Skip to main content

Informationen für Ausbildungsverantwortliche/Betreuungsperson der Praxis II

In den Praxisphasen des 3. und 4. Semesters können wahlweise insgesamt eine oder zwei Projektarbeiten erstellt werden

  • Das Thema muss von der betrieblichen Betreuungsperson, die als Qualifikation in der Regel mindestens einen Bachelorabschluss oder ein Diplom besitzen sollte, beantragt und vom Prüfungsausschuss der DHBW genehmigt werden.
     
  • Das Online-Anmeldeformular Praxis II T3_2000 muss ausgefüllt und bis spätestens zum Termin der Themeneinreichung (siehe Terminübersicht) abgeschickt werden.
     
  • Eine E-Mail-Bestätigung der Online-Anmeldung der Praxis II T3_2000 geht an die Studierenden, die Betreuungsperson der Projektarbeit, optional an die Ausbildungsleitung und an das Sekretariat Maschinenbau. Wenn innerhalb von drei Wochen nach Ablauf des Termins der Themeneinreichung keine Rückmeldung erfolgt, ist das Thema genehmigt.
     
  • Änderungen der Projektarbeit sind mit Begründung über das Online-Anmeldeformular Praxis II T3_2000 zu beantragen.
     
  • Der Studierende hat 3 Wochen vor der mündlichen Prüfung ein gebundenes Exemplar seiner Praxisarbeit an die Betreuungsperson abzugeben.
     
  • Die Bewertung der Praxisarbeit  durch die betriebliche Betreuungsperson ist 1 Woche vor der mündlichen Prüfung an das Sekretariat Maschinenbau einzureichen. Die Bewertung der Praxisarbeit erfolgt durch die Betreuungsperson, die in der Anmeldung der Praxisarbeit genannt ist, und wird von dieser unterschrieben.
     
  • Die mündliche Prüfung findet in der KW 37/38 des Kalenderjahres statt. Die Einteilung zur mündlichen Prüfung wird den Studierenden rechtzeitig bekannt gegeben. Zu diesem Termin muss der Studierende folgende Unterlagen mitbringen:

Es ist zu beachten, dass die Prüfung nur dann vorgenommen werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig sind.