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Praxisphasen

Prüfung von Praxismodulen

Gemäß §16 (1) Satz 1 der StuPrO ist ein Praxismodul Bestandteil eines jeden Studienjahres. Die Prüfungsleistung in den Praxismodulen ist in den ersten beiden Studienjahren jeweils eine Projektarbeit. Die Projektarbeit des zweiten Praxismoduls ist vom Verfasser in einem Präsentationsseminar vorzutragen. Die Prüfungsleistung im Praxismodul des dritten Studienjahres ist eine mündliche Prüfung.

Gemäß § 16 (1) Satz 2 der StuPrO ist die Voraussetzung zur Zulassung zur Prüfung der Praxismodule die Abgabe eines Ablauf- und Reflexionsberichts über die Praxisphasen bei der Studiengangsleitung.

Abgabetermin für beide Berichte ist jeweils der erste Tag des folgenden Semesters.