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Antrag auf Verlängerung

Über diese Seite haben Sie die Möglichkeit, Verlängerungen der Abgabefrist von schriftlichen Leistungen zu stellen. Bitte beachten Sie, dass Verlängerungen nur dann gewährt werden können, wenn Ihre spezifische Situation zu einem solchen Nachteil führen würde, dass die Prüfungsleistung nicht mehr unter vergleichbaren Bedingungen (bezogen auf die Anforderungen "normalen Studierens") erbracht werden könnte. Hierzu zählen insbesondere längerfristige Krankheit (physisch und/oder psychisch), Schwangerschaft sowie Pflege und Betreuung von Verwandten ersten Grades. Bei Transferaufgaben sind Verlängerungen aufgrund des Fremdpraktikums im Ausland dann möglich, wenn Sie keinen Zugang zu Ressourcen haben, die für die Erstellung einer wissenschaftlichen Arbeit erforderlich sind, beispielsweise das Internet und Bibliotheken.

Keine Gründe sind längere Fahrtzeiten, parallel zu erbringende Prüfungsleistungen anderer Module oder einzelne Krankheitstage. Einzelne Krankheitstage werden ausschließlich im Bachelorbearbeitungszeitraum anerkannt.

Bitte fügen Sie einen Nachweis an. Ein Attest muss dabei mehr enthalten als das Schlagwort "medizinische/gesundheitliche Gründe". Es muss die Situation verdeutlichen, die dazu führt, dass Sie nicht fristgerecht abgeben können. Die Beschreibung der Beeinträchtigung, die einen Nachteilsausgleich begründen soll, kann hier eine Möglichkeit sein. Eine medizinsch/therapeutische Diagnose muss nicht mitgeteilt werden. Sollten Sie kein Attest haben, können Sie auch andere Schriftstücke/Bescheinigungen mit einreichen, die Nachweischarakter für den von Ihnen angeführten Grund haben.

Der Antrag ist bis spätestens 23:59 Uhr vor dem Tag der Abgabefrist zu stellen.

Monika Sagmeister

Prüfungsamt

Anträge für die Fristverlängerung von Bachelorarbeiten (M25) sind bei der jeweiligen Studiengangsleitung zu stellen. Bitte nutzen Sie hierfür den Antrag auf Verlängerung der Bachelor-Arbeit.

Antrag auf Verlängerung

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