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Einwilligung zu Online-Prüfungen und deren Datenverarbeitung

Wiederholungsprüfung gem. StuPrO §17

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Einwilligung zur Datenverarbeitung:

Die DHBW nutzt Ihre mit diesem Antrag erhobenen personenbezogenen Daten ausschließlich, um die Prüfungsleistung zu prüfen. Da diese Prüfung nicht beliebig oft wiederholt werden darf, werden Ihre Prüfungsgebnisse bis zu zehn Jahre gespeichert. Eine weitergehende Datenverarbeitung kann zudem aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erfolgen. Alle Prüfungsunterlagen werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist vernichtet.
Während der Prüfung sind Sie für die Prüfungskommission sichtbar. Wir zeichnen diese Bilder nicht auf, können jedoch nicht ausschließen, dass dies andere tun, auch wenn es verboten ist. Die Videositzung selbst ist verschlüsselt und nicht öffentlich.
Bitte bestätigen Sie uns im Folgenden die Prüfungsform und die Einwilligung zur Datenverarbeitung oder ggf. Ihre Nichtteilnahme an der Prüfung:
Eine Übersicht über Ihre Rechte gem. DSGVO finden Sie in § 3 unserer Datenschutzerklärung.