Zum Hauptinhalt springen

Praxisphasen

Prüfungsleistungen der Praxisphasen

Die Praxisphasen sind mit jeweils 20 ECTS-Punkten ausgestattet.

  • Die Prüfungsleistung der 1. Praxisphase ist eine Projektarbeit, die entweder als „bestanden“ oder als „nicht bestanden“ gewertet wird.
  • Die Prüfungsleistung der 2. Praxisphase ist eine Projektarbeit sowie eine Präsentation. Projektarbeit und Präsentation sind Teilprüfungsleistungen, die getrennt benotet werden. Bei der dann folgenden Berechnung der Modulnote wird die Projektarbeit zweifach und die Präsentation einfach gewichtet.

Der Umfang einer Projektarbeit beträgt in der Regel 20 bis 30 Seiten.

  • Die Prüfungsleistung der 3. Praxisphase ist eine mündliche Prüfung. Diese kann bis zu 30 Minuten je Prüfungskandidat*in dauern.

Ablauf und Reflexion der Praxisphasen

Der Ablauf- und Reflexionsbericht ist für alle Jahrgänge abzugeben. Das Formular ist von den Studierenden elektronisch auszufüllen und in gedruckter Form (mit Unterschrift) im Sekretariat abzugeben.

Die Abgabe des Formulars erfolgt:

  • am 1. Tag des 3. Semesters und 5. Semesters (gemeinsam mit der Projektarbeit)
  • sowie am Tag der mündlichen Bachelor-Prüfung.

Der Bericht ist obligatorisch für die Zulassungsvoraussetzung der Modulprüfung.