Antrag auf Prüfungsrücktritt
Wenn Sie an einer Prüfung nicht teilnehmen können, besteht die Möglichkeit eines Rücktritts gemäß § 11 Abs. 1 der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung (Studienjahrgänge bis 2024) bzw. § 34 der StuPrO der DHBW (Studienjahrgänge ab 2024).
Ein Rücktritt sollte auch bei längerer Prüfungsunfähigkeit erfolgen (z. B. bei Krankheit mit Abgabeproblemen). Fragen hierzu beantwortet das Prüfungsamt.
Wichtig: Es besteht keine Pflicht zum Rücktritt. Ohne Rücktritt und ohne Teilnahme wird die Prüfung mit „nicht ausreichend“ (5,0) bzw. „nicht bestanden“ bewertet. Ein genehmigter Rücktritt gilt als „nicht unternommen“.
Voraussetzungen laut Studien- und Prüfungsordnung:
- Vorliegen eines wichtigen Grundes
- Unverzügliche Anzeige (Textform)
- Unverzügliche Glaubhaftmachung (z. B. ärztliches Attest, Textform)
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Versäumnis und Rücktritt von Prüfungsleistungen.
Handelt es sich bei dem wichtigen Grund um Krankheit, verwenden Sie diese Vorlage für das ärztliche Attest.
Nutzen Sie für die Beantragung des Rücktritts den Online-Antrag:
Antrag auf Prüfungsrücktritt aus wichtigem Grund
Bei technischen Problemen melden Sie sich bitte bei prozessmanagement@dhbw-stuttgart.de.