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Antrag auf Verlängerung der Bachelor-Arbeit

Über diese Seite haben Sie die Möglichkeit, Verlängerungen der Abgabefrist Ihrer Bachelorarbeit zu stellen. Bitte beachten Sie, dass Verlängerungen nur dann gewährt werden können, wenn Ihre spezifische Situation zu einem solchen Nachteil führen würde, dass die Prüfungsleistung nicht mehr unter vergleichbaren Bedingungen erbracht werden könnte. Hierzu zählen insbesondere längerfristige Krankheit (physisch und/oder psychisch), Schwangerschaft sowie Pflege und Betreuung von Verwandten ersten Grades. Kein Grund sind dagegen einzelne Krankheitstage. 

Bitte fügen Sie einen Nachweis an. In der Regel ist das ein ausformuliertes Attest eine/r Mediziner*in. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) reicht nicht. Ein Attest muss dabei mehr enthalten als das Schlagwort "medizinische/gesundheitliche Gründe". Es muss die Situation verdeutlichen, die dazu führt, dass Sie nicht fristgerecht abgeben können. Die Beschreibung der Beeinträchtigung, die einen Nachteilsausgleich begründen soll, kann hier eine Möglichkeit sein. Eine medizinsch/therapeutische Diagnose muss nicht mitgeteilt werden. Sollten Sie kein Attest haben, können Sie auch andere Schriftstücke/Bescheinigungen mit einreichen, die Nachweischarakter für den von Ihnen angeführten Grund haben.

Der Antrag ist vor dem Tag der Abgabefrist zu stellen.

Antrag auf Verlängerung der Bachelor-Arbeit

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