Learning Agreement
Learning Agreement - was ist das?
- Eine verbindliche, schriftliche Vereinbarung zwischen Student*in, Studiengangsleitung, Dualem Partner und der Gasthochschule über zu studierende Module sowie alternativ belegbare Kurse
- Es bildet die Voraussetzung bzw. Grundlage für die spätere Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen, d.h. ein Learning Agreement gewährleistet die vollständige Anerkennung des Auslandstheoriesemesters
- Ein akzeptables Learning Agreement muss nachfolgende Mindestkriterienerfüllen:
- Abdeckung von mindestens 3 von 7 Kernmodulen bezogen auf das 4. Theoriesemester
- Verpflichtende Belegung des Kernmoduls BWL mit mindestens einem der beiden Themengebiete
- Personalwirtschaft und/oder
- Organisation / Projektmanagement
- Erwerb von mindestens 24 ECTS-Punkten
Erstellung eines Learning Agreements
Alle Details zur Erstellung eines Learning Agreements inkl. generelle Vorlage für Ihre Studienrichtung sowie diverse Muster Learning Agreements für einzelne Gasthochschulen entnehmen Sie bitte dem Moodlekurs “BWL-IB Auslandstheoriesemester”.