer Note bewerteten Module jeweils mit ECTS multiplizieren, dann diese Summe durch die Summe der in vorherige Rechnung eingegangen ECTS-Punkte dividieren. Also:
    ((Note Modul 2 x ECTS-Punkte Modul 2) + (Note Modul 5 x ECTS-Punkte Modul 5) + (Note Modul 6x ECTS-Punkte Modul 6) usw.) / (ECTS-Punkte Modul 2 + ECTS-Punkte Modul 5 + ECTS-Punkte Modul 6 usw.) = gewichteter Notenwert.
    In die Berechnung der Bachelorgesamtnote geht der Notenwert der Bachelorarbeit mit 20 % und der errechnete Notenwert der weiteren benoten Module mit einer Dezimalstelle ohne Rundung zu 80 % ein (siehe § 21(2) StuPrO).
     
  • wer das Studium nicht zum 30.09. eines Jahres beenden kann, soll sich wegen einer möglichen Exmatrikulation bzw. zu zahlender Gebühren im Studierendensekretariat bei Frau Hussong individuell beraten lassen. 
     
  • Sozialversicherungspflicht: Den aktuellen Stand finden Sie im folgenden Dokument:
  • Zusage zur Betreuung von Bachelorarbeiten: Die Zusage zur Betreuung von Bachelorarbeiten darf erst zu Beginn der dritten Vorlesungswoche des 5. Semesters erfolgen. Dies betrifft sowohl haupt- als auch nebenamtliche Lehrbeauftragte. Der Beginn der ersten Vorlesungswoche ist dem jeweils aktuellen Vorlesungsplan zu entnehmen.
  • Evaluationen: Zu verschiedenen Zeitpunkten erhalten Sie die Aufforderung zur Teilnahme an der Evaluation von Studium und Lehre.

Zuwahlen

Zuwahlen finden über Moodle jeweils dienstags um 20:00 Uhr statt und sind genau eine Woche möglich.

  • Für M11 (3. Semester):

     Anmeldung im 2. Semester am 1. Dienstag im Juni (A-F-Kurse; ab SO23 A-G-Kurse) bzw. September (G-L-Kurse; ab SO23 J-P-Kurse)

  •  Für M14 (3. Semester):

     Anmeldung im 2. Semester am 1. Dienstag im Juni (A-F-Kurse; ab SO23 A-G-Kurse) bzw. September (G-L-Kurse; ab SO23 J-P-Kurse)

  • Für M04 (5. Semester):

       Anmeldung im 4. Semester am 1. Dienstag im Juni (A-F-Kurse; ab SO23 A-G-Kurse) bzw. September (G-L-Kurse; ab SO23 J-P-Kurse)

  • Für M24 (6. Semester):

    Anmeldung im 5. Semester am 1. Dienstag im Dezember (A-F-Kurse; ab SO23 A-G-Kurse) bzw. März (G-L-Kurse; ab SO23 J-P-Kurse)

 

* 1. Vorlesungswoche ist diejenige, in der die Vorlesungen beginnen, nicht die erste vollständige Kalenderwoche.

© Stefan Krause (Dekan), 2024