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Hinweise zu Klausuren und erlaubten Hilfsmitteln

Hinweise zu Klausuren

In der Regel finden zum Abschluss eines Moduls während Ihres Theoriesemesters Prüfungen statt. Sie erhalten zu jedem Semester von Ihrer Studiengangsleitung einen Prüfungsplan, in welchem die Prüfungen zu den jeweiligen Modulen festgelegt sind (Prüfungsart und Termin). Genauere Hinweise zu den Prüfungsarten erhalten Sie einerseits in der Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät Wirtschaft sowie durch Ihre Dozierenden und Ihre Studiengangsleitung.

Bitte beachten sie auch folgende Hinweise zu Klausuren (PDF) , Hinweise zu Hilfsmitteln in Rechtsklausuren (PDF) sowie zum Taschenrechner-Modell (PDF).

Einsichtnahme in die Klausuren des vorherigen Semesters wird Ihnen zu Beginn jedes darauffolgenden Theoriesemesters ermöglicht.

Nach- oder Wiederholungsklausuren finden in der Regel in der zweiten Woche des darauffolgenden Theoriesemesters statt. Sollten Sie eine Klausur nicht bestanden haben, erfolgt die Klausureinsicht im Rahmen der Klausureinsicht zum Start des Semesters, d.h. ca. eine Woche vor dem Wiederholungstermin.

Krankheitsbedingte Abwesenheit bei Prüfungsleistungen

Im Krankheitsfall muss am Prüfungstag vor Beginn der Prüfung eine E-Mail im Studiengangssekretariat bei Frau Beck, Frau Drabner oder Frau Kaiser Bescheid geben werden. Sobald die Prüfungsunfähigkeit vom Arzt per Formular (siehe unten) attestiert wurde, senden Sie das Original per Post (Poststempel des Prüfungstags) an das Studiengangssekretariat.

Bitte beachten Sie folgende Informationen:

Noten

Ihre Noten sind über Dualis einsehbar. Hier besitzen Sie auch verschiedene Möglichkeiten für Ansichten oder Ausdrucke.

Die Noten zu Ihren Prüfungsleistungen liegen uns frühestens vier Wochen nach dem jeweiligen Klausurtermin vor. Wir geben diese schnellstmöglich in Dualis ein, sodass Sie diese dann online abfragen können. Bitte sehen Sie von Anfragen ab, wann die Noten einzusehen sind.