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Bescheinigung bei Krankheitsbedingter Abwesenheit / Krankmeldung

Wenn Sie an einer Prüfung nicht teilnehmen können, besteht die Möglichkeit eines Rücktritts gemäß § 11 Abs. 1 der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung (Studienjahrgänge bis 2024) bzw. § 34 der StuPrO der DHBW (Studienjahrgänge ab 2024).

Ein Rücktritt sollte auch bei längerer Prüfungsunfähigkeit erfolgen (z. B. bei Krankheit mit Abgabeproblemen). Fragen hierzu beantwortet das Prüfungsamt.

Wichtig: Es besteht keine Pflicht zum Rücktritt. Ohne Rücktritt und ohne Teilnahme wird die Prüfung mit „nicht ausreichend“ (5,0) bzw. „nicht bestanden“ bewertet. Ein genehmigter Rücktritt gilt als „nicht unternommen“.

Voraussetzungen laut Studien- und Prüfungsordnung:

  • Vorliegen eines wichtigen Grundes
  • Unverzügliche Anzeige (Textform)
  • Unverzügliche Glaubhaftmachung (z. B. ärztliches Attest, Textform)

Nutzen Sie für die Beantragung des Rücktritts den Antrag (unter „Krankheitsbedingte Abwesenheit bei Prüfungsleistungen“) 

Lassen Sie das dort angehängte Attest von Ihrem Arzt ausfüllen und senden den Antrag samt Attest noch am Prüfungstag Ihrer Studiengangsleitung bzw. dem Sekretariat per E-Mail zu und reichen das Original zeitnah nach.