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Bachelorarbeit

Formaler Rahmen

Die Bachelorarbeit zählt gemäß § 5 Abs. 1 der Studien- und Prüfungsordnung für die Fakul­tät Wirtschaft zu den Prüfungsleistungen.

Laut § 18 Abs. 2 hat die schriftliche Anmeldung durch Studierende spätestens zu dem von der DHBW festgesetzten Termin in Moodle zu erfolgen. Wird dieser Anmeldetermin ohne wichtigen Grund nicht eingehal­ten, ist die Bachelorarbeit mit der Note „nicht ausreichend“ (5,0) zu bewerten.

Für eine erfolgreich bestandene Bachelorarbeit erhält der Studierende 12 ECTS. Unabhängig von dieser ECTS-Punktezahl geht die Bachelorarbeit mit einem Gewicht von 20 Prozent in die Gesamtnote des Bachelorstudiums ein.

 

Gutachtenformular

Das Gutachtenformular (DOCX) (Stand: 09.01.2023) mit dem Ihre wissenschaftlichen Arbeiten (z.B. Projektarbeit und Bachelorarbeit) an der Dualen Hochschule bewertet werden.

Gendersensible Sprache

Das Deutsche bietet eine Fülle an Möglichkeiten, geschlechtergerecht zu formulieren. Es gibt dafür allerdings keine Norm. 

Die DHBW hat einen Leitfaden zur Verwendung geschlechtersensibler Sprache herausgegeben, an dem Sie sich orientieren können. Alternativ können Sie sich an den Vorgaben des Duden oder den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Sprache orientieren.

Leitfaden geschlechtersensible Sprache (PDF) der DHBW

Verlängerung von Anmeldefristen/Bearbeitungszeit

Werden gesetzte Fristen für die Anmeldung oder Abgabe wissenschaftlicher Arbeiten nicht eingehalten, so wird die Arbeit als nicht bestanden (5,0) bewertet! Spätere Anmeldungen/Abgaben sind nur nach vorheriger Genehmigung durch die jeweilige Studiengangsleitung oder vertretungsberechtigte Personen zulässig; zur Beantragung berücksichtigen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise. Für die Beantragung einer verlängerten Bearbeitungszeit ist das nachfolgende Formular zu verwenden.