Antrag auf Prüfungsrücktritt
Wenn Sie an einer Prüfung nicht teilnehmen können, besteht die Möglichkeit eines Rücktritts gemäß § 11 der StuPro DHBW Technik (bis einschließlich Studienjahrgang 2023) bzw. § 34 der DHBW StuPrO (ab Studienjahrgang 2024).
Ein Prüfungsrücktritt ist ebenfalls erforderlich, wenn Sie über einen längeren Zeitraum prüfungsunfähig sind und daher einen Abgabetermin nicht einhalten können. Fragen hierzu beantwortet das Prüfungsamt. Dieser Antrag ist für diese Fälle NICHT vorgesehen.
Wichtig: Es besteht keine Pflicht zum Rücktritt. Ohne Rücktritt und ohne Teilnahme wird die Prüfung allerdings mit „nicht ausreichend“ (5,0) bzw. „nicht bestanden“ bewertet.
Bei einem genehmigten Rücktritt gilt die Prüfung als „nicht unternommen“.
Voraussetzungen laut Studien- und Prüfungsordnung:
• Vorliegen eines wichtigen Grundes
• Unverzügliche Anzeige (Textform)
• Unverzügliche Glaubhaftmachung (z. B. ärztliches Attest, Textform)
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Versäumnis und Rücktritt von Prüfungsleistungen. Handelt es sich bei dem wichtigen Grund um Krankheit, verwenden Sie diese Vorlage für das ärztliche Attest.
Nutzen Sie für die Beantragung des Rücktritts den Online-Antrag.
Antrag auf Prüfungsrücktritt aus wichtigem Grund
Bei technischen Problemen melden Sie sich bitte bei prozessmanagement@dhbw-stuttgart.de.