Antrag auf Prüfungsrücktritt
Wenn Sie an einer Prüfung nicht teilnehmen können, besteht die Möglichkeit eines Rücktritts gemäß § 11 Abs. 1 der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung (Studienjahrgänge bis 2024) bzw. § 34 der StuPrO der DHBW (Studienjahrgänge ab 2024).
Ein Rücktritt sollte auch bei längerer Prüfungsunfähigkeit erfolgen (z. B. bei Krankheit mit Abgabeproblemen). Fragen hierzu beantwortet das Prüfungsamt.
Wichtig: Es besteht keine Pflicht zum Rücktritt. Ohne Rücktritt und ohne Teilnahme wird die Prüfung mit „nicht ausreichend“ (5,0) bzw. „nicht bestanden“ bewertet. Ein genehmigter Rücktritt gilt als „nicht unternommen“.
Nutzen Sie für die Beantragung den Online-Antrag auf der Seite des Prüfungsamts:
Antrag auf Prüfungsrücktritt aus wichtigem Grund
Bei technischen Problemen melden Sie sich bitte bei prozessmanagement@dhbw-stuttgart.de