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T3_3300 Bachelorarbeit

Hinweis zu den Terminen im Zusammenhang mit der Bachelorarbeit

Da es sich um die Anmeldung bzw. Abgabe einer Prüfungsleistung handelt, sind die genannten Termine (Terminübersicht) zwingend einzuhalten. Für die rechtzeitige Anmeldung und Abgabe ist der Studierende in der Verantwortung.

Anmeldung Bachelorarbeit

Die Anmeldung der Bachelorarbeit/Einreichung des Themas erfolgt vom Dualen Partner über das

Eine E-Mail-Bestätigung der Anmeldung geht an die Betreuungsperson/1. Gutachter*in der Bachelorarbeit, optional an die Ausbildungsleitung und an das Sekretariat Maschinenbau. Die Bachelorarbeit gilt als genehmigt, wenn innerhalb von 2 Wochen nach dem offiziellen Termin der Themeneinreichung kein Einspruch erfolgt.
Bei nicht fristgerechter Anmeldung zum Termin der Themeneinreichung (Terminübersicht) wird die Prüfungsleistung gemäß der Prüfungsordnung mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.

Beginn und Betreuung der Bachelorarbeit

Das endgültige Thema der Bachelorarbeit und die Namen und Anschriften der Gutachter*innen/Betreuer*innen erhalten die Studierenden von ihrer Ausbildungsleitung/1. Gutachter*in an dem vom Prüfungsausschuss festgelegten Ausgabetermin. Die Studierenden nehmen gleich zu Beginn der Arbeit Kontakt mit dem 2. Gutachter*in auf und vereinbaren ein Informationsgespräch mit beiden Gutachtern*innen. In aller Regel kann ein 2. Informationsgespräch vor dem Ende der Bearbeitungszeit vereinbart werden.

Deckblatt der Arbeit

Als erste Seite ist das Deckblatt Muster für Titelblatt Bachelorarbeiten (DOC) zu verwenden und die Angaben entsprechend anzupassen.

Erklärung zur selbstständigen Bearbeitung

Die Erklärung, dass die Arbeit vom Studierenden selbstständig erstellt wurde, ist unterschrieben in jedes Exemplar der Arbeit mit einzubinden. Bei fehlender bzw. nicht unterschriebener Erklärung gilt die Dokumentation als nicht abgegeben. Ein Muster der Erklärung ist unter Eigenleistung in den Leitlinien für die Bearbeitung und Dokumentation der Module (PDF) zu finden.

Die genehmigte Themenstellung ist beizubehalten

Notwendige Änderungen und Verlängerungen der Bachelorarbeiten, die die Studierenden nicht zu vertreten haben, sind vom 1. Gutachter beim Prüfungsausschuss des Studiengangs Maschinenbau mb@hb.dhbw-stuttgart.de mit Begründung schriftlich zu beantragen. Der Prüfungsausschuss kann nach Prüfung der Anträge diese genehmigen. Genehmigungen werden grundsätzlich nur schriftlich erteilt.

Vertrauliche Behandlung der Arbeit

Von der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart Campus Horb werden die Bachelorarbeiten vertraulich behandelt. Wird vom Dualen Partner eine besondere Behandlung der Arbeit gewünscht z.B. Sperrvermerk gemäß Studien- und Prüfungsordnung (DOC) so ist dies deutlich auf der Arbeit zu kennzeichnen. Grundsätzlich ist auch der 2. Gutachter zur vertraulichen Behandlung der Arbeit (gegebenenfalls durch Unterschrift) verpflichtet. Dem Prüfungsausschuss ist ausschließlich zum Zwecke von Beurteilungen und Qualitätsprüfungen die Arbeit prinzipiell zugänglich.
 

Abgabe der Bachelorarbeit

Die Studierenden übergeben spätestens am Abgabetermin je ein Exemplar in gebundener Form (Klebebindung) und als PDF-Datei hochgeladen in Moodle:

  • 1. Gutachter*in
  • 2. Gutachter*in
  • Sekretariat Maschinenbau der DHBW Stuttgart Campus Horb

Für die rechtzeitige Abgabe der Bachelorarbeit sind die Studierenden selbst verantwortlich. Bei nicht rechtzeitiger Abgabe der Arbeit ist nach der Prüfungsordnung die Arbeit mit 5,0 zu bewerten.

Bewertung der Bachelorarbeit

Die Bewertung der Bachelorarbeit erfolgt durch die betriebliche Betreuungsperson/1. Gutachter und durch den 2. Gutachter. Die Bewertung ist bis ca. 2 Wochen nach Abgabe der Bachelorarbeit im Sekretariat Maschinenbau einzureichen.

Die Endnote der Bachelorarbeit berechnet sich aus der Mittelung der beiden Einzelbewertungen. Sollte die Notendifferenz zwischen 1. und 2. Gutachter größer 1,0 sein, wird vom Prüfungsausschuss ein 3. Gutachter bestellt, der die Note festsetzt. Dabei gelten die von 1. und 2. Gutachter erteilten Notenwerte als Grenzwerte.