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Anrechnung von Kenntnissen und Fähigkeiten, die außerhalb des Hochschulbereichs erworben wurden

Die Anrechnung von Kenntnissen und Fähigkeiten, die außerhalb des Hochschulbereichs erworben wurden, erfolgt nach der Anrechnungssatzung der DHBW.

Eine standardisierte Anrechnung erfolgt im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit für das Modul 5 (Erziehung, Bildung und Sozialisation) für Studierende, die einen Berufsabschluss haben als Erzieherin oder Erzieher, Jugend- und Heimerzieherin oder Jugend- und Heimerzieher, Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger. Laden Sie dazu das Fachschulzeugnis nach Rahmenvereinbarung der Fachschulen der KMK (nach DQR 6) mit dem Online-Antrag hoch im Formularfeld "Nachweis".

Über Anrechnungen anderer beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten wird in einem individuellen Anrechnungsverfahren von der überörtlichen Anrechnungskommission für das Sozialwesen im Einzelfall entschieden. Bitte laden Sie hierzu das ausgefüllte pdf-Formular Anrechnungsformular_ohne_Örtliche AK und die dazugehörigen Nachweise in die Formlarfelder "Nachweis" mit dem Online-Antrag hoch. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen zum Antrag auf Anrechnung für Studierende.

Antrag auf Anrechnung von Leistungen außerhalb von Hochschulen (z. B. Berufsausbildungen)

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