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Bescheinigung bei Abwesenheit

Sollten Sie an einer oder mehreren Lehrveranstaltungen nicht teilnehmen können, müssen Sie Ihre Abwesenheit am ersten Tag telefonisch oder per E-Mail sowohl im Sekretariat als auch bei Ihrer Ansprechperson Ihres Dualen Partnerunternehmens melden. Sollten Sie länger als zwei Tage abwesend sein, müssen Sie am dritten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Sekretariat vorlegen. Nicht glaubhaft entschuldigtes oder gänzlich unentschuldigtes Fehlen wird dem*der Personalverantwortlichen im Ausbildungsbetrieb spätestens zum Semesterende angezeigt.

Verpassen Sie eine Klausur, Präsentation oder ein Pflichtseminar, für die Credits vergeben werden, wird ein ärztliches Attest benötigt. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist in diesem Fall nicht ausreichend.

Betrieblich bedingte Abwesenheit von für Sie vorgesehenen Lehrveranstaltungen in der Theoriephase muss vorab von dem*der Personalverantwortlichen mit nachvollziehbarer Begründung unter Beifügung Ihrer Zustimmung per E-Mail bei der Studiengangsleitung beantragt werden; diese Fälle sollten aber nicht zu häufig vorkommen, da diese Zustimmung – zum Schutz der Studierenden – auch verweigert werden kann.