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Exmatrikulation

Für die Exmatrikulation und Beendigung des Studiums an der DHBW Stuttgart stehen den Studierenden an der DHBW zwei Alternativen zur Verfügung.

Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des Semesters, also zum 31.3. oder 30.9. eines Jahres wirksam. Bei Vorliegen besonderer Gründe kann die Exmatrikulation aber auch mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden.

Sie können auf Ihren Antrag hin exmatrikuliert werden, wenn ...

  • Sie entweder noch kein Prüfungsverfahren in einem Modul im Semester begonnen haben oder
  • Sie nach einem begonnenen Prüfungsverfahren auf die Bewertung der ausstehenden Prüfungsergebnisse sowie aller Wiederholungsmöglichkeiten schriftlich verzichten (das Prüfungsverfahren wird in diesem Fall mit dem endgültigen Nichtbestehen/Ergebnis „ungenügend“ und dem Verlust des Prüfungsanspruches für den Studiengang bestätigt) oder
  • Sie nach einem bereits begonnenen Prüfungsverfahren nach der Exmatrikulation an den weiteren Prüfungsleistungen inkl. der Wiederholungen teilnehmen werden oder
  • Sie eines oder mehrere begonnene Prüfungsverfahren bei mehrsemestrigen Modulen nicht beenden werden. Damit gilt/gelten die bereits erbrachte/n Teilprüfungsleistung/en als dann nicht erbracht und fallen ersatzlos weg.

Das Prüfungsverfahren bzw. Prüfungsverhältnis in einem Modul beginnt grundsätzlich mit Beginn des Theoriesemesters bzw. der Praxisphase, in welcher die Prüfungsleistung beziehungsweise Teilprüfungsleistung durchgeführt wird. Bei Prüfungsleistungen, deren Bearbeitung sich über mehrere Phasen erstreckt, beginnt das Prüfungsverfahren bzw. Prüfungsverhältnis mit der Stellung der Prüfungsaufgabe (siehe auch in der jeweils aktuellsten Studien- und Prüfungsordnung)

  • Bei Projekt- und Bachelorarbeiten beginnt das Prüfungsverhältnis mit der Anmeldung des Projekt- und Bachelorarbeitsthemas, bei Seminararbeiten mit der Stellung des Seminararbeitsthemas.
  • Bei mehrsemestrigen Modulen beginnt das Prüfungsverfahren mit der ersten Teilprüfungsleistung im Anfangssemester des Moduls. 

Bitte füllen Sie entsprechend vor dem tatsächlichen Prüfungsbeginn die Erklärung zur Beendigung des Prüfungsverfahrens (PDF) aus. Außerdem ist der Antrag auf Exmatrikulation (PDF) auszufüllen, und es sind alle auf der Seite zwei aufgeführten Entlastungsvermerke (von der Ausbildungsstätte, dem Studiengang, der Bibliothek (1. Stock, Kronenstraße 53 B, 70174 Stuttgart) und der Verwaltung (Rechnungswesen, Frau Nicole Zenker, Rotebühlstr. 133, Raum 2.21, 70197 Stuttgart) mit Unterschrift einzuholen.

Bitte reichen Sie die beiden Formulare im Sekretariat bei Frau Hussong (6.11) ein. Es werden nur vollständig ausgefüllte Unterlagen angenommen und bearbeitet!

Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert ca. 3 Wochen. Ihren Exmatrikulationsbescheid, eine Bescheinigung für die Rentenversicherung und die Ausbildungsstätte sowie das Transcript of Records erhalten Sie nach vollständiger Entlastung postalisch.

Bitte informieren Sie Ihre Ausbildungsstätte umgehend nach Erhalt der Exmatrikulationsunterlagen mit der beigefügten Bescheinigung und kündigen Sie dort gegebenenfalls fristgerecht Ihr Studien- und Ausbildungsverhältnis.

Diese Regelung tritt am 1. Oktober 2015 in Kraft. Für laufende Prüfungsverfahren, die vor Inkrafttreten dieser Regelung begonnen haben, finden die davor gültigen Regelungen Anwendung.