Abwesenheit an Klausur- und Prüfungstagen sowie bei Vorlesungen mit Leistungsnachweis
Sollten Sie an einer Klausur, mündlichen Prüfung oder einer Vorlesung mit Leistungsnachweis krank sein, müssen Sie die Abwesenheit vor Prüfungsbeginn per E-Mail an das Sekretariat melden. Das erfoderliche ärztliche Attest und den Prüfungsrücktritt muss umgehend vorgelegt werden.