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Praxisphasen

Prüfungsleistungen der Praxisphasen

Die Praxisphasen sind durch die Praxismodule mit jeweils 20 ECTS-Punkten (Praxismodul III mit 8 ECTS-Punkten) ausgestattet.

  • Die Prüfungsleistung der 1. Praxisphase ist eine Projektarbeit, die entweder als „bestanden“ oder als „nicht bestanden“ gewertet wird.
  • Die Prüfungsleistung der 2. Praxisphase ist eine Projektarbeit und deren Präsentation. Projektarbeit und Präsentation sind zwei Prüfungsleistungen, die getrennt benotet werden. Die Modulnote wird als gewichtetes Mittel aus den Noten der Projektarbeit (2-fach) und der Präsentation (1-fach) ermittelt (§13 (2) Studien- und Prüfungsordnung).

Der Umfang einer Projektarbeit beträgt in der Regel 20 bis 30 Seiten.

  • Die Prüfungsleistung der 3. Praxisphase ist eine mündliche Prüfung. Diese kann bis zu 30 Minuten je Prüfungskandidat*in dauern.

Ablauf und Reflexion der Praxisphasen

Der Ablauf- und Reflexionsbericht ist für alle Jahrgänge abzugeben. Das Formular ist von den Studierenden elektronisch auszufüllen und in gedruckter Form (mit Unterschrift des/der Studierenden, Unterschrift des Unternehmens und Unternehmensstempel) im Sekretariat abzugeben.

Die Abgabe des Berichts erfolgt:

  • am 1. Tag des 3. Semesters und 5. Semesters (gemeinsam mit der Projektarbeit)
  • sowie am Tag der mündlichen Bachelor-Prüfung.

Der Bericht ist obligatorisch für die Zulassungsvoraussetzung der Modulprüfung.

Ablauf- und Reflexionsberichte der Praxisphasen sind Bestandteile des Praxismoduls und müssen fristgerecht abgegeben werden.