Antrag auf Befreiung
Über diese Seite haben Sie die Möglichkeit, sich von der Teilnahme an Units oder Modulen (inkl. Anrechnung einer Modulnote) befreien zu lassen. Bitte füllen Sie für jedes Modul einen eigenen Antrag aus. Die Modulbeschreibungen finden Sie unter Pläne (bitte prüfen Sie dort, welche Module für eine Anerkennung in Frage kommen).
Anerkannt werden können nur Leistungen, die an anderen Universitäten/Hochschulen erbracht wurden.
Die Anrechnung von Leistungen außerhalb von Hochschulen ist nur unter bestimmten Kriterien möglich.
Nach einem Beschluss der standortübergreifenden Anrechnungskommission besteht die Anrechnungsmöglichkeit nach einer Einzelfallprüfung nur bei Modul 5 "Erziehung, Bildung, Sozialisation". Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung zum "Erzieher*in, Jugend- und Heimerzieher*in" oder "Heilerziehungspfleger*in", die im Rahmen des Deutschen Qualifikationsrahmen der Stufe 6 erbracht wurde. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Weitere berufliche Qualifikationen werden derzeit nicht berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung des Antrages 4 bis 6 Wochen dauern kann und stellen Sie den Antrag daher möglichst frühzeitig.
Erst wenn mit einem Bescheid Ihrem Antrag stattgegeben wurde, sind Sie befreit. Bis dahin müssen Sie an den Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen teilnehmen.
Antrag auf Befreiung
Sollten Probleme beim Absenden des Formulars auftreten, wenden Sie sich bitte an Petra Herzig per E-Mail an petra.herzig@dhbw-stuttgart.de.