Skip to main content

Organisatorische Hinweise

Bitte beachten Sie folgende allgemeine Hinweise zum Studium.

Fragen, die den kompletten Kurs betreffen, sammelt der*die Kurssprecher*in. Diese*r schreibt EINE E-Mail.
Die Antwort leitet der*die Kurssprecher*in anschließend an den Kurs weiter.

Bei individuellen Fragen, die nicht den ganzen Kurs betreffen, hilft Ihnen gerne das Sekretariat weiter.

Klausuren

Prüfungsleistungen finden in der Regel in der 12. Woche des Theoriesemesters statt, d. h. unmittelbar im Anschluss an die Vorlesungen. Die Teilnahme ist verpflichtend.

Wird der erste Versuch einer schriftlichen Klausur mit "nicht bestanden" gewertet, muss die Klausur wiederholt werden. Wiederholklausuren finden zu Beginn des folgenden Theoriesemesters statt oder bereits in der letzten Praxiswoche. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. 

Klausureinsicht

Eine Klausureinsicht ist auf schriftlichen Antrag bei dem*der zuständigen Studiengangleiter*in möglich.

Notenbekanntgabe

Wir möchten darauf hinweisen, dass uns Ihre Noten frühestens vier Wochen nach dem jeweiligen Klausurtermin vorliegen und dann in das System eingegeben werden. Erst ab diesem Zeitpunkt können Sie die Noten online abfragen. Die Bekanntgabe der Klausurergebnisse erfolgt über das Verwaltungssystem DUALIS.

Telefonische Notenauskünfte sind aus datenschutzrechtlichen Gründen leider nicht möglich.

Bitte sehen Sie von Fragen, wann die Noten einzusehen sind, ab. Sobald die Noten in den Sekretariaten vorliegen, werden sie unverzüglich veröffentlicht.

Termine Nachklausuren

Mit den Firmen wurde veinbart, dass Nachklausuren generell in den ersten beiden nachfolgenden Theoriewochen durchgeführt werden.

Voraussetzung ist gemäß Prüfungsordnung, dass zwischen Bekanntgabe der Note und der Nachklausur mindestens vier Wochen zur Klausurvorbereitung verstrichen sind.

In einvernehmlicher Absprache mit allen Firmen, deren Studierende sich einer Nachklausur unterziehen müssen, kann ein Nachklausurtermin auch während der Praxisphase vereinbart werden. Die betroffenen Studierenden werden frühzeitig informiert.

Ausgenommen hiervon sind natürlich die Nachklausuren des 6. Halbjahres, die in die Zeit der Bachelorarbeit fallen würden.

Wichtige allgemeine Hinweise

  • Ausgefallene Lehrveranstaltungen werden in der Regel nachgeholt.
  • In der/den jeweils letzten Woche/-n des Theorieteils eines jeden Semesters finden die Klausuren statt. Der Klausurplan wird vom Sekretariat erstellt und ist nicht zu verändern!
  • Jeder Kurs wählt eine*n Kurssprecher*in und jeweils eine*n Stellvertreter*in.
  • Evtl. notwendige Vorlesungsverlegungen sind nur nach Absprache mit dem*der Studiengangleiter*in bzw. dem Sekretariat möglich.
  • Anwesenheitspflicht: Das Fehlen bei Lehrveranstaltungen ist im Sekretariat (nicht bei dem*der Lehrbeauftragten) zu entschuldigen.

Krankmeldung

Da es sich an der DHBW um Pflichtveranstaltungen handelt, ist es zwingend notwendig, sich bei Fehlzeiten am ersten Tag per E-Mail im Sekretariat (und per Kopie an den Arbeitgeber) abzumelden. Ab dem zweiten Fehltag benötigen wir eine Kopie der Krankschreibung. Das Original der Krankschreibung senden Sie bitte an Ihren Ausbildungsbetrieb.

Krankmeldungen am Klausurtag müssen vor Klausurbeginn telefonisch und per E-Mail im Sekretariat gemeldet werden. Das in diesem Fall erforderliche ärztliche Attest muss umgehend vorgelegt werden.

Studierendenausweis

Studienanfänger*innen:

Die Studierendenausweise werden (kursweise) vom Rechenzentrum erstellt. Hierzu muss jede*r Studierende unverzüglich ein Foto hochladen. Detaillierte Information zur Vorgehensweise finden Sie auf den Seiten des IT.Service Center (IT.S)

Zugangsdaten / WLAN / VPN / Webmail / Kopieren / Drucken

Die Zugangsdaten für Ihren Account im Lehrenetz der DHBW inkl. E-Mail-Adresse erhalten Sie in den ersten Tagen des Theoriesemesters.

Während Ihres Studiums kommunizieren wir mit Ihnen per E-Mail ausschließlich über diesen Account. Bitte fragen Sie daher regelmäßig Ihre E-Mails ab.

Bei technischen Problemen und Fragen wenden Sie sich bitte an das IT.Service Center (IT.S)

Freistellung

Es besteht die Möglichkeit sich auf Antrag von Vorlesungen freistellen zu lassen. Die Studierenden sind jedoch dazu verpflichtet, den Lernstoff selbstständig nachzuarbeiten. Zum Antrag auf Freistellung (PDF)