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Bescheinigung bei Abwesenheit

Da es sich bei den Vorlesungen an der DHBW um Pflichtveranstaltungen handelt, ist es zwingend notwendig, sich bei Fehlzeiten am ersten Tag per E-Mail im Sekretariat (und in Kopie an Arbeitgeber*in) abzumelden. Ab dem dritten Krankheitstag benötigen wir eine Kopie der Krankschreibung. Das Original der Krankschreibung senden Sie bitte an Ihren Ausbildungsbetrieb. Diese Benachrichtigungspflicht bei Fehlzeiten ergibt sich aus § 7.7 Ihres Ausbildungsvertrages.

Für Freistellungen von Vorlesungstagen (max. 3 Vorlesungstage pro Semester!) aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse ist bei der jeweils zuständigen Studiengangsleitung per E-Mail (mit der von betrieblicher Seite ausbildungsverantwortlichen Person in cc) frühzeitig ein Antrag auf Freistellung mit Begründung und Zustimmung der betrieblichen Seite zu stellen. Sofern die Vorlesungen für den betroffenen Tag bereits im Vorlesungsplan eingetragen sind, bitte immer auch die Lehrveranstaltungen angeben, die bei Freistellung verpasst werden. (Diese sind eigenständig nachzuarbeiten, sofern dem Antrag durch die Studiengangsleitung stattgegeben wird!)

Krankmeldungen an Klausur- und Prüfungstagen müssen vor Klausur-/Prüfungsbeginn telefonisch und per E-Mail im Sekretariat gemeldet werden. Das in diesem Fall erforderliche ärztliche Attest (siehe unten: Antrag für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit) muss umgehend vorgelegt werden.