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T3_3300 Bachelorarbeit

Hinweis zu den Terminen im Zusammenhang mit der Bachelorarbeit

Da es sich um die Anmeldung bzw. Abgabe einer Prüfungsleistung handelt, sind die genannten Termine (siehe Semesterpläne) zwingend einzuhalten.
Für die rechtzeitige Anmeldung und Abgabe ist die*der Studierende in der Verantwortung.

Erklärung zur selbständigen Bearbeitung

Die ehrenwörtliche Erklärung (DOC), dass die Arbeit selbstständig vom Studierenden erstellt wurde, ist unterschrieben in jedes Exemplar der Arbeit mit einzubinden. Bei fehlender bzw. nicht unterschriebener Erklärung gilt die Dokumentation als nicht abgegeben.

Deckblatt der Arbeit

Als erste Seite ist das Deckblatt Muster für Titelblatt Bachelorarbeiten (DOC) zu verwenden und die Angaben entsprechend anzupassen.

Beginn und Betreuung der Bachelorarbeit

Das endgültige Thema der Bachelorarbeit und die Namen und Anschriften der Gutachter*in/Betreuer*in erhalten die Studierenden, von ihrer*m Ausbildungsleiter*in / 1. Gutachter*in, an dem vom Prüfungsausschuss festgelegten Ausgabetermin. Die Studierenden nehmen gleich zu Beginn der Arbeit Kontakt mit dem*der 2. Gutachter*in auf und vereinbaren ein Informationsgespräch mit beiden Gutachtern. In aller Regel kann ein zweites Informationsgespräch vor dem Ende der Bearbeitungszeit vereinbart werden.

Anmeldung Bachelorarbeit

Die Anmeldung der Bachelorarbeit/Einreichung des Themas erfolgt vom Ausbildungsunternehmen über das

Eine E-Mail-Bestätigung der Online-Anmeldung geht an den*die Betreuer*in/1. Gutachter*in der Bachelorarbeit, optional an den*die Ausbildungsleiter*in und an das Sekretariat Wirtschaftsingenieurwesen.

Bei nicht fristgerechter Anmeldung zum Termin der Themeneinreichung (siehe Semesterpläne) wird die Prüfungsleistung gemäß der Prüfungsordnung mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.
Die Bachelorarbeit gilt als genehmigt, wenn bis 2 Wochen vor dem offiziellen Termin der Themenausgabe/Bekanntgabe (siehe Semesterpläne) kein Einspruch erfolgt.

Die genehmigte Themenstellung ist beizubehalten

Notwendige Änderungen und Verlängerungen der Bachelorarbeit, die die Studierenden nicht zu vertreten haben, sind vom 1. Gutachter*in beim Prüfungsausschuss des Studiengangs Wirtschaftsingeneurwesen (wiw@hb.dhbw-stuttgart.de) mit Begründung schriftlich zu beantragen. Der Prüfungsausschuss kann nach Prüfung der Anträge diese genehmigen. Genehmigungen werden grundsätzlich nur schriftlich erteilt.

Vertrauliche Behandlung der Arbeit

Von der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart Campus Horb werden die Bachelorarbeiten vertraulich behandelt. Wird vom Dualen Partner eine besondere Behandlung der Arbeit gewünscht z. B. Sperrvermerk gemäß Studien- und Prüfungsordnung (DOC), so ist dies deutlich auf der Arbeit zu kennzeichnen. Grundsätzlich ist auch der*die 2. Gutachter*in zur vertraulichen Behandlung der Arbeit (gegebenenfalls durch Unterschrift) verpflichtet. Dem Prüfungsausschuss ist ausschließlich zum Zwecke von Beurteilungen und Qualitätsprüfungen die Arbeit prinzipiell zugänglich.

Bewertung der Bachelorarbeit

Die Bewertung der Bachelorarbeit erfolgt durch den*die betrieblichen Betreuer*in/1. Gutachter*in und durch den*die 2. Gutachter*in. Die Bewertung ist bis ca. 2 Wochen nach Abgabe der Bachelorarbeit im Sekretariat Wirtschaftsingeneurwesen einzureichen.

Die Endnote der Bachelorarbeit berechnet sich aus der Mittelung der beiden Einzelbewertungen. Sollte die Notendifferenz zwischen 1. und 2. Gutachter größer 1,0 sein, wird vom Prüfungsausschuss ein*eine 3. Gutachter*in bestellt, der*die die Note festsetzt. Dabei gelten die von 1. und 2. Gutachter*in erteilten Notenwerte als Grenzwerte.

Abgabe der Bachelorarbeit

Die Studierenden übergeben spätestens am Abgabetermin (siehe Semesterpläne) je ein Exemplar in gebundener Form (Klebebindung) und als PDF-Datei (ungeschützt) per E-Mail an das Sekretariat Wirtschaftsingenieurwesen der DHBW Stuttgart Campus Horb.
Mit dem*der 1. und 2. Gutachter*in müssen die Studierenden abklären, in welcher Form die Abgabe erwünscht ist.

Für die rechtzeitige Abgabe der Bachelorarbeit sind die Studierenden selbst verantwortlich. Bei nicht rechtzeitiger Abgabe der Arbeit ist nach der Prüfungsordnung die Arbeit mit 5,0 zu bewerten.