Skip to main content

Bescheinigung bei Abwesenheit

Freistellungen von Vorlesungstagen

Für Freistellungen von Vorlesungstagen (max. 3 Vorlesungstage pro Semester!) aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse ist bei der jeweils zuständigen Studiengangsleitung per E-Mail (mit der von betrieblicher Seite ausbildungsverantwortlichen Person in cc) frühzeitig ein Antrag auf Freistellung mit Begründung und Zustimmung der betrieblichen Seite zu stellen. Sofern die Vorlesungen für den betroffenen Tag bereits im Vorlesungsplan eingetragen sind, bitte immer auch die Lehrveranstaltungen angeben, die bei Freistellung verpasst werden. (Diese sind eigenständig nachzuarbeiten, sofern dem Antrag durch die Studiengangsleitung stattgegeben wird!)